Ärger mit der Bahn

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Kill Bill, 29. Dezember 2004.

  1. Ich soll an ein Inkasso-Unternehmen 86,35 Euro zahlen weil ich die BahnCard-Rechnung nicht bezahlt habe. Also 50 Euro an die Bahn und der Rest ans Inkasso-Unternehmen!

    Ich habe keine Mahnungen erhalten. Vermutlich liegt das daran, dass ich zu der Zeit gerade umgezogen bin und mir die Post trotz Nachsende-Antrag nicht geschickt wurde.

    Um es gleich zu sagen, ich bin stinksauer, vor allem, weil ich den Briefkasten erst heute Nacht öffnete und daher niemanden mehr anrufen kann!

    Früher war es immer so, dass die BahnCard NICHT automatisch verlängert wurde. Jetzt hat die Bahn die Karte automatisch verlängert. Zugeschickt wurde sie mir, vermutlich auch mit Rechnung. Allerdings kamen die Mahnungen wohl erst nach meinem Umzug und sind irgendwie nicht bei meiner neuen Adresse angekommen.

    Ich ärgere mich über
    - die Bahn, weil sie den Vertrag einfach verlängert hat und ich mir nicht sicher bin, ob ich das auch angekreuzt habe bzw. ich finde, dass das eine Sache ist, die man explizit ankreuzen muss
    - die Post, weil sie trotz Nachsende-Antrag die Mahnungen (wenn es welche gab) nicht an meine neue Adresse weitergeleitet hat
    - meinen Ex-Vermieter und Nachmieter, welche offenbar mir die Post nicht nachgeschickt haben (mit ersterem hatte ich einen kleinen Streit weil wegen eines Wasserschadens einige teure Bücher von mir kaputt gegangen sind)

    So viel Geld habe ich nicht. Da ärgert mich sowas dann ganz besonders, zumal ich mich nicht wirklich schuldig fühle. Ich habe zwar die ursprüngliche Rechnung vergessen, aber von den Mahnungen habe ich nichts gesehen.

    Muss ich das wirklich zahlen? Klar, dass ich deswegen nicht vor Gericht gehe, zumal ich keinen Rechtsschutz habe. Aber kann ich was machen, um nur die 50 Euro BahnCard zu zahlen?
     
  2. Rand al'Thor The Dragon Reborn Moderator

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    Das wurde im letzten Jahr geändert. Mit der letzten Bahncard die du beantragt hast, hast du also auch den entsprechenden Vertrag gelesen und unterzeichnet. Wenn du das nicht bemerkt hast ist es dein Problem...

    Stand im übrigen auch in den ganzen Broschüren und war auch Teil der Werbung...

    Geh einfach mal zur Bahn oder ruf bei denen an und erklär wie's zu der Zahlungsversäumnis kam.
     
  3. Ich würde auch sagen: Erstmal gucken, ob die Bahn nicht kulant ist.

    Naja, hoffen kann man ja mal... ;)



    P.S.: Daß du die Bahncard überhaupt nicht benutzt hast, müßte die Bahn ja eigentlich nachprüfen können. Also haben sie eigentlich auch keinen Schaden. Vielleicht kann man sich ja einigen, daß du lediglich die Gebühr an das Inkasso-Unternehmen bezahlst.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. Dezember 2004
  4. Benutzt habe ich die Karte schon. Es geht nur darum, die Inkasso-Gebühren nicht zahlen zu müssen.
     
  5. Ach so... Ich dachte, du hättest von der ganzen Geschichte bisher nix gewußt... :nixblick:


    P.S.: Jedenfalls kann dann wohl weder die Bahn noch das Inkassounternehmen etwas dafür.
    Ich wüßte nicht, wie man einen von beiden vom Gegenteil überzeugen könnte.
     
  6. Das sieht meiner Meinung nach sehr schlecht aus für Dich.
     
  7. Wozu habe ich den Nachsende-Antrag bei der Post gemacht (kostete 15,- Euro), wenn die Post mir die Mahnungen (sofern überhaupt welche geschrieben wurden von der Bahn) nicht an die neue Adresse weitergeleitet hat?
     
  8. Der Antrag gilt nur ein halbes Jahr.und kostet normalerweise nichts
     
  9. Hatte mal das selbe prob damit

    bin zu unsrem nächsten bahnhof und hab mit denen geredet das das sonst nichso war mit der verlängerung usw.

    wenn du das sagst und die sache mit dem umzug müssen die kulant sein (vor allem wenn du keine mahnung gekriegt hast wegen dem umzug!!)

    ich sollte meine stellung aufschreiben und habs direkt am schalter gemchtun abgegeben

    die haben das an die zentrale geschickt und damit hatte es sich gegessen (BC und so direkt mtt abgegeben)

    die hatte auch noch draufgeklebt gehabt
     
  10. Das kann aber die Bahn nicht wissen. Da kann man denen wohl kaum einen Vorwurf machen - der Post schon eher...
     
  11. Hattest du die Bahncard denn auch erst noch benutzt, oder hast du dich gleich beschwert und sie zurückgegeben?
     
  12. Hive

    Hive
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    Nur so zur Info: Es müssen keine Mahnungen mehr geschrieben werden.

    Soweit ich weiß, können Unternehmen 30 Tage (da bin ich jetzt nicht ganz sicher) nach Rechnungsdatum ohne Begleichung der Rechnung sofort ein Inkassobüro einschalten.

    Das ist zwar nicht sehr kundenfreundlich, aber gesetzlich absolut legitim.
     
  13. Zumindest kann sich das betreffende Unternehmen sicher sein, mindestens einen Kunden weniger zu haben. :ugly:
     
  14. Hive

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    Das könnte bei der Bahn ein bischen schwierig werden ;)
     
  15. Mit solchen Geschichten kann man aber auch immer schön an die Presse gehen... ^^

    Naja, würde mir die Bahn statt einer Mahnung ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzen, würde ich es mir schon überlegen, ob ich mein Geld nächstes Mal lieber für den Zug verbrate oder z.B. doch lieber ein Flugticket kaufe...

    Ich glaube allerdings schon, daß sie erstmal gemahnt haben.
     
  16. Die Bahn kann sich das garnicht leisten, so mit ihren kunden umzugehen sofern denke sie haben mahnungen geschreiben und die Post hat geschlampt bei der zusstellung.

    @Threadersteller
    Geh einfach mal hin zur Post und frag nach.
    Wenn sie dir dann die Briefe aushändigen, Lass es dir schriftlich geben. das du Sie erst am diesen tag erhalten hast.

    oder du gehst zu deinem Vermieter/Nachmieter und fragst da nach, und lass es dir wieder schriftlich geben das du Sie erst am diesen tag erhalten hast

    und wenn die das nicht wollen dann besteh drauf ;)
     
  17. ne ich hab die nicht benutzt gehabt
    hab den wisch gekriegt und meine eltern haben den beiseite gelegt

    hab den erst 2 tage vor der mahnung erhalten ( :ugly: )
    bin dann gleic hin und gesagt was los ist und ihnen den wisch mit der noch aufgeklebten karte gegeben
     
  18. Naja, dann würde ich sagen, daß du eindeutig nicht das selbe Problem hattest. ;)

    Allerdings würde ich trotzdem auf jeden Fall mal mit jemandem bei der Bahn sprechen. Schaden kann's ja kaum.
     
  19. Danke für die vielen Antworten. Das hilft mir schon weiter. Ein paar dieser Tipps werde ich ausprobieren.

    Notfalls muss ich die Inkasso-Gebühren zahlen.

    Leider hat die Bahn keine Konkurrenz, weil sonst wäre das das letzte mal gewesen, dass die von mir Geld gesehen hätten.
     
  20. UIch würde zunächst (bevor ich Wege zur Post oder so mache) mal bei der Bahn anrufen.
    Wenn du da ganz nett bist, dann können die das vielleicht schon regeln, oder dir zumindest sagen, wie du um die Zahlung dieser Inkassogebühr kommst.
     
  21. garglkark ♥ ♥

    garglkark
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    das war mal... :Poeh:
     
  22. Das hat die Post vor ungefähr zwei Jahren geändert - mittlerweile werden für den Nachsendeantrag minimum 15 Euro fällig
     
  23. Prof. Farnsworth

    Prof. Farnsworth
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    stimmt genau, aber die Bahn mahnt in der Regel einmal an, erst danach wird die Forderung an ein Inkassounternehmen weitergegeben.
    Ich geb dir nen Tipp, schreib ne Reklamation an das Inkasso-Unternehmen, wenn du Glück hast, wird auf die Forderung verzichtet. Ich geb dir aber nicht viel Hoffnung ;)
     
  24. Ich bin letztes Jahr ungezogen und habe nichts bezahlt.

    Warum auch immer?
     
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