Arbeitslosengeld -> Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung?!

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von SeeUngeheuer, 3. Januar 2018.

  1. SeeUngeheuer

    SeeUngeheuer
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    Heyho,

    weil wir über einen Wechsel der Steuerklassen nachdenken, weil ich deutlich mehr als meine Frau verdiene (4200 brutto vs. 1700 brutto), habe ich gerade eben ein wenig quer gelesen, und bin dabei auf die - für mich VÖLLIG NEUE - Information gestoßen, dass man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sei, wenn man in einem Jahr sowohl regulären Arbeitslohn als auch mehr als 410 Euro Arbeitslosengeld erhalten hat. Das ist bei meiner Frau der Fall. März 2016 wurde der Arbeitsvertrag meiner Frau nicht verlängert, eine neue Stelle hat sie erst 2017 angetreten. Dementsprechend müsste sie für 2016 und 2017 eine Steuererklärung machen.

    Aber ich habe davon noch nie gehört. Ich bin der Meinung: Wenn das tatsächlich so wäre, dass jeder, der Arbeitslosengeld kriegt, eine Steuererklärung machen muss, dann hätte ich davon schon mal gehört.

    Ich gebe zur, wir waren bisher schludrig und haben uns noch nie um eine Steuererklärung gekümmert. Ich würde bzw. wir würden wahrscheinlich relativ viel vom Amt wiederkriegen, weil ich die private Krankenversicherung auch angeben kann, außerdem Riester und diverse Kosten. Ich war bisher der Annahme, bei mir wäre die Steuererklärung freiwillig. Für die freiwillige Steuererklärung hat man ja 4 Jahre Zeit. Deswegen habe ich das etwas vor mir hergeschoben.

    Aber wenn wir durch die Arbeitslosigkeit plötzlich eine Steuererklärung machen MÜSSEN, wäre es ja nicht mehr freiwillig, ergo keine 4-Jahres-Frist, sondern die kurze (5 Monate).

    Wer von euch kennt sich denn mit dem Thema Steuererklärung ein bisschen aus? Muss wirklich jeder, der Arbeitslosengeld gekriegt hat, eine Steuererklärung machen?!
     
  2. Mura

    Mura
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    Wenn mich nicht täuscht müsstest du sie machen, auf deinem letzen Steuerbescheid sollte eine Telefonnummer sein, da könntest du auch nachfragen.

     
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  3. SeeUngeheuer

    SeeUngeheuer
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    Ich kenne diesen Passus, bin mir aber nicht im klaren, was das genau bedeutet. Ich habe noch nie davon gehört, dass jeder Angestellte, der arbeitslos wird und deswegen Arbeitslosengeld kriegt, eine Steuererklärung macht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2018
  4. Juser Abi Null Sex

    Juser
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    Der von Mura zitierte Abschnitt ist einschlägig, du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn du mehr als 410€ ALG I im Jahr erhältst.

    Dass du bisher nicht vom Finanzamt an die Abgabe erinnert wurdest, liegt daran, dass sie vermutlich wissen, dass bei dir nichts zu holen ist, sondern du eher eine Steuererstattung bekommen würdest ;)
     
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  5. SeeUngeheuer

    SeeUngeheuer
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    Was sind mögliche Konsequenzen, wenn man die Frist für die verpflichtende Steuererklärung verpasst?

    PS: Soll das also echt heißen, dass jeder Arbeitnehmer, der auch ALG gekriegt hat, eine Steuererklärung macht? Kann ich mir nicht vorstellen! 410 Euro ist ja sehr wenig, das dürfte doch fast jeden betreffen, der Arbeitslosengeld kriegt.
     
  6. SeeUngeheuer

    SeeUngeheuer
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    Und warum hat meine Frau nicht damals eine Info gekriegt, dass sie eine Steuererklärung machen muss? Als der Bezug vom ALG1 anfing, waren wir noch nicht verheiratet. Aber dem Finanzamt war/ist jederzeit bekannt, dass sie ALG1 gekriegt hat und wie viel.

    Erwartet man ernsthaft, dass jeder kleine Bürger in seiner Freizeit Gesetze liest, um solche Details zu wissen? Wäre es nicht sinnvoll, wenn das Finanzamt den Leuten, die eine Steuererklärung machen müssen, einen Brief schickt, in dem darüber informiert wird?
     
  7. Zele Peter Neururer des GSPB. Nur ohne Porsche.

    Zele
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    Zumindest machen MÜSSTE....

    Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht u. a. in diesen Fällen:
    • Die steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410 €.
    • Es wurde ein Freibetrag eingetragen.
    • Es wurde Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld etc. über 410 € bezogen.
    • Es bestanden parallel mit mehreren Arbeitgebern Arbeitsverhältnisse.
    • Es liegen Kapitalerträge vor, bei denen keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte.
    • Nicht verheiratete oder geschiedene Eltern wollen bestimmte Freibeträge für ein Kind übertragen.
    • Ein Ehepartner hatte das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6.
     
  8. Goof Fuck me, I'm from Bavaria!

    Goof
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    +++

    Ich wurde damals sofort angeschrieben als ich nach Ausbildung und vor meiner Weiterbildung ALG bezogen habe. Bist wohl durchgerutscht. Ich bekam übrigens was raus. :wahn:
     
  9. SeeUngeheuer

    SeeUngeheuer
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    Aber das heißt doch, dass jedes Jahr Tausende Steuererklärungen ausbleiben, die eigentlich eingereicht werden müssten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Arbeitnehmer, die ALG1 gekriegt haben, alle eine Steuererklärung machen.
     
  10. Juser Abi Null Sex

    Juser
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    Bis zum Jahr 2016 kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach eigenem Ermessen festsetzen. Ab 2017 entsteht dieser Verspätungszuschlag automatisch, dafür ist die First zur Abgabe auch 2 Monate länger.

    Als Angestellter würde ich immer eine Steuererklärung abgeben, weil man eigentlich nur gewinnen kann.
     
  11. Mura

    Mura
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    Normalerweise bekommt man den auch wenn man keine abgibt, wie gesagt FA anrufen die beißen nicht sondern legen höchstens auf.
     
  12. Goof Fuck me, I'm from Bavaria!

    Goof
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    Wie gesagt ich wusste das auch nicht und wurde dann dazu gezwungen. :nixblick:
     
  13. SeeUngeheuer

    SeeUngeheuer
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    Kurios. Na gut. Suchen wir uns halt einen Lohnsteuerhilfeverein. Wollten wir eigentlich eh machen, nur nicht so plötzlich... :ugly:
     
  14. Rhaegar

    Rhaegar
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    Wenn man nicht muss und auf das Geld nicht direkt angewiesen ist, sollte man sich aber ruhig die vier Jahre Zeit lassen. Die Verzinsung lohnt sich durchaus.
     
  15. kpuhkr

    kpuhkr
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    Ist richtig, da ALG steuerprogressiv ist.
     
  16. kpuhkr

    kpuhkr
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    Dir ist auch klar, dass der Wechsel der Steuerklassen nichts über die endgültige Steuerlast aussagt, sondern das relevante ist die das Splitting-Verfahren? Mit 4/4 würdet ihr genausoviel Steuern zahlen wie mit 3/5 oder 5/3.
     
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  17. UrbanForest

    UrbanForest
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    Für die meisten ist die endgültige Steuerlast gar nicht das entscheidende, sondern das, was im Monat unterm Strich herauskommt. Und gerade hierbei haben die Steuerklassen teilweise ja enorme Auswirkungen.
     
  18. Da könnte man sich aber auch einfach entsprechende Freibeträge eintragen lassen.
     
  19. SeeUngeheuer

    SeeUngeheuer
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    Danke nochmal für eure Hinweise. Dass die Steuerlast am Ende übers Jahr gerechnet nicht von der Steuerklasse abhängig ist, habe ich mittlerweile verstanden.
     
  20. kpuhkr

    kpuhkr
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    Das ist richtig, aber das muss man vorher genau ausrechnen, weil 3/5 ist relativ plump. Wenn man pro Monat mehr Geld hat, ist das ja ganz nett, aber wenn man dann Nachzahlen muss, teilweise nicht unerheblich, bringt einem das auch nicht viel.
    Manchmal passt das quasi genau, dann würde ich da nichts gegen sagen.


    Wenn ich die Gehaltszahlen mal stumpf in einen Steuerklassenrechner eingebe, würde bei der vom Fragesteller gewünschten Kombination eine Nachzahlung von knapp 800 EUR herauskommen. Das natürlich jetzt nur simpel auf Basis der Bruttolöhne berechnet.

    Was man aber nicht vergessen darf: Die Frau des Threaderstellers bekommt zurzeit einen Nettolohn von knapp 1200 EUR. Mit Steuerklasse 5 würde sie knapp 200 EUR weniger bekommen, also ungefähr 1000. Auch wenn das ein Familieneinkommen ist und man eine gemeinsame Kasse hat, für das eigene Selbstwertgefühl und den Wert der Arbeit macht die Zahlung des tatsächlichen Nettolohnes unheimlich was aus.
     
  21. Rhaegar

    Rhaegar
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    Auf der anderen Seite hat er geschrieben, dass er diverse Kosten angeben kann. Alleine die Riester-Rente wird das versteuernde Einkommen um knapp 2.000 EUR senken. Ich denke nicht, dass er auch nur ansatzweise mit einer Nachzahlung rechnen muss. Insofern macht es in meinen Augen definitiv Sinn den Wechsel vorzunehmen.
     
  22. ParaPlayer hat Nivo

    ParaPlayer
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    Dann hast du jetzt wenigstens einen Grund das endlich anzugehen. Ich hab mich da auch immer vor gedrückt, obwohl ich wusste, seit 2014 eigentlich eine Erklärung abgegeben zu müssen. Hab mir dann auch einen Verein gesucht und für die drei Jahre knapp 7000 Euro zurückbekommen. War also durchaus nicht die schlechteste Entscheidung :ugly:
     
  23. SeeUngeheuer

    SeeUngeheuer
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    Riester-Rente z.B., außerdem darf ich die private Krankenversicherung angeben, bis zu 1900 Euro, und den Wert erreiche ich locker. Außerdem Anschaffungen für den Beruf. Demnächst auch die Dienstunfähigkeitsversicherung, wenn auch noch nicht für das Jahr 2016.
     
  24. kpuhkr

    kpuhkr
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    Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du Beamter bist, darauf deutet einiges hin. Die private Krankenversicherung kannst du gerne angeben, wird nur nichts bringen, weil die 1900 EUR bereits als Vorsorgepauschale in deinem Gehalt mit berücksichtigt werden. Dienstunfähigkeitsversicherung bringt auch nichts anzugeben, da du mit deiner PKV bereits die 1900 EUR überschreitest. Alles darüber ist dein Privatvergnügen quasi.
    Riester-Rente ist richtig, hier kommt es aber auch drauf an, wieviel du einzahlst, sonst ist das nämlich über die Zulage abgedeckt.


    Lohnsteuerhilfeverein halte ich für Quatsch, ein Steuerprogramm für 15 EUR tut es auch und etwas Einarbeitungszeit, da braucht man keine 300 EUR für ausgeben. Gerade bei solchen simplen Fällen wie bei euch.
     
  25. Juser Abi Null Sex

    Juser
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    die Grenze von 1.900€ gilt nur für Zusatzversicherungen, die Basiskrankenversicherung ist in voller Höhe abzugsfähig!
     
  26. SeeUngeheuer

    SeeUngeheuer
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    Oh Wow. Das sind bei mir knapp 4300 Euro, abzüglich Rückzahlungen, weil ich nie was einreiche. Wieder was gelernt. Naja, wir haben jetzt auch Kontakt zu einem Steuerverein, die werden uns das sicherlich alles erklären können.
     
  27. kpuhkr

    kpuhkr
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    Es geht um die Basis-PKV, nicht um eventuelle Zusatzversicherungen, die häufig auch mitgebucht werden. Bist du Beamter? Dann wäre das nämlich schon ziemlich hoch.
     
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