Ebay-Käufer möchte noch eine Rechnung - korrekt?

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von kpuhkr, 11. Oktober 2017.

  1. kpuhkr

    kpuhkr
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    Hallo,

    ich habe ein iPad über Ebay verkauft, der Käufer (ein Shop) möchte allerdings nun eine Rechnung dazu, mit folgenden Daten:

    - Name und Anschrift des Verkäufers
    - " des Käufers
    - Datum des Verkaufs und der Rechnung
    -Gegenstand des Verkaufs
    -Gesamter Verkaufspreis
    Abschlusssatz: Privatverkauf. Bezahlt per ... am ...
    - Unterschrift


    Er schreibt mir, dass ihm das sehr wichtig wäre, da er das für seinen Steuerberater bräuchte.
    Mir ist das allerdings nicht so ganz klar, er kann doch bei der steuerlichen Absetzbarkeit einfach die Ebay-Auktion ausdrucken (oder abspeichern) und damit hat er das doch.

    Kann ich das bedenkenlos machen oder hat er Anspruch darauf oder sollte ich das sogar tunlichst unterlassen?


    Danke
     
  2. Shintaro - Steilenmein

    Shintaro - Steilenmein
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    Ja, kannst du ausstellen. Allerdings meint er wohl eher einen Beleg als eine Rechnung, oder?

    Wichtig: Keine Mehrwertssteuer ausweisen, da du logischerweise ja keine abführst. Wenn du sie ausweist, wirst du damit steuerpflichtig!
    Außerdem muss eine (fortlaufende) Nummer drauf. Einfach Datum plus Nummer (20171011001) nehmen reicht.

    Einfach die Ebayauktion ausdrucken reicht für gewerbliche Zwecke natürlich nicht aus. Er braucht einen Beleg.
     
  3. Xizor kann oft nicht so gut mit Bildern

    Xizor
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    Da du keine Steuer ausweist kann er auch keine absetzen. Er braucht trotzdem einen Beleg, aus dem der Abfluss des Geldes und der Zugang des Tablets ersichtlich ist, ob das Finanzamt bei einer Prüfung da den Ausdruck einer ebay-Auktion anerkennt kann ich nicht sagen. Würde ich aber bezweifeln.

    Je nach Kaufpreis kann das Teil auch bei ihm ins Anlagevermögen fallen.
     
  4. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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  5. kpuhkr

    kpuhkr
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    Das habe ich schon gefunden, aber das sagt nicht Ebay, sondern ein Ebay-Mitglied, was inzwischen gelöscht ist und von 2008 ist. Weiß nicht, ob sich da was geändert hat.

    Ich habe ihm jetzt ne Rechnung ausgestellt, aber ohne Unterschrift, die ist nämlich auf einer Rechnung nicht erforderlich.
     
  6. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Die pragmatische Lösung gewählt, sehr schön. :D Eine Unterschrift würd ich da auch nicht drauf machen. Wobei auf einer Quittung wohl wieder eine drauf sein müsste :hmm: Aber er wollte ja eine Rechnung. :D
     
  7. kpuhkr

    kpuhkr
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    Das ist mir schon klar.


    Hat er mir nicht geschrieben, mache ich jetzt auch nicht.
     
  8. volkov

    volkov
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    Sieht ja bestimmt sehr professionnel aus wenn jemand privat eine Rechnung schreibt. Die kann der andere ja eigentlich auch selber schreiben, kommt auf's selbe hinaus?
     
  9. Shintaro - Steilenmein

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    Klar kann er sich selber Rechnungen schreiben und verbuchen. Wenn er Bock auf Knast hat könnte er es auch im großen Stil treiben...
     
  10. Ulsterman Madden des GSPB

    Ulsterman
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    Nur, wenn man nicht erwischt wird, ansonsten ist es Urkundenfälschung.
     
  11. volkov

    volkov
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    Ja aber jemand privates wird kein Dokumentensystem pflegen mit Rechnungsnummern etc. Er kann auch nicht verpflichtet werden eine Rechnung auszustellen, oder etwa doch? Ich hätte jetzt gesagt ein Ausdruck von Ebay und dem Geldtransfer reicht aus. Wäre jedenfalls aussagekräftiger als irgendeine Rechnung die jemand in Word zusammengeschustert hat?
     
  12. Shintaro - Steilenmein

    Shintaro - Steilenmein
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    Ja, du bist auch als Privatverkäufer verpflichtet eine Rechnung auszustellen. Und wie gesagt, der Aufwand ist minimal.

    Datum, Name, Anschrift, die Posten und der Preis, evtl. Steuern, laufende Nummer, fertig.
     
  13. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p

    schreibt man halt noch "Eigenbeleg" drauf.. funktioniert meistens auch :nixblick:
     
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