Leicht überzogene Rechnung nach Lizensierungsfehler erhalten

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von readme.txt, 6. November 2017.

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  1. readme.txt Schrottkaiser Sieghart

    readme.txt
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    natürlich. Die Rechnung ging bisher nur via Mail ein.
    Offiziell habe ich die also noch gar nicht erhalten, bzw. ist sie im Spamfilter gelandet. Schalte ich den jetzt offline, ist es wohl eindeutig, dass ich die Mail gelesen und die Rechnung zumindest schonmal zur Kenntnis genommen habe.
     
  2. electric Ein M-A-S-S-I-V

    electric
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    Frag doch sonst mal in 4Chan nach, was die davon halten :nixblick: :ugly:

    Ich halte ja nix davon, gleich ne Rechnung zu schreiben. Den Abmahnungshammer kann man ja immer noch criesen lassen, wenn ne mail keinen Erfolg bringt. So wirkt das nur Geldgeil.

    edit: Ansonsten einfach ignorieren. Per mail gilt nicht als zugetellt, ende. :nixblick: Kannst ja danach immer noch den Anwalt einschalten.
     
  3. readme.txt Schrottkaiser Sieghart

    readme.txt
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    wie hier bereits erkannt wurde, ist der Typ darauf spezialisiert sowas abzuziehen, demnach gehe ich davon aus, dass seine "nach 14 Tagen schalte ich einen Anwalt ein"-Drohnung durchaus ernstgemeint ist. Das möchte ich vermeiden und mich nach Möglichkeit gütlich mit ihm einigen, aber halt nicht 1.000EUR für ein Bild zahlen welches keine 5EUR wert ist.
     
  4. endlaster ist Abfall

    endlaster
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    Ne. So sind ja auf keiner Seite Anwaltskosten angefallen. Wenn er auf die Abmahnung wartet, muss er 150 Glocken ohnehin zahlen. So jedenfalls mein Kenntnisstand.
     
  5. dabba

    dabba
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    Was soll er denn sonst schreiben?

    Und dann? Kopf in den Sand stecken bringt hier wenig. Ob er geldgeil ist und/oder sympathisch ist, spielt nun keine Rolle. :)

    Der Fotograf ist vermutlich im Recht und bietet an, die Sache ohne Rechtsweg zu klären. Dieses Angebot kann man natürlich komplett ausschlagen - es stellt sich aber die Frage, ob der Rechtsweg am Ende für readme.txt billiger kommt.
     
  6. readme.txt Schrottkaiser Sieghart

    readme.txt
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    der Typ ist wohl darauf spezialisiert. Einfach aussitzen ist da nicht drin, zumal ich halt die Lizenz wirklich falsch benutzt habe.
    Mit meinem Gegenangebot komme ich ihm allerdings erst, wenn auch die Wayback-Machine meine Seite aus dem Index genommen hat. Den Archiv-Link hat er ja auch als Beweis mitgeliefert.
     
  7. dabba

    dabba
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    Komm nicht auf Idee, Dich auf Argumente der Marke: "Wie willst Du das beweisen?" zu verlassen.
    Er kann weitere Belege und Zeugen haben, die Du vor Gericht nicht widerlegt bekommst. :)
     
  8. readme.txt Schrottkaiser Sieghart

    readme.txt
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    nene, natürlich nicht. Das soll nur in erster Linie halt auch zeigen, dass ich gewillt bin die falsche Lizenzangabe zu beseitigen. In dem Artikel habe ich das Bild inzwischen auch gegen eines von mir getauscht. Ich werde dem allerfeinst Honig ums Maul schmieren wenn ich mit ihm in Kontakt trete. Mir ist ja dran gelegen, dass er mir beim Rechnungsbetrag entgegenkommt, da werde ich ihm nicht auf die Füße treten :D
     
  9. DuskX Absolut unkreativer Benutzertitel, weil keine Lust mich anzustrengen.

    DuskX
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    Bloß nicht! Im Jahr 2017 dürfen Rechnungen selbst in Deutschland per Mail versandt werden und Spamfilter ist eine Ausrede die nicht zählt.

    Ich sach doch... einfach Anwalt... ist immer noch billigr als sich 10 Stunden mit so nem Quatsch zu beschäftigen.
     
  10. UrbanForest

    UrbanForest
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    Und direkt danach der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.
     
  11. dabba

    dabba
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    Nochmal: Rechtsschutzversicherungen zahlen bei Urheberrechtssachen in der Regel nicht.
    /e: Einige bieten diesen Versicherungsschutz zusätzlich an, aber natürlich nicht kostenfrei und nicht ohne Kleingedrucktes.

    Da kann man mMn. besser aufpassen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. November 2017
  12. Mr.Blade

    Mr.Blade
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    Wie kleinkariert kann man eigentlich sein? :mally: Mir würde niemals einfallen, jemandem in erster Instanz eine Forderung von über 1.000 € zu schicken, wenn ich ein "Werk" oder Foto von mir in einem anderen Artikel bemerken würde. Insbesondere nicht in einem privaten Blog, während ich grundsätzlich davon ausgehen würde, dass diese Person möglicherweise einen Teil ihres Lebensunterhaltes damit verdient. Künstler und Fotografen sollten doch eigentlich wissen, dass das kein leicht verdientes Geschäftsfeld ist. Und dann "ihresgleichen" dermaßen angehen ...

    Natürlich ist das eine Urheberrechtsverletzung. Aber es kann doch nicht sein, dass ein dahergelaufener Typ mir eine derart aus gesundem Menschenverstand heraus bewertet überzogene Forderung schickt, und ich dann dafür "kämpfen" muss, dass diese keine Rechtskräftigkeit erlangt?
     
  13. readme.txt Schrottkaiser Sieghart

    readme.txt
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    ja doch, leider schon. Er scheint sich auch darauf spezialisiert zu haben, daher wird das nicht im Sande verlaufen.
     
  14. dabba

    dabba
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    Gegen die Rechnung muss er nicht kämpfen, das ist ein unverbindliches Angebot des Fotografen. Der Fotograf kann/könnte auch sofort klagen.
     
  15. drudge

    drudge
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    Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt aber nur Fälle, die sich NACH dem Abschluss ereignet haben und nicht schon vorher. Sonst würde das ja jeder schnell machen. Desweiteren werden Lizensierungsangelegenheiten zumeist eh ausgeklammert.

    Ich frage mich ja, wie er deinen Blog und das Foto gefunden hat. Zufall?
    War ja eigentlich ein Allerweltsfoto.
    Und woher weißt du, dass er das öfters macht? Tauchte sein Name bei goole in diesem Bezug schon mehrmals auf? Frage das jetzt nur aus reiner Neugierde.

    Ich hatte mich ja schon damals bei Rocketsbeans gewundert, dass irgendeine Asiatin bemerkt hat, dass sie Planetengrafiken von Ihr verwendet hatten. Das muss man ja erstmal finden. Oder geschieht dies über die google Bildersuche?
     
  16. endlaster ist Abfall

    endlaster
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    Gibt extra Suchmaschinen dafür. Der Typ arbeitet beruflich in diese Richtung (um jetzt nicht schon wieder alles zu verraten :ugly: ).
     
  17. MuSu nässt sich ein

    MuSu
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    Soweit ich weiß lief es genau anders herum: ein rocketbeans Zuschauer hat die Ähnlichkeit erkannt und die Erstellerin kontaktiert
     
  18. UrbanForest

    UrbanForest
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    Wird auch mal Zeit dem Abmahngeschäftsmodell ein paar Steine in den Weg zu werfen.
     
  19. V-E-G-A so gut wie gekickt

    V-E-G-A
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    Oh bitte bitte bitte lass mich den ersten Kontakt herstellen! :jump::ugly:
     
  20. Stachelpflanze

    Stachelpflanze
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    Wieso kann der Typ eigentlich irgendeinen Preis aus der Luft greifen. Was wäre denn, wenn in der Rechnung 10.000 EUR dringestanden hätten? Da muss es doch Grenzen geben?
     
  21. UrbanForest

    UrbanForest
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    Es ist ja ein Angebot auf diesem Weg die Klage zu vermeiden. Vermutlich könnte er da auch 50.000 Euro ansetzen ohne dass er sich strafbar machen würde. Macht er natürlich nicht, da bei so einem Betrag es jeder auf eine Klage ankommen lassen würde. Von daher ist das aus meiner Sicht ein reines "wie weit kann ich gehen?"-Spiel.
     
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  22. ColaFan Das Mentos in deiner Pepsi

    ColaFan
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    Schreib ihm du zahlst nur in Bar, Übergabeort ASB8 bei Wingel klingeln.
     
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  23. readme.txt Schrottkaiser Sieghart

    readme.txt
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    besser: ihm gehört eine Suchmaschine dafür :uff:
     
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  24. endlaster ist Abfall

    endlaster
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    Ich wollts nicht verraten nachdem du so sorgfältig den Namen hier rausgehalten hast. :ugly:
     
  25. dabba

    dabba
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    Er möchte Geld haben, weil sein Foto in einer Art verwendet wird, die er nicht erlaubt hat. Das ist erst mal legitim. Die CC-Lizenzen kennzeichnen keine Freeware, sondern haben mehr oder minder scharfe Bedingungen.

    Wie viel Geld er im Rahmen seines Vergleichsangebots fordert, ist ja seine Sache. Wucher o. ä. kommt nicht in Frage, weil keine Notlage ausgenutzt wird. Möchte man nicht zahlen, muss man leider vor Gericht - und dann gucken, was rumkommt.
     
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  26. readme.txt Schrottkaiser Sieghart

    readme.txt
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    mit denen hatte ich gestern noch Mailkontakt :D
    Habe inzwischen jedenfalls genug zusammen um ihm ne eine freundliche (wirklich freundliche) Mail zu schicken und ein Gegenangebot zu machen.
     
  27. UrbanForest

    UrbanForest
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    Nichtsdestotrotz gäbe es auch hier Regulierungsmöglichkeiten. Dass sich zum Beispiel die Höhe solcher Vergleichsangebote an aus bisherigen Urteilen festgelegten Ansprüchen zu orientieren haben. Mit soetwas könnte man dieser Industrie zumindest etwas Wind aus den Segeln nehmen, denn in Moment sieht es so aus, dass schwarze Schafe ihre Bilder ins Internet stellen um dann über Abmahnungen dick bei denen, die sich kein Verfahren leisten können/wollen, abzukassieren.
     
  28. readme.txt Schrottkaiser Sieghart

    readme.txt
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    naja, letztlich scheinen an sowas ja in erster Linie Anwälte zu verdienen, die sowas dann vor Gericht bringen. Nach den, hier auch verlinkten, Urteilen, wird den Fotografen in solchen Fällen ja nur ein wesentlich geringerer Wert zugesprochen.
     
  29. UrbanForest

    UrbanForest
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    Deswegen halte ich es für fragwürdig allein schon mit einem solchen Einstiegs"angebot" um die Ecke zu kommen. Du hinterfragst das, zahlst das nicht einfach. Wie aber sieht es bei anderen aus? Du schreibst ja selbst, dass der Fotograf damit Erfahrung zu haben scheint, daher werden ihm auch Urteile zu dem Thema geläufig sein.
    Rechtlich ist das Verhalten zu 100% in Ordnung. Aber eben nur weil es keine Vorschriften gibt die es untersagen.
     
  30. dabba

    dabba
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    Das nennt sich Marktwirtschaft. ;)

    Ist nicht die feine, englische Art, aber wie soll es sonst gehen? Soll der Gesetzgeber Preisbremsen festlegen?
     
  31. UrbanForest

    UrbanForest
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    Ähm, nein :ugly: Darüber zu diskutieren führt hier jetzt aber zu weit, dann bitte per PN/neuem Topic.
     
  32. readme.txt Schrottkaiser Sieghart

    readme.txt
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    gibt ja durchaus Regelungen gegen Wucher
     
  33. DuskX Absolut unkreativer Benutzertitel, weil keine Lust mich anzustrengen.

    DuskX
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    Kannste vergessen. Das Urheberrecht ist so durchdrungen von den Interessen der unterschiedlichsten Lobbys, dass bei jeder Änderung des Urhebergesetzes nur noch mehr Murks herauskommt als vorher. Mit der Altfassung vn § 97 a UrhG wurden Abmahnungen in "einfach gelagterten Fällen" auf 100€ gedeckelt. Der wurde nur nie angewandt, weil trotz hunderttausenden Fällen pro Jahr nie "einfach" sind. :rolleyes:

    Mittlerweile ist das auch schon wieder geändert, (nicht viel besser), grundsätzlich ist das Urheberrecht in Deutschland einfach zum Kotzen. Allein die Schutzzeiträume. Die Kinder von Helene FIsche können noch 70 Jahre nach Ihrem Tod für den Murks den Sie produziert hat, Kohle einfahren....

    Ganz zu Schweigen wie sehr nach Bauchgefühll und wenig nach wissenschaftlichen Grundsätze die Schutzziele des UrhG mittlerweile gestaltet sind. Über das Urheberrecht könnte man sich Wochenlang austoben.:motz:
     
  34. dabba

    dabba
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    Wucher erfordert, dass eine Zwangslage ausgenutzt etc. wird. Das Missverhältnis allein reicht nicht.

    Eine Ansage der Marke: "Entweder Du zahlst mir 1000 € oder ich verklage Dich." ist kein Wucher und auch keine Erpressung, weil die Drohung nicht rechtswidrig ist.
     
  35. readme.txt Schrottkaiser Sieghart

    readme.txt
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    ich weiß, das war auch nicht auf meinen Fall bezogen.
     
  36. UrbanForest

    UrbanForest
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    Um die Schaffung von Gesetzes gegen derart hoch angesetzte Abmahn-Drohungen geht es mir. Machen lässt sich da was, man muss halt nur wollen.
     
  37. dabba

    dabba
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    Dagegen. Warum auch? Das würde nur dazu führen, dass im Zweifel noch schneller geklagt wird.
     
  38. UrbanForest

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    Warum? Um die Abmahnindustrie zu stoppen und gegebenfalls selbst mit Strafzahlungen zu überziehen, wenn sie Menschen mit überzogenen Forderungen unter Druck setzen. Anders wird man dem Scheiß nicht habhaft.
     
  39. dabba

    dabba
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    Wer entscheidet, was überzogen ist? Wer bezahlt den Entscheider? Es gibt durchaus Abmahnungen, in denen eine Forderung von 1.000 € ein echter Schnapper wäre, weil die in Aussicht stehende Schadenersatzzahlung deutlich höher wäre. :nixblick:

    Die Abmahnung an sich ist ein sinnvolles Werkzeug. Dass sie auch von Serienbrief-Anwälten missbraucht wird, ist schade, aber ein Nebeneffekt. Diese Situation gibt es auch in anderen Bereichen, bspw. bei der Autoversicherung: Auch da gibt es Anwälte, die Schadensfälle massenhaft und im Copy-and-Paste-Verfahren abwickeln und davon leben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. November 2017
  40. UrbanForest

    UrbanForest
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    Dazu gibt es Urteile, die das alles recht einfach messbar machen würden. Für ein Foto zum Beispiel sind laut Thread ca 50-200 Euro gängig. Ein Angebot von 1000 Euro ist eine Frechheit und zielt darauf ab aus denen Kapital zu schlagen, die es nicht besser wissen. Das magst du okay finden, ich persönlich sehe hier den Gesetzgeber in der Pflicht solche Abzockversuche strafbar zu machen.
     
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