Mietverhältnis kündigen

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Aspen, 15. Januar 2018.

  1. Aspen Call me BAKA

    Aspen
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    Gibt es immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, wenn man aus eine Mietwohnung ausziehen will, zb auch wenn man in der Wohnung bereits über 8 Jahre wohnt, mit mehrfachen Vermieterwechsel?

    Zusatzfrage: Wenn man in eine unrenovierte Wohnung eingezogen ist, muss man diese dann beim Auszug renoviert übergeben?

    :hmm:
     
  2. UrbanForest

    UrbanForest
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    Als Mieter hast du grundsätzlich eine dreimonatige Kündigungsfrist (bis zum dritten Tag eines Monats damit dieser mitzählt), unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses.
     
  3. ileus findet einiges fair

    ileus
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    Ausmalen muss man Mietwohnungen zumindest in AT nicht mehr. Außer du hast die Wand komplett in Blau gestrichen z.B.

    Löcher von Bildern etc. mus man aber so weit ich weiß beseitigen, also drüberspachteln.
     
  4. Das. Zudem je nach Mietdauer (wenn dich dein Vermieter loswerden will) nach 5 und glaube 7 Jahren verlängerte Fristen. Wenn du schon lange Zeit dort wohnst bis zu 9 Monate.
    Wenn du aber kündigen willst greifen die 3 Monate.
    Wichtig ist halt, dass das Kündigungsschreiben NACHWEISLICH bis zum Monatsdritten eingegangen ist. Wenn dieser auf einen Sonntag fällt dürfte das dann eben der 4. sein.
    Am besten mit Unterschrift belegen lassen. Zudem muss dein Vermieter schriftlich bestätigen, dass er die Kündigung erhalten hat und diese auch bestätigt.
     
  5. cevap_i_luk ist ein Jünter

    cevap_i_luk
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    Welt hinein.
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    steht ihm gut
    Gehäuse:
    ist gar wohlgemut.
    Maus und Tastatur:
    Aber Mutter weinet sehr
    Betriebssystem:
    hat ja nun kein Hänschen mehr
    Es sei denn der Vermieter ist "kulant".
    Habe das in meinem FAll jetzt... via SMS dem Vermieter Bescheid gegeben, dass etwas neues in Aussicht ist - (am 12.01.?) und zu Ende März kein Problem.

    Izi.
     
  6. Das kriegst aber auch nur in Ausnahmefällen. Denn Vermieter wollen ja im Normalfall auch ne Sicherheit haben, dass die Miete weiterhin reinkommt. Gut, Mieter wird man schnell finden, aber man muss ja auch Mieter finden, die auch zahlen können.
    Meine Ex-Vermieterin hat zwar versucht, meine Kündigung schneller ablaufen zu lassen, hat aber nicht geklappt, da die neuen Mieter ebenfalls noch am alten Mietvertrag hingen und ohne Mieteinnahmen wollte sie natürlich auch nicht sein.
     
  7. foreverdead Yippie Yeah

    foreverdead
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    kommt auf den vermieter an. Wir sind nach 2 Monaten rausgekommen.

    Beim streichen muss man immer schauen. ich glaube man muss bunte wände einmal weiß streichen (aber nicht perfekt deckend).

    bei uns war es so, dass wir mit unseren vormietern bzw jetzigen nachbarn abgesprochen haben, dass wir das übernehmen und die verwaltung meinte bei der Übergabe dann dass wir bei unserem auszug auch die wände nicht weißen müssen (wurde auch im protokoll so eingetragen)
     
  8. UrbanForest

    UrbanForest
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    Kommt auf die Gegend an. Hier gibt es direkt so viele (solvente) Nachfolgeinteressenten, dass es einem Vermieter wahrscheinlich fast egal ist wenn viel Fluktuation im Wohneigentum ist. Wir hätten gegebenenfalls wohl kein Problem innerhalb von ein bis zwei Wochen einen Nachmieter zu finden wenn wir ausziehen wollten.
     
  9. jaw76 ------

    jaw76
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    Dito. Rhein-Main Gebiet muss man sich da keinen Kummer machen. Aber wer zieht hier schon um wenn der Mietpreis noch halbwegs erträglich ist. :mally:
     
    UrbanForest gefällt das.
  10. UrbanForest

    UrbanForest
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    Das. :D
     
  11. Lilias unfuckable

    Lilias
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    auswærts.
    Nein. Das ist nur die gesetzliche Mindestfrist zu Gunsten des Mieters, also wann er _spätestens_ aus dem Vertrag rauskommt. Kürzere Fristen für den Mieter sind mit Einverständnis des Vermieters immer möglich, entweder bereits im Vertrag vereinbart oder durch Kulanz. Längere Fristen aufgrund der Wohndauer wirken auch nur gegen den Vermieter.

    Und nochmal nein. Nur wenn die Wohnung renoviert übernommen oder ein angemessener Ausgleich (Mietnachlass) gewährt wurde.
     
  12. Aspen Call me BAKA

    Aspen
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    Danke für die Antworten.:hoch:

    Mein Vermieter ist leider nicht Kulant, nur wenn ich einen Nachmieter finde komme ich früher aus dem Mietvertrag. Laut Vermieter kann ich per Email kündigen, aber das ist mir irgendwie zu unsicher. Wenn ich die Kündigung per Einschreiben verschicke, reicht da ein normales Einschreiben aus oder muss es ein Einschreiben mit Rückschein sein(ziemlich teuer), weil ein Screenshot von der Sendungsverfolgung evtl. nicht ausreicht als Beweis?
     
  13. Ulsterman Madden des GSPB

    Ulsterman
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    Das ist so nicht ganz korrekt. Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind, müssen natürlich beseitigt werden, und genau so kann unter bestimmten Umständen verlangt werden, dass ein "üblicher Zustand" wieder hergestellt werden muss. Wenn der Mieter die Wände rot und blau streicht, kann der Vermieter beispielsweise verlangen, dass der Mieter zum Auszug die Wände weiß anmalt.
     
  14. Aus dem Grund lasse ich die immer weiß. Da passiert am wenigsten ;)
    Klar, Schäden müssen natürlich beseitigt werden. Dafür ist ja auch die Kaution da im Normalfall. Also wenn man ne Kaltmiete von 500 Euro hat beispielsweise und der Vermieter verlangt 3 Kaltmieten im Voraus können diese 1.500,00 Euro für die Reparatur der Schäden verwendet werden. Wenn keine Kaution ausgemacht wurde muss der Mieter wohl aus eigener Tasche bezahlen.

    Ansonsten hast du deine 3 Monate Kündigungsfrist. Auch wenn du Nachmieter stellst muss dein Vermieter damit einverstanden sein. Ich glaube die vielzitierte Regel, dass man nur 3 vorstellen muss, stimmt so nicht. Nach den 3 Monaten kannst du aber raus und wenn es keinen Nachmieter gibt ist das nicht mehr dein Problem.
     
  15. Dazu muss man aber schon ein ganz schönes Arschloch als Vermieter haben.
     
  16. Aspen Call me BAKA

    Aspen
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    Muss ich als Mieter nachweisen, dass die Schäden nicht durch mich entstanden sind oder muss der Vermieter nachweisen dass ich sie verursacht habe? Ich habe zb. Fußleisten für das Laminat angebracht und musste dafür natürlich recht viele Löcher bohren, um das alles befestigen zu können. Mein Einzug ging ziemlich drunter und drüber, also es wurde vom ersten Vermieter nicht festgehalten was für ein Zustand die Wohnung hatte. Es gab dann ca. 200€ damit ich das Nötigste selbst renovieren konnte(hat natürlich hinten und vorne nicht gereicht).

    Meine Wände sind aktuell nicht dreckig, aber astrein sehen sie halt auch nicht aus. Hier und da ne Stelle wo die Tapete halt abblättert oder eben die Farbe nicht 100% deckt, weil davor die Wand super dunkel gestrichen war und ich zu faul und geizig war komplett neu zu tapezieren und es sind auch nicht alle Wände weiß.

    Meine Info ist halt, dass ich die Wohnung nicht renovieren brauche, wenn ich sie unrenoviert übernommen habe.:nixblick:
    Stimmt natürlich auch wieder.
     
  17. Goof Fuck me, I'm from Bavaria!

    Goof
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    Das mit den drei Nachmietern ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Du kannst 100 Nachmieter bringen - ist der Vermieter nicht einverstanden hast Pech gehabt...
     
  18. Japp, deshalb 3 Monate Frist und dann arschlecken angesagt :ugly:
    Der Vermieter muss natürlich in Kenntnis gesetzt werden, dass die Wohnung gekündigt wird.
     
  19. MÖGLICH ist es natürlich. Recht hast du natürlich ;)
     
  20. Lilias unfuckable

    Lilias
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    auswærts.
    Ja, ach. Dass man dafür gerade stehen muss, wenn man was kaputt macht, ist jetzt wirklich nicht mietvertragsexklusiv :ugly:

    Und nein, ein "üblicher Zustand" kann nicht verlangt werden, nur etwa "dezente" oder "neutrale" Wandfarben - und auch das nur, soweit mietvertraglich vereinbart. Die einzige Ausnahme ist der Extremfall, indem die Farbgestaltung die Wohnung quasi unvermietbar macht; dann zählt das Ganze als Schaden und ist zu beseitigen. Und selbst in dem BGH-Präzedenzfall war eine der Vorbedingungen, dass die Wohnung frisch in weißer Farbe renoviert übergeben worden war und die gute Frau sie dann in lustig-bunten Knallfarben umdekoriert hatte..

    @Aspen: lässt Du die Fußleisten denn dran? Dann sind die Löcher darunter wurscht, soweit die Dinger fachgerecht (und sogar auf Wunsch des Vermieters, wie es klingt?) angebracht wurden. Gilt dann eher als Wertsteigerung.
     
  21. Xaviar Mr. Pain

    Xaviar
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    Beim Einschreiben mit Rückschein gibt es außerdem das Problem, dass der Empfänger die Annahme verweigern bzw. das Einschreiben einfach nicht abholen kann. Dann geht es irgendwann zurück an den Absender und man hat die Kosten vollkommen umsonst gehabt. Daher sollte man in solchen Fällen immer das Einwurfeinschreiben nehmen.
     
  22. Aspen Call me BAKA

    Aspen
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    Weiß ich noch nicht, vermutlich nicht - weil die eben nicht vom Fachmann angebracht wurden sondern von mir(:ugly:). Ich sollte die damals auch nicht anbringen, aber ohne sah das Laminat halt scheiße aus, aber das kommt vermutlich auch wieder raus - muss ich mal nachfragen ob er das behalten will.


    Kündigung habe ich jetzt übrigens per Einschreiben mit Übergabe verschickt zwecks Sendungsverfolgung und Unterschrift. Wenn der Vermieter es nicht annimmt, dann kann ich ja sagen "Ich habe es Ihnen fristgerecht geschickt, aber Sie haben es ja nicht angenommen!"
     
  23. dabba

    dabba
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    Letztlich käme es in einem Prozess darauf an, wem der Richter glaubt. Wenn der Vermieter sagt: "Der Mieter hat mir ein leeres Blatt per Einschreiben geschickt.", muss er sich evtl. schon die Frage gefallen lassen, a) ob das denn wirklich so stimmt und b) warum er dann nicht mal nachgefragt hat.

    Man muss nicht hieb- und stichfest mit den Überwachungsvideos von Gott anrücken, um einen flunkendern Prozessgegner vor Gericht zu schlagen. ;)
     
  24. Goof Fuck me, I'm from Bavaria!

    Goof
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    Um es wirklich hieb und stichfest zu machen geh zu einem Gerichtsvollzieher und lass es durch ihn überbringen ;) dauert aber und kostet etwas.
     
  25. Doktor Best

    Doktor Best
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    Sind Kündigungen per Email nicht seit 2017 oder so rechtskräftig? Da wäre ja dann alles dokumentiert.
     
  26. Aspen Call me BAKA

    Aspen
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    Für Strom etc ist das wohl so, aber bei einem Mietvertrag glaub nicht.:nixblick:

    Das Einschreiben kam jedenfalls an und wurde auch angenommen. Auch schön wenn man im gleichen Moment erfährt das eine Zwischenwand aus Asbest besteht und die Handwerker erstmal fröhlich reinbohren und ich die Überbleibsel nun wegmachen darf.
    :uff:
     
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