Sammelthread Anschläge/Amoklauf: Anschlag in Moskau!

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von DarkFantasy[me], 20. Dezember 2016.

  1. Tharos

    Tharos
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  2. Xizor kann oft nicht so gut mit Bildern

    Xizor
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    Mal ganz zu schweigen von den als gestohlen gemeldeten Kennzeichen. :ugly:
     
  3. Interessante Frage. Einerseits meine ich "Ja". Andererseits könnte die Überlegung auch so aussehen:

    Wenn der Fahrer nicht gerade unter nem Stein lebt, weiss er über die allgemeine Terrorlage Bescheid und hätte wissen müssen, dass ein unidentifizierbarer verkabelter Gegenstand inkl. Kanister im Auto den Eindruck einer Bombe erwecken könnte. Dementsprechend hat er selbst den Einsatz durch einfache Fahrlässigkeit verursacht. :ugly:
    Ich könnte mir zumindest vorstellen, dass die Polizei so argumentiert.

    Kleine Anekdote dazu: In meiner Jugend (da war ich ca. 14) hat sich mal eine Menschentraube vor der Tür unseres Müllhäuschens angesammelt. Bin hingegangen und hab festgestellt, dass man durch die Gittertür sehen konnte, wie hinter einem Müllcontainer bekleidete Beine hervorragen. Die Leute haben mehrfach versucht, denjenigen anzusprechen, aber er hat sich nicht gerührt. Reingehen wollte aber auch niemand, weil das hätte ja ein Tatort sein können undSpuren und so. Außerdem hatten alle Erwachsenen Schiss. :ugly:
    Irgendwann hat sich in dieser Menschentraube der Konsens gebildet, dass man ja zumindest die Polizei verständigen müsse. Das hab ich dann übernommen, weil ich fließend deutsch sprechen konnte und keine Scheu hatte. Die Beamten kamen, haben erstmal selbst das ganze Deppenverfahren durchexerziert (Die dachten wohl, dass das Ansprechen bei ihnen besser klappt, als bei den 15 Leuten die schon da waren) und sind irgendwann mal reingegangen. Es hat sich rausgestellt, dass das nur ne lebensgroße Puppe war :rolleyes:
    Hab dann aber einen der Beamten gefragt, ob das nun falsch von mir war, anzurufen. Er meinte dann: "Nene, war schon richtig. Der, der die Puppe hingelegt hast, wusste vielleicht nicht, was das für Folgen hat, aber wir fahnden jetzt trotzdem mal nach ihm. Wir werden ihn wahrscheinlich nicht finden, aber das war definitiv nicht in Ordnung, die da so hinzulegen"

    ... Hach, einer meiner wenigen Kontakte mit der Polizei :D
     
  4. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    Das ist aber so nicht verboten.:nixblick:

    Ich würde als Gechädigter mit Paranoia argumentieren. Vor allem wenn ich an mein Studium zurück denke. Da hatte ich ständig Kabel und Elektronik in meinem Rucksack. In Ermangelung eines Autos konnte ich den Kram natürlich nicht auf eine Rückbank legen, aber bei einer Taschenkontrolle würde ich so auch erstmal doof da stehen.
     
  5. Doktor Best

    Doktor Best
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    Hab in meiner Stadt mal live miterlebt wie sich eine immer größere Polizistentraube wegen eines "verdächtigen" Trollis, der mit einem Fahrradschloss an ein Bushalteschild gekettet wurde, gebildet hat. Die haben glaub ich schon den Sprengroboter geordert als dann eine alte Oma im Schneckentempo an ihnen vorbeizog und ganz lässig das Schloss aufsperrte und mit dem Trolli losdüsen wollte :ugly: :ugly:
     
  6. Xizor kann oft nicht so gut mit Bildern

    Xizor
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    dass man nicht im Tarnanzug, mit Kampfmittelweste, Helm und Softair-Sturmgewehr am Hauptbahnhof rumläuft.

    http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/3647053

    Ups. :ugly:


    Der Geschädigte muss jetzt erstmal nachweisen, dass es überhaupt sein Auto ist und erklären, warum er mit geklauten Nummernschildern rumfährt. :ugly:
     
  7. In Deutschland ists ein Verstoß gegen das Waffengesetz, wenn man mit einer Spielzeugwaffe erwischt wird?

    topkek :ugly:
     
  8. Alex86 Nick der Schlitzer McGurk

    Alex86
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    Was ist dein Problem?
    Der Trottel läuft in dem Aufzug und mit einer Waffennachbildung durch die Gegend.

    Wie scheiß dämlich muss man sein um aktuell in so einer Montage aufzutreten?
    Militärkleidung an sich sagt ja wohl niemand was, aber den Helm UND Kampfweste UND Sturmmaske UND Waffennachbildungen hätte er wohl ohne Probleme in eine Tasche packen können.
     
  9. Ich habe kein "Problem", ich halte es nur für komplett lächerlich.

    Im Übrigen hab ich mich nichtmal auf den konkreten Fall bezogen, was ist also dein Problem?
     
  10. Alex86 Nick der Schlitzer McGurk

    Alex86
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    Den genannten Vorfall mit "topkek :ugly:" zu bezeichnen.

    Ich finde es gut, dass er von der Polizei aufgegriffen wurde.
     
  11. Ich weiß nicht, woran es bei dir grade hapert, aber ich meine das was ich schreibe. Und nicht das, was du vielleicht aus irgendwelchen Gründen reininterpretierst.................
    Hättest du halt mal den Rest außerhalb des Teils gelesen, den du gequotet hast :nixblick:
     
  12. Alex86 Nick der Schlitzer McGurk

    Alex86
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    NeM...?
    Deine Bemerkung bezog sich klar auf die Meldung über den Typen im Kampfanzug mit zwei Waffennachbildungen.

    Was wird das jetzt hier?^^
     
  13. Alex86...? Meine Bemerkung bezog sich klar auf den Umstand, dass ich aufgrund des Vorfalls festgestellt habe, dass es in Deutschland ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist, wenn ich ne Spielzeugwaffe einstecken habe. Und das halte ich, unabhängig vom Vorfall, für lächerlich.

    Den Typ kann man wegen den Patches und einer Ordnungswidrigkeit nach § 118 trotzdem zur Rechenschaft ziehen und ich schrieb auch nirgends, dass ich es für lächerlich halte, dass die Polizei ihn einkassiert hat.

    Also, Alex86......?
     
  14. 0cta Just for fun

    0cta
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    https://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinswaffe

    Verstehe dein Problem nicht, die Dinger sehen nunmal echt aus, wie will man das auf die schnelle Unterscheiden? Ob jetzt einer mit ner echt aussehenden Softair oder mit ner echten Waffe ohne Munition rumläuft und ggf. auf Menschen zielt ist für die Panik erstmal egal. Bei ner nicht lackierten NerfGun (ist ja ebenfall in gewisser Hinsicht ne Spielzeugwaffe) sähe das vermutlich wieder anders aus. :nixblick:

    Die Polizisten müssen echt Nerven wie Drahtseile gehabt haben.
     
  15. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Am Waffengesetz sieht man am deutlichsten, dass man keine Ahnung zu einem Thema haben muss, um darüber Gesetze zu machen.

    Mit einer Attrappe rumlaufen: Illegal.
    Mit einem frisch im Supermarkt gekauften Küchenmesser nach Hause fahren: Illegal (wenn nicht ordnungsgemäß in Behältnis)

    "Pfeilabschussgerät", das mittels Pressluft Pfeile mit 77 Joule durch die Gegend schlonzt: SPIELZEUG ohne irgendwelche Beschränkungen, nicht mal Altersbeschränkung
     
  16. Alex86 Nick der Schlitzer McGurk

    Alex86
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    Du fasst das ganze auch falsch auf.
    Es handelt sich erstmal nicht um eine Spielzeugwaffe sondern, wie bereits oft genug erwähnt um einen Waffennachbildungen/Scheinwaffen. Und zweitens wurde die Dinger auch nicht "eingesteckt" sondern offen getragen.

    Eingepackt in einer Tasche/Koffer interessiert das auch in Deutschland keine Sau.
     
  17. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Interessiert vielleicht niemanden, weil nicht sichtbar. Aber wenn die Verpackung nur geschlossen und nicht verschlossen ist, verstößt man trotzdem gegen das Führverbot.
     
  18. Müsst ihr die Dinger echt auch noch absperren? Ist wohl auch ein Unterschied zu uns hier, da ist zum Waffentransport (scharfer Waffen) ein geschlossenes Behältnis ausreichend.

    Das ist eben lächerlich. In Deutschland muss man Spielzeug ernsthaft einsperren.....
    Äh, doch. Hat das Ding bis max. 0,08J, sind sie frei für Kinder ab drei Jahren.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Spielzeugwaffe

    Das Ding muss schon über einen halben Joule haben, um in die Kategorie "Darfst du erst ab 18 haben" zu fallen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Mai 2017
  19. Alex86 Nick der Schlitzer McGurk

    Alex86
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    [​IMG]

    Gibts denn nix was dich an dem genannten Aufzug + Knarren stört? Bzw wo man sich denkt "hm, das hätte man lieber bleiben lassen"?
     
  20. :ugly:²
     
  21. Mit Lesen hast dus irgendwie nicht so, kommt mir vor :hmm:
     
  22. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Wenn jemand damit in Richtung richtig bewaffneter Leute (z.B. Polizeibeamten) zeigt, dann fängt er sich halt richtige blaue Bohnen ein.

    Nicht alles, was legal ist, ist auch eine gute Idee.
     
  23. Roland von Gilead RevolverMann

    Roland von Gilead
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    Eine Softair die nicht als solche gekennzeichnet ist (rote Laufspitze, bunte Lackierung o.ä.) ist nicht als Spielzeug zu erkennen. Dazu noch offen getragen und man braucht sich wirklich nicht wundern wenn zuerst geschossen und dann gefragt wird... Generell, wozu muss man mit irgendwas was wie eine Waffe aussieht offen durch die Stadt laufen? Ausser einen Suicide-by-Cop zu provozieren fällt mir kein Grund ein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Mai 2017
  24. 0cta Just for fun

    0cta
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    An der Situation hätte sich nichts geändert, wenn es sich um einen gut gemachten Plastikguss mit 0,0J Kraft gehandelt hätte. Ich les aus dem Gesetzesauszug von Wikipedia nicht heraus, dass so etwas keine Anscheinswaffe wäre.


    Du willst den "nur" wegen den Hoheitsabzeigen drankriegen und willst vollkommen ignorieren, dass der Kerl augenscheinlich vermummt, in Kampfmontur und bewaffnet durch die Gegend lief? Klar, ist kein Problem, ist ja nur Spielzeug, aber er hätte schon vorher die Flaggenaufnäher der Uniformteile wegmachen sollen :mally::hoch:

    Das mit den Hoheitszeichen kann auch schnell passieren, wenn man sich die BW-Klamotten gebraucht als billige Heimwerker-Arbeitskleidung oder für Airsoft kauft und mal damit draußen rumrennt, die Hoheitszeichen sind da meistens noch drauf beim Kauf.
     
  25. Wenn es verboten wäre, dann würde der Typ allein wegen der missverständlichen Zurschaustellung der Kabel belangt werden. Ist aber nicht der Fall. Vielmehr wäre die Argumentation: "Du hast nichts Verbotenes getan, aber du hast durch deine Fahrlässigkeit einen Polizeieinsatz ausgelöst, bei dem wir im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht einen Schaden verursachen mussten. Du wanderst also nicht in den Knast, aber auf deinem Schaden bleibste trotzdem sitzen und ggf. werden dir auch die Kosten des Polizeieinsatzes aufgebrummt."

    Im Beispiel mit dem Rucksack kannste den Beamten übrigens erklären, was da drin ist. Beim Auto war der Halter aber eben nicht greifbar. Genauso müsstest du damit rechnen, dass dein Rucksack gesprengt wird, wenn du ihn alleine irgendwo stehen lässt und Kabel rauskucken. Das ist im Jahr 2017 des globalen Terrorzeitalters halt die Standardprozedur...
     
  26. Fällt kollektiv das Leseverständnis aus, wenns ein bisschen wärmer wird? Als gäbs keine Möglichkeit, so ein Verhalten zu sanktionieren :rolleyes:
     
  27. 0cta Just for fun

    0cta
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    Ich nehme an, du meinst §118 OWiG "Belästigung der Allgemeinheit"? Klingt für mich mit dem bekannten Umständen ehrlich gesagt zu lasch, wenn man bedenkt dass die Situation innerhalb eines Augenblickes komplett eskalieren könnte. Und ein Verstoß gegen das Waffengesetz liegt ebenfalls vor.
     
  28. Ja, ist aber auch nur eine Ordnungswidrigkeit.... Und wie ich bereits erwähnt habe, finde ich diesen Punkt, dass eine Spielzeugwaffe unters WaffG fällt, lächerlich.
    Es gibt viele Dinge, die äußerst lasch gehandhabt werden. Rettungsgasse nicht gebildet? Tja, Ordnungswidrigkeit, 20€. Auch wenn da potentiell jemand abkratzt wegen dir.
     
  29. SpeedKill08 Zynische & extrem DEMODIVIERTE Kartoffel*in in BERLIN Moderator

    SpeedKill08
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    Lol. :ugly:

    Und das soll richtig sein? Habe ich absolut kein Verständnis für.

    Wenn zur Vorsicht Eigentum zerstört wird, dann soll gefälligst die Polizei respektive der Staat den Kram ersetzen. Ohne wenn und aber.
     
  30. 0cta Just for fun

    0cta
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    Da geht es ja nicht um NerfGuns oder Wasserspitzpistolen, sondern um Gegenstände, die echten Waffen zum verwechseln ähnlich sehen.
    Die wirken bedrohlich, sei es wenn man das Teil einem vor die Nase hält oder auch nur passiv, wenn ne Airsoft-Pistole sichtbar in einem Gürtelholster getragen wird, was sich manch cooler Security-Typ oder Türsteher mit Sicherheit überlegen würde, wenn es legal wäre.

    Wie gesagt, da macht es für mich wenig Unterschied, ob der jetzt ne echt aussehende Spielzeugwaffe, eine echte Waffe ohne Munition oder einen Plastikguss in den Händen hält. Für den Beobachter ist das vollkommen egal. Und wenn der Beobachter ein Polizist ist, würde ich dem keinen Strick drauß drehen, wenn durch eine dumme Bewegung mit dem Ding Gefahr im Verzug entsteht und Schüsse fallen.

    Von dem her: Anscheinend gibt es genug Idioten, die ein solches Gesetz nötig machen. Eigentlich müsste ja schon der gesunde Menschenverstand sagen, dass es kein gute Idee ist, mit etwas das wie ne M4 aussieht durch den Bahnhof zu spazieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Mai 2017
  31. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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  32. Nochmal: Ich weiss nicht, ob das tatsächlich so ist. Das ist ne Vermutung.

    Ich bin da auch ziemlich zwiegespalten. Die Polizei hat das Fenster ja auch nicht aus Jux zerschlagen, sondern um einem begründeten Verdacht (!!) nachzugehen. Klar kann man die Rechnung nun beim Staat sehen. Man kann aber eben auch sagen: Fahrlässigkeit des Halters... er hätte wissen müssen... allgemeine Terrorlage usw.
    Beides klingt legitim.
     
  33. Xizor kann oft nicht so gut mit Bildern

    Xizor
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    Welches, §42a WaffG? Gilt seit 01.04.2008.
     
  34. Doktor Best

    Doktor Best
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    Wenn ein Flüchtling mit seinem Spielzeugsprengstoffgürtel spazieren geht, wäre dann ein Ordnungsgeld auch die richtige Maßnahme für dich?

    Bzw was genau stört dich an der Gesetzeslage zu Anscheinwaffen, die öffentlich spazieren getragen werden?

    Finde ich etwas holprig. So selbstgebaute Bomben haben ja nicht unbedingt ein bestimmtes Erscheinungsbild sondern können sehr viele verschiedene Formen haben, da kann man also bei vielen Dingen seiner Fantasie freien Lauf lassen.

    Der Eingriff der Polizei ist schon okay so, aber zahlen sollten sie trotzdem imho. Das kann der Steuerzahler schon tragen.
     
  35. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Sag ich ja.
     
  36. Wie sollte er denn deiner Meinung nach bestraft werden? Also nach welchem Paragraph.
    "Anscheinswaffe", allein der Begriff... :ugly:

    Öffentlich spazieren tragen und in einem Behältnis einsperren. Dazwischen gibts wohl nix, was? :ugly:
     
  37. Xizor kann oft nicht so gut mit Bildern

    Xizor
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    Neun Jahre ist "nicht so lange"? Im Zusammenhang mit einem 20 jährigen? :ugly:
     
  38. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Nein, im Zusammenhang mit dem Gesetz.
     
  39. Tharos

    Tharos
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    Generell ja, in diesem Fall sollte der Fahrzeughalter aber auf seinem Schaden sitzen bleiben, vor allem wenn sich das mit den als gestohlen gemeldeten Kennzeichen bewahrheitet.
    Dann hast du da nämlich 1. ein sehr falsch geparktes Auto an der Hauptstraße und in unmittelbarer Nähe einer Bushaltestelle mit 2. gestohlenen Kennzeichen und 3. einer verdächtig aussehenden Vorrichtung. Und wenn in der aktuellen Lage bei der Polizei da nicht alle Alarmglocken klingeln, dann weiß ich es auch nicht. Die Vorrichtung würde ich dem Fahrer nicht zum Vorwurf machen, aber das mit den Kennzeichen und den eher unklug gewählten Parkplatz, da kann man schon extreme Fahrlässigkeit raus konstruieren.
     
  40. Xizor kann oft nicht so gut mit Bildern

    Xizor
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    Auch da sind neun Jahre nicht kurz.
     
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