Verkaufsstopp für Motorola und Lenovo: Das sind die betroffenen Geräte

Restbestände werden noch abverkauft - dann ist in Deutschland erst einmal Schluss mit bestimmten Motorola- und Lenovo-Geräten.

Motorola-Handys und Lenovo-Laptops dürfen in Deutschland (vorläufig) nicht mehr verkauft werden. Motorola-Handys und Lenovo-Laptops dürfen in Deutschland (vorläufig) nicht mehr verkauft werden.

Das chinesische Unternehmen Lenovo und die zugehörige Mobilfunktochter Motorola dürfen ab sofort keine Geräte mehr in Deutschland verkaufen.

Dies erklärte das Landgericht München I in einem Urteil Anfang Mai, welches in einem Patentstreit zwischen US-Entwicklerkonzern InterDigital und Lenovo zugunsten des Klägers entschied.

Darum ist das wichtig: Mit dem Urteil dürfen Lenovo und Motorola auf noch unbestimmte keine Geräte mehr in Deutschland verkaufen. Dazu zählt auch das jüngst vorgestellte Flaggschiff Edge 50 Ultra.

Der Verkaufsstopp betrifft allerdings nur die beiden Hersteller selbst - Restbestände, die ihr etwa auf Amazon oder anderen Händlern findet, bleiben unberührt.

Im Detail: Wie das Magazin WirtschaftsWoche berichtet, zog das US-Unternehmen InterDigital aufgrund von Lizenzstreitigkeiten gegen Lenovo vor Gericht.

  • Beim verletzten Patent soll es sich um das WWAN-Modul handeln, das für die 4G- und 5G-Mobilfunkanbindung essenziell ist.

Welche Geräte sind betroffen? Wie eine Gerichtssprecherin bestätigte, ist es Lenovo nun verboten, sämtliche »patentverletzenden Gegenstände in Deutschland anzubieten [...] oder einzuführen«.

  • Dies kommt einem Verkaufsverbot für alle derzeitigen Motorola-Smartphones gleich, denn alle geführten Handys verfügen zumindest über LTE-Anbindung.
  • Auch Lenovo-Notebooks sowie -Tablets mit integriertem Mobilfunkzugang dürfen vorläufig nicht mehr verkauft werden.

Zudem habe der Hersteller Schadensersatz an InterDigital zu bezahlen. Auf den offiziellen DE-Webseiten von Lenovo und Motorola finden sich die Geräte bereits nicht mehr.

Immerhin dürfen noch Restbestände abverkauft werden, wie auch Lenovo im hauseigenen Webshop klarstellt: »Mobilfunkkonfiguration in Deutschland nur noch erhältlich, solange der Vorrat reicht« ist hier die eindeutige Aussage.

Motorola-Handys wie das Moto G73 dürfen derzeit nicht in Deutschland verkauft werden. Motorola-Handys wie das Moto G73 dürfen derzeit nicht in Deutschland verkauft werden.

Nicht das erste Urteil: Interessanterweise ist das Urteil des Landgerichts München I nicht das erste, das im Zuge des Patentstreits gefällt wurde.

  • In Großbritannien wurde bereits im Juni 2023 über diesen Fall verhandelt - und zugunsten Lenovos entschieden.
  • Hier entschied das Gericht, dass die geforderten Lizenzgebühren seitens InterDigital zu hoch sei. »Mehr als 0,175 US-Dollar pro Einheit« seien nicht mit den FRAND-Grundsätzen vereinbar.

Bei FRAND handelt es sich um die Abkürzung »Fair, Reasonable and Non-Discriminatory« und soll vereinfacht formuliert sicherstellen, dass Lizenzinhaber eine faire Bezahlung erhalten.

  • Eine einheitliche und europaweit gültige Definition von FRAND existiert allerdings nicht.
  • Entsprechend ist auch das unterschiedliche Urteil zwischen dem britischen und deutschen Gericht zu erklären.
  • Wie die WirtschaftsWoche erklärt, seien letztgenannte in Patentstreitigkeiten »klägerfreundlich«.

Lenovo stellt einen 2in1-Laptop mit Windows und Android vor Video starten 1:05 Lenovo stellt einen 2in1-Laptop mit Windows und Android vor

Wie geht es weiter? Das Urteil selbst ist bereits in »vorläufiger Vollstreckung«, da InterDigital die notwendige Kaution in Höhe von vier Millionen Euro hinterlegt hat.

  • Durch diese Kaution tritt das Verkaufsverbot ab sofort in Kraft. Als erstinstanzliche Entscheidung kann Lenovo allerdings in Berufung gehen.
  • Allerdings trägt der Kläger auch anteilig das Risiko, sollte Lenovo in der nächsten Instanz Recht bekommen.

Grundsätzlich ist auch davon auszugehen, dass Lenovo Berufung einlegen wird.

Möglicherweise einigen sich die beiden Streitparteien aber auch noch, wie es bereits häufiger der Fall im Nachgang zu solchen Patenturteilen war.

Ein anschauliches Beispiel hierfür ist der Rechtsstreit zwischen Nokia und OnePlus, die nach rund zwei Jahren Verkaufsverbot wieder zueinander gefunden haben.

Das sagen die Parteien: Naturgemäß äußerten sich Lenovo und InterDigital unterschiedlich über das Bekanntwerden des Urteils.

  • InterDigital äußerte in einer Pressemitteilung die Hoffnung, dass »Lenovo seinen Kurs ändert und endlich eine faire und angemessene Lizenz erwirbt«.
  • Lenovo hingegen sieht das Problem beim Kläger: Der Hersteller respektiere grundsätzlich die Entscheidung des Münchner Gerichts.
  • Zeitgleich ist man aber der Meinung, dass InterDigital gegen eigene rechtliche FRAND-Verpflichtungen verstoßen hat; also schlichtweg überzogene Forderungen stellt.
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