In einer Pressemitteilung des Publishers Electonic Arts wurde uns mitgeteilt, dass die USK der ungeschnittenen Fassung von Medal of Honordie Einstufung verweigert hat. Diese Entscheidung ist für EA allerdings nicht nachvollziehbar und so wird der Publisher nun rechtlich dagegen vorgehen. Wird der Ego-Shooter auch in Zukunft nicht eingestuft, droht im Anschluss noch die Indizierung, da nur Spiele mit einer USK-Kennzeichnung nicht mehr indiziert werden können.
Das komplette Statement von EA können Sie im Folgenden nachlesen:
Parallel zu der deutschen Version von Medal of Honor hatten wir bei der USK auch eine Alterskennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ (18+) der PEGI-Version von Medal of Honor beantragt. Heute wurde die Entscheidung gefällt, die PEGI-Version nicht zu kennzeichnen.
Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen und werden nun rechtlich dagegen vorgehen.
Bei der Entwicklung des Spiels haben wir großen Wert auf eine möglichst realistische, filmartige Darstellung gelegt. Die filmähnliche Grafik präsentiert sich detailreich und beschönigt den Kriegsalltag in keiner Weise. Die Hintergrundgeschichte, in die der Spieler in besonderer Weise eingebettet ist, problematisiert vielmehr das Kriegsgeschehen. Zunehmend zweifeln die Soldaten am Sinn der Befehle, die sie auszuführen haben. Das Spiel folgt der Tradition filmischer Umsetzungen der Kriegsthematik wie beispielsweise „Soldat James Ryan“ oder „Inglorious Bastards“, die mit teilweise sehr drastischen Gewaltdarstellungen arbeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Nichtkennzeichnung in unseren Augen nicht nachvollziehbar. Hier wird schlicht mit zweierlei Maß gemessen.
Für eine sichere Einstufung der deutschen Version wurden schon im Vorhinein einige Anpassungen vorgenommen. So ist es in der deutschen Version nicht möglich Körperteile oder Köpfe abzutrennen. Des Weiteren werden Gegner bei Beschuss mit bestimmten Waffen (Raketenwerfer etc.) nicht mehr mit einer Verbrennungstexturen überzogen und das Ragdoll-System ist bei Leichen deaktiviert.
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