Schönheitsreparaturen nach Wohnungskündigung?

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Marvin, 13. März 2018.

  1. Marvin manisch-depressiv

    Marvin
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    Moin,
    ich habe letztens meine Wohnung gekündigt und dies auch vom Vermieter bestätigt bekommen. Im Kündigungsschreiben wies dieser auf Schönheitsreparaturen hin, die ich bis zum Ende des Mietverhältnisses erledigen müsse, wie es auch im Vertrag steht.

    Nun gab es ja 2015 ein Urteil vom BGH, dass solche Reparaturen bei Übergabe einer nicht renovierten Wohnung nicht zulässig sind. In der Tat habe ich die Wohnung vom Vormieter damals mit einigen Mängeln übernommen (Gebrauchsspuren an Böden und Fußleisten, Flecken in einigen Ecken, Protokoll habe ich natürlich noch) und es wurden seitem auch keinerlei Verbesserungen seitens des Vermieters vorgenommen.

    Wie stehen meine Chancen, einfach nichts machen zu müssen? Würde mich durchaus zu einem Deal einlassen, etwa letzter Monat mietfrei, dafür muss ich streichen oder sowas. Aber bevor ich gleich den Vermieter anremple, kann man ja nochmal nachfragen...
     
  2. Na wenn du das Protokoll hast? Im Regelfall hinterlässt man die Bude so, wie man sie vorgefunden hat. Viele Vermieter wollen natürlich bei Auszug die Bude wieder tiptop haben, ohne auch nur einen Cent investieren zu müssen.
    Im Zweifelsfall mal beim Mieterbund nachfragen.
     
  3. Marvin manisch-depressiv

    Marvin
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    Ich hätte in eine anwaltliche Erstberatung investiert, ist afaik billiger, aber ja. Wollte eh schon seit längerer Zeit eine Rechtsschutzversicherung (mit Mietrecht) abschließen, das würde sich hier anbieten. Lieber wäre mir aber ein Deal.

    Ich bin mir sicher, hier sind Leute unterwegs, die mal in einer ähnlichen Lage gesteckt haben, daher der Thread.
     
  4. Also ne Rechtschutzversicherung brauchst du nicht, als Mitglied im Mieterbund hast du immer den Anwalt vom Mieterbund zur Seite und kannst dich auch telefonisch beraten lassen. Glaube die haben noch nichts gesehen, was es nicht gibt. Zudem kostet das auch nicht viel, etwa 50 Euro im Jahr.
     
  5. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Die Kosten sind abhängig vom regionalen Verein dem du beitreten willst und der Rechtsschutz tritt meist erst nach einer Wartefrist ein. heute beitreten und nächste Woche zum Gericht geht meist wohl eher nicht.
     
  6. Logisch. In Heilbronn sind es um die 50 Euro etwa. Von Wartefristen ist mir nichts bekannt. Ich bin beigetreten, nachdem es mit meinen Ex-Vermietern Probleme gab wegen defekten Küchengeräten. Haben mir sehr geholfen.
    Vor Gericht ist es nie gegangen, so viel Interesse an Kohle hatten die Vermieter dann doch nicht.
     
  7. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Die Vereine im Stuttgarter Raum wollen zB >80€ haben und teilweise mit Mindestlaufzeit. Keine Wartefristen gelten meist wohl nur für die Beratung. Wenn du dagegen wirklich einen Anwalt "brauchst", kenn ich es nur mit Wartefrist bzw. Mietgliedszeit die man mindestens haben muss.
     
  8. Keine Ahnung, bin schon seit einigen Jahren Mitglied. Ja Wartezeit hat man generell immer, auch wenn man anwaltliche Beratung benötigt. Der Mieterbund hat jeden Tag eine Sprechstunde von genau einer Stunde, die ist aber auch ziemlich überlaufen.
     
  9. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Ich rede nicht von der Wartezeit bis du einen Beratungstermin bekommst, sondern bis die Versicherung greift. Das ist nämlich alles andere als "Du hast immer einen Anwalt zur Seite"
     
  10. Aspen Call me BAKA

    Aspen
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    http://www.gamestar.de/xenforo/threads/mietverhältnis-kündigen.462779/

     
  11. Hm... ich weiß es nicht mehr auswendig. Ich hatte jedenfalls damals Galama mit meinem Vermieter und wurde daraufhin Mitglied. Etwa 2-4 Wochen später hatte ich dann auch nen Beratungstermin. Vor Gericht ging es ja nie.
     
  12. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Deswegen sag ich es dir ja.
     
  13. Goof Fuck me, I'm from Bavaria!

    Goof
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    Den Mieterschutzbund zerpflückt dir jeder fähige Anwalt. Was da teilweise für Sachen ausgegeben werden ... kommt wohl drauf an wer da sitzt. Das Geld kann man sich Mmn sparen :no:
     
  14. Aspen Call me BAKA

    Aspen
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    Ist halt die Frage wer dann wie "unrenoviert übernommen" definiert. Ein paar Flecken beim Einzug werden vermutlich nicht ausreichen, falls man auf einmal total vergilbte Wände beim Auszug hinterlässt, um die Wohnung nicht renovieren zu müssen. Ansonsten gilt halt, unrenoviert übernommen, dann braucht man die Wohnung auch nur besenrein übergeben.
     
  15. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    Was ist eigtl. wenns weder beim Vormieter noch bei einem selbst ein Protokoll gibt. Muss man dann gar nix ausbessern? :ugly:
     
  16. Marvin manisch-depressiv

    Marvin
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  17. V-E-G-A so gut wie gekickt

    V-E-G-A
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    Ziehst du nun doch zum Drachen?
     
  18. Aspen Call me BAKA

    Aspen
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    Es bedarf nicht zwingend eines Protokolls, hab zb auch keins - meine Wohnungsabnahme steht aber auch noch aus. Habe mir jedenfalls bestätigen lassen das ich die Wohnung unreonivert übernommen hatte.

    Wenn man bis vor Gericht zieht, wäre ein Protokoll natürlich vorteilhaft.
     
  19. Marvin manisch-depressiv

    Marvin
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    Ne, in den Süden. Auf der Zugfahrt hat die Wetteranzeige meines Handys sogar kurz Emskirchen angezeigt. :schwitz:
    Wie hast du dir das bestätigen lassen?
     
    V-E-G-A gefällt das.
  20. Aspen Call me BAKA

    Aspen
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    Vom Vermieter aus der Zeit als ich eingezogen bin, ist bei mir mittlerweile nämlich der dritte Vermieter.
     
  21. Marvin manisch-depressiv

    Marvin
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    Mh, joa, die Bestätigung werde ich sicher nicht kriegen. .ugly:
     
  22. UrbanForest

    UrbanForest
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    Bei uns steht im Vertrag die Wohnung ist renoviert in dem Zustand wie bei Bezug zu übergeben. Sie war bei Bezug aber halt unrenoviert :ugly: /Pics sind existent
     
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