Wie höflich formulieren, dass man über rechtliche Schritte nachdenkt?

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Qupfer, 10. Juli 2011.

  1. Qupfer

    Qupfer
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    Ein Händler hat noch eine ausstehende Gutschrift bei mir, die sich jetzt schon über mehrere Monate hinzieht.
    Dass die Verzögerung nicht böswillig war, haben Schriftverkehr mit dem Händler als auch mit dem Zahlungsunternehmen gezeigt. Dennoch habe ich nun keine lust mehr noch ewig auf das Geld zu warten und möchte dem Händler eine letzte Frist setzen und anschließend dann auch mögliche rechtliche Schritte einleiten bzw. einen Anwalt konsultieren, der dies dann tut.
    Da, wie gesagt, die Verzögerung nicht böswillig war/ist, möchte ich das nicht mit der Hau-Drauf Methode zum Ausdruck bringen sondern ordentlich und sachlich darauf hinweisen.

    Daher dachte ich als Schlusssatz an sowas wie:
    Sollte ich bis zum 18.07.2011 immernoch meinen austehenden Betrag nicht erstattet bekommen haben, so werde ich über meine weiteren Möglichkeiten nachdenken und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

    Kann man das so schreiben oder sollte ich das lieber anders Formulieren? Wenn ja wie?
     
  2. El Hosho

    El Hosho
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    Ich würde klipp und klar schreiben:

    Ich bitte Sie deshalb, die Summe von ...€ mit Fristsetzung zum ... auf mein Konto zu überweisen. Andernfalls übergebe ich zur Klärung die Sache einem Rechtsanwalt.

    Kann den netten Umschreibungen nicht so wirklich viel abgewinnen, aber an sich ist deine Formulierung auch OK. Macht nur leider nicht so viel Eindruck auf den Händler. (du musst natürlich darauf achten, dass Forderung und Frist juristischen Bestand haben)
     
  3. Spartan117 MODEЯATOR Moderator

    Spartan117
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    Du könntest statt "gegebenenfalls" "notgedrungen" schreiben. Bringt ein bisschen mehr Widerwillen in den Satz. Sonst vielleicht noch den Satz mit "Bitte" beginnen, z.B.: "Bitte erstatten Sie mir den ausstehenden Betrag bis ..."
    Keine Ahnung, ob man sowas überhaupt höflich formulieren kann. :nixblick:
     
  4. Ich denke wirklich höflich kann und sollte man so etwas nicht formulieren. Lieber bestimmt und eindeutig.
     
  5. Qupfer

    Qupfer
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    Meinte eigentlich auch höflich, aber bestimmend. Aber da wurde der Titel zu lang ;)
     
  6. Big Bad Show

    Big Bad Show
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    Solang du ihn danach nicht daten willst, kann man das ruhig bestimmt und fordernd sagen.
     
  7. Nimm einfach die Standardformulierung: "[...] sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten." bzw. "[...] sehe ich mich gezwungen, die Sache zur Klärung an meinen Anwalt zu übergeben.".

    Wie hier schon angeklungen ist: Freundlich kannst du die Aussage nicht wirklich formulieren.
     
  8. kotzbrocken

    kotzbrocken
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    Wichtig ist, denke ich, am Ende noch "..., du Opfer!" zu schreiben
     
  9. Doktor Best

    Doktor Best
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    wo wir grade schon nen thread offen haben.

    mir schuldet ein internet händler auch noch einen gewissen geldbetrag, seit schon fast 2 monaten jetzt.

    wie formuliere ich eine mahnung? kann ich das als privatperson einfach so machen überhaupt?

    wieviele mahnungen muss ich schreiben damit ich dann ein inkassoverfahren einleiten kann? und wie und wo genau beantrage ich so ein verfahren?
     
  10. lindroos don't hassel the hoff!

    lindroos
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    "sehe ich mich leider gezwungen..." fände ich in dem falle ganz gut.
     
  11. Juser Abi Null Sex

    Juser
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    So würde ich es auch machen.
    "Bitte überwiesen Sie den angegebenen Betrag bis spätestens 11.11.11 auf dieses und jenes Konto. Widrigenfalls sehe ich mich gezwungen, zur Durchsetzung meiner Forderung rechtliche Schritte einzuleiten"

    Oder so. Auf jeden Fall finde ich, dass "widrigenfalls" ein tolles Wort ist :ugly:
    Gegenüber einem Händler ist das auch ok, die haben damit sicher öfter zu tun. Ich dachte schon, es geht um einen bekannten oder so :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juli 2011
  12. acer palmatum

    acer palmatum
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    Finde ich gut so - ich würde nur "meinem Rechtsanwalt", statt "einem Rechtsanwalt" schreiben - das klingt so als hättest du bereits einen Rechtsanwalt an der Hand und würdest diesen Schritt nicht das erste mal tun.
     
  13. El Hosho

    El Hosho
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    Gehe ich mit. Muss ja nicht mal der Wahrheit entsprechen, aber mein Gott...Hauptsache der Händler merkt dass er die Sache nicht weiter hinauszögern kann. :D
     
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