5 Mythen über Pfefferspray

Von Sydox · 10. Februar 2016 · Aktualisiert am 12. Februar 2016 ·
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  1. 5 Mythen über Pfefferspray

    Vom kleinen Waffenschein über Reizgase bis hin zu Elektroschockern: Deutschland rüstet auf! Aber wer weiß, was er sich da genau ins Haus holt? Hier sind 5 Mythen über Pfefferspray und Reizgase, die Ihr bestimmt nicht kanntet!

    Mist! Schon wieder ein Blogeintrag von mir mit eher wenig Game-Bezug! Denn: Man liest es überall in den Medien: Schon über 300.000 Menschen haben den kleinen Waffenschein beantragt, erlaubte Waffen wie Pfefferspray und CS-Reizgas sind bei vielen Händlern längst ausverkauft.
    Wenn wir also über "Deutschland rüstet auf" sprechen, meine ich leider nicht die Mikrotransaktionen in CS:GO, wo man sich gegen Kleingeld digitale Waffen-Designerstücke für's nächste Match auf die Platte zieht. Hier geht's eher um Hardware. Besonders "beliebt" sind hierbei die leicht erhältlichen Pfeffer- und CS-Reizgassprays. Für alle Zockerweibchen und Leute, die Personen mit diesen Sprays kennen: Hier kommen meine fünf Pfefferspray/Reizgasmythen!

    PS: Der Inhalt dieses Artikels war eigentlich fürs Fernsehen gedacht und beruht nur auf meiner Vorrecherche. Die Fakten sollten stimmen, den Hinweis gebe ich trotzdem!

    Mythos 1 - Pfefferspray ist legal

    Das Pfefferspray legal ist, stimmt nicht ganz: In Deutschland sind nur Produkte mit der Aufschrift "Tierabwehrspray" erlaubt. Das Reizgas darf also nur in Notwehrsituationen gegen Menschen eingesetzt werden. Oder eben bei dem täglichen Angriff durch (Berliner) Bären oder Kampfhunde. Besonders aktuell, wo viele lokale Waffenhändler ausverkauft sind, gibt es eine gewisse Gefahr, dass die Händler Sprays aus dem Ausland importieren, auf denen NICHT die Worte "Tierabwehrspray" zu finden sind. Einen Fall dazu kenne ich schon. Deshalb: Augen auf beim Kauf ! Wer mit einem Spray ohne Kennzeichnung erwischt wird, kann schon mal ein paar Scheine für's Bußbeld zurücklegen...

    Mythos 2 - Reizgase sind für die Menschenabwehr gedacht

    Tatsächlich habe ich diesen Punkt im ersten Mythos bereits angeschnitten: Kaum einer kauft das Spray für die Abwehr von Tieren - eher zur Selbstverteidigung gegen Menschen. Das ist auch den Personen bewusst, die mit der Aufschrift "Tierabwehrspray" eine Lücke gefunden haben, um das Produkt legal erwerbbar zu machen. Ganz klar: Ein deutsches Pfefferspray ist offiziell nicht für den Einsatz gegen Menschen gedacht. Besonders pikant ist dabei, dass ein Einsatz wirklich unter Notwehr fallen muss. Sonst kann der (potenzielle/vermeintliche) Angreifer am Ende noch Klage wegen dem Sprayeinsatz erheben... Allerdings gibt es noch sogenannte CS-Reizgase mit "BKA Prüfsiegel". Diese frei erwerbbaren Dosen sind tatsächlich offiziell für den Einsatz gegen Menschen gedacht. Natürlich ebenfalls nur für den Notfall. Wer auf einer Party also spontan "Blinde Kuh Extrem" mit Reizgasen spielen will, sollte sich das besser verkneifen...

    Mythos 3 - BKA Prüfsiegel bestätigt die Wirksamkeit

    Wie eben schon angedeutet, gibt es Reizgase mit BKA Prüfsiegel. Allerdings bedeutet das nicht, dass diese Sprühwaffen im Ernstfall schützen! Durch dieses Prüfsiegel muss das Produkt nämlich auch diverse Vorschriften einhalten. Darunter fällt auch eine maximale Reichweite von 2 Metern! Diese BKA-Sprays sind somit eher die Nahkampf-Variante unter den frei verfügbaren Spraywaffen. An dieser Stelle sollten alle Tier-Fans zum nächsten Mythos springen, denn es geht noch weiter: Ein BKA-Prüfsiegel erhält nur ein Produkt (oder dessen Zusammensetzung), das an Tieren getestet worden ist. Derart grausame Tierversuche wurden spätestens in den 60/70er Jahren verboten. Somit sind die Rezepturen der BKA-Prüfspiegel-Sprays "veraltet". In Reichweite und Wirksamkeit sind sie den Pfeffersprays (zum Teil bis zu 10 Metern Reichweite!) deutlich unterlegen. Dazu habe ich beim Gedanken an derartige CS-Sprays nun immer traurige Hundeaugen vor mir...

    Mythos 4 - In Pfefferspray ist Pfeffer drin

    Ganz klar: Mit Pfeffer haben diese Sprays nichts am Hut! Das Ganze ist eher eine Art "Übersetzungsfehler". Die englische Variante nennt sich nämlich "Pepper-Spray" - und mit "Pepper" sind Chilischoten gemeint! Deshalb spricht man bei Pfeffersprays auch von Skoville-Werten, sprich: Schärfegrade. Wer schon mal Chilischoten geschnitten hat und sich danach aus Reflex ins juckende Auge gefasst hat, kennt somit die Wirkung solcher Sprays bereits. Bei der Polizei kommt übrigens eine sehr starke Zusammensetzung zum Einsatz, die in der Regel mehr Skoville unter der Haube hat, als die in Deutschland frei verkäuflichen Sprays. Somit sind Pfeffersprays in der Tat eigentlich nur eine Mischung aus Chilis und Wasser. Das muss auch so sein: Denn als Abwehrmittel sind diese Alltagswaffen der Biozid-Verordnung unterstellt - und müssen daher streng genommen Lebensmittel sein!

    Mythos 5 - mit Pfefferspray kann man nicht kochen

    Moment - Pfeffersprays sind Lebensmittel? Aber man kann damit doch trotzdem nicht kochen - oder? Nun, wer kennt noch die Amazon-Bewertung, die vor einigen Jahren viral durchs Netz ging? In der Rezenszion beschwert sich ein Kunde darüber, dass es überhaupt nicht gechmeckt hat, als er sein Steak mit dem angebotenen Pfefferspray gewürzt hat! Viele haben über diese Rezension gelacht, sogar im TV und in Magazinen wurde darüber berichtet.

    Aber nun kommt's: Aus vertraulicher Quelle weiß ich, dass diese Rezension eine PR-Aktion war - mit vollem viralen Erfolg! Denn: Man kann in der Tat mit Pfefferspray kochen! Wegen dem hohen Schärfegrad sollte man wirklich nur geringe Mengen verwenden - aber Pfefferspray ist ein Lebensmittel! Es funktioniert. Das wurde mir von einem Brancheninsider bestätigt, der selber mit den eigenen Produkten kocht.

    ACHTUNG: Es gibt natürlich Einschränkungen. Einige Hersteller nutzen anstatt Chilischoten einen synthetischen Ersatz (der ganz streng laut Biozidverordnung nicht benutzt werden dürfte!) oder gar Farbstoffe. Diese Varianten sind natürlich nicht als Küchengewürz geeignet! Wichtiger Hinweis, damit sich hier Niemand vergiftet oder mich dafür haftbar macht!

    Augen auf bei den Sprays

    Abschließend hoffe ich, dass Euch das gute Schriftstück gefallen hat! Leider schon wieder kein Gaming-Artikel... Doch dieses Thema geht uns Alle etwas an: Ich kenne persönlich kaum eine Frau, die sich nicht gerade ein Spray anschafft oder darüber nachdenkt. Vielleicht ist es bei Euch ähnlich. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was man/die gute Freundin da eigentlich kaufen will und wo die Unterschiede sind. Ich glaube: Vermutlich wird kaum eine der Besitzerinnen ihre Handtaschenwaffe wirklich mal benötigen müssen.

    Wer sich also unbedingt ein Pfefferspray zulegen muss, sollte dann zumindest schon darauf achten, dass man damit auch in der Küche seinen "Spaß" hat.

Kommentare

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  1. Sydox
    Freut mich, wenn's Euch gefällt! Der nächste Blog wird endlich mal über Games sein - versprochen :D

    Die genaue Zusammensetzung hängt vom Hersteller ab. Da könnte ich noch mehr zu sagen, wenn ich die Detail-Recherche gemacht hätte...
    Leider hat die bekannte Nachrichtenseite X sowie der TV-Sender Y zu spät mit dem "Ja" für dieses Thema reagiert. Und ohne Bezahlung mache ich auch keine weiteren Recherchen.

    Die Infos aus meinem Blog kommen von div. Seiten und durch Interviews mit div. Geschäftsführern der Hersteller. Für den "Kochen"-Part hat sich sogar schon eine (auf Schärfe spezialisierte) Currywurstbude bereiterklärt, das Ganze vor der Kamera zu machen und zu servieren. Schade...

    Mit 16 Jahren wurde ich selber mal von einem Witzbold in der Schule via Chilipulver außer Gefecht gesetzt... Das ist wirklich böses Zeug und eigentlich hätte ich ihn verklagen müssen.
    Du kriegst die Augen nicht mehr auf und es brennt wie Hölle. Ich dachte für einen Moment "das war es ich bin blind!". Meine im wahrsten Sinne "blinde" Reaktion auf den Scherz wurde hingegen als Notwehr gewertet...
    Die bisher einzige Situation, wo ich in meinem Leben zugeschlagen habe.
  2. Maschendraht
    streng genommen kann man bei einem ungerechtfertigten Einsatz von dem Zeug nicht "nur" auf Schmerzensgeld verklagt werden, sondern auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden. Eine schwerwiegende Straftat mit ernsthaften Konsequenzen. Dann gilt man schnell selber als krimineller Gewalttäter.

    Abgesehen davon, dass man sich auch selbst verletzen kann, wenn man etwas Pech hat und nicht auf den Wind achtet.
  3. RXD
    Made my day! Herrlich zu lesen. Jetzt fehlt mir eigentlich nur noch die %-uale Zusammensetzung der Bestandteile (Chili, Wasser), dann kann ich mir heute abend noch schnell mein eigenes Pfe... Tierabwehrprodukt zusammenbasteln.
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