Wie man mit Copyrightanspruch auf YT umgehen kann

Von Jackhammer · 25. Januar 2017 ·
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  1. Prolog:

    Ich hatte vor 3 Monaten einige unkommentierte Gameplaymitschnitte von Ubisoft's "The Crew" hochgeladen, welche ich für einen Blog über ein paar Merkwürdigkeiten dieses Spiels nutzen wollte. Den Blog hab ich dann aber doch nicht geschrieben, weil ich zu faul war und außerdem: Einem geschenkten Gaul...

    Mit meinem Kanal fange ich sonst auch nicht viel an und schaue deshalb auch nicht regelmäßig rein, zumal mein einziger Abonennt meine Telefonnummer hat und mich auch anrufen kann, wenn er was wissen will. Und als ich vorgestern mal wieder reingeschaut habe (Heider Hated glotzen, kannte nur die ersten 3 Ausgaben und mittlerweile ist es ja schon eine ganz ordentliche Sammlung), schaute ich auch mal in meinem "Studio" vorbei und was ich dann sah... (ein bedrohlich klingendes) *De-de-dääh*



    [​IMG]

    Akt:

    Auf zwei "The Crew" Videos wurde ein Urheberrechtsanspruch geltend gemacht, welcher mir zwar erlaubt die Videos bestehen zu lassen, aber der Anspruchserheber hat mein Video monetarisiert. Mein erster Gedanke war: 'Gut wenn Ubisoft da dran was verdienen will, bitte schön, ist ja schließlich nicht mein Spiel, ich spiel's ja nur.' Es waren aber keine Ansprüche von Ubisoft, sondern von 2 Klassik-Kanälen, die einen Anspruch auf Mozart und Vivaldi erkannt haben wollen, welches, durch Motorengeräusche entfremdet, aus dem spielinternen Radio ertönte. Da war ich erst mal kurz sauer, dass da irgendwelche Parasiten sich an die Arbeit von Ubisoft und mir hängen, um damit Kohle abzugreifen, während ich darauf achte dass alle meine Videos nach Möglichkeit nicht monetarisiert werden.

    Doch wie reagiert man darauf? Youtube selber hat mir vorgeschlagen, dass ich einen Einspruch gegen die Ansprüche erheben kann oder einfach alles so lasse wie es ist. Das würde bedeuten ich kann das Video verwalten, aber kein Geld damit verdienen, auch wenn ich das noch nie gemacht habe. Eine dritte Möglichkeit wäre sicherlich auch gewesen das Video zu löschen und bei Bedarf neu hochzuladen. Da ich mit soetwas noch nie konfrontiert und neugierig war, entschied ich mich aber für den Einspruch, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass diese zwei Kanäle in irgendeiner Form einen gerechtfertigten Anspruch auf YT-Geld durch diese Videos haben.

    Wenn man den Einspruch erhebt, landet man zuerst auf einer Seite auf der die Grundlage des Einspruch gewählt werden soll. Da kann man dann Sachen wie:

    - Ich habe die CD/DVD gekauft
    - Ich habe die Rechte
    - Das läuft unter fair-use

    auswählen. Mein Fall, nämlich dass die Rechte teilweise bei Dritten (Ubisoft) und bei mir liegen und dass die einen Anspruch auf etwas, das ihnen nicht gehört, erhoben haben, konnte leider nicht ausgewählt werden. Also habe ich es als fair-use deklariert. Fair-use ist hierzulande auch als Zitatrecht bekannt und erlaubt es beispielsweise Comedians Star Wars zu parodieren oder für ein Schiedsrichterlehrvideo kurze Sky-Aufnahmen von Schwalben zu nutzen oder für Texterörterung aus "Mein Krampf" zu zitieren. Auch die Gamestar nutzt fair-use, wenn sie ohne vorherige Erlaubnis Spielszenen und Screenshots für Reviewzwecke nutzt. Da die Videos der anschauliche Teil einer Analyse werden sollten, schien mir das am passendsten.

    Zusätzlich müssen noch mehrere Häkchen gesetzt werden, dass man sich sicher ist und in bestem Wissen etc. handelt und mein Account gesperrt werden könnte, wenn ich wissentlich falschen Einspruch erhebe. Auf der nächsten Seite durfte ich dann auch mal meinen Senf dazu schreiben und den wollte ich möglichst bedrohlich und möglichst amtlich wirken lassen. Also entschied ich mich für:


    "Bei dem Video handelt es sich um einen kurzen unkommentierten Gameplaymitschnitt des Spiels "The Crew" dessen Rechte bei Ubisoft und nicht bei

    *Name des Parasiten*

    liegen. Die Aufnahme und gezeigten Handlungen stammen allein von mir und nicht von

    *Name des Parasiten*

    Es wurden nachträglich keine Veränderungen an Bild und/oder Ton vorgenommen, also auch keine Musik nachträglich von

    *Name des Parasiten*

    hinzugefügt.

    Das Video wurde nach dem fair-use Recht für Bildungszwecke erstellt und dient nicht der Monetarisierung von

    *Name des Parasiten*

    Sollten Sie auf dem Anspruch bestehen, muss ich Ubisoft darüber informieren, dass sie Teile der Arbeit von Ubisoft und mir als ihre eigene ausgeben, um damit auf Youtube Geld zu verdienen."

    Durch die unnötigen Wiederholungen habe ich offensichtlich die Amtlichkeit und durch die Drohung mit Ubisoft und dem suggerierten Gedanken wie lustig, die das wohl finden würden, wenn andere mit deren Arbeit Geld generieren möchten, die Bedrohlichkeit erzielt, die ich wollte. Denn keine 24 Stunden später wurden die Ansrüche zurückgezogen, obwohl sie 30 Tage zum Reagieren gehabt hätten. Als Uploadender hat man übrigens keine Frist, um auf solche Ansprüche erstmalig zu reagieren. Den Einspruch hätte ich auch in 2 Jahren einlegen können.



    [​IMG]

    Epilog:

    Im nachhinein lässt sich natürlich nur schwer feststellen, ob ich einfach nur von einem Programm und ohne Nachprüfung automatisch ausgewählt wurde oder ob die wirklich so kackendreist sind und auf gut Glück versuchen, mit unerfahrenen Juhtuhbern Moneten zu holen. Wie ist das bei euch? Hattet ihr auch schon solche Erfahrungen gemacht und wie seid ihr damit umgegangen? Denkt ihr man hätte das anders oder besser lösen können?

    Und wie hätte ich mich verhalten sollen, wenn es sich nicht um Mozart sondern (fiktives Beispiel) einen aktuellen Song von ..ähm.. ?wer ist eigentlich gerade aktuell? ..äh.. Sido gehandelt hätte, der im Spiel enthalten wäre und wenn es Sido gewesen wäre der den Anspruch erhoben hätte? Er wär zwar Urheber, aber er hätte ja Lizenzen an Ubisoft verkauft und Ubisoft in begrenztem Maß an mich. Ich habe schon Let's Plays gesehen, die darauf hingewiesen haben, dass sie die Ingamemusik deaktiviert haben, wegen Copyrightproblemen. Wenn da jemand eine aktuelle Ahnung hat, dann bitte unbedingt in die Kommentare schreiben.

    Ich bin gespannt auf eure Meinungen & Erfahrungen. Danke für's lesen und denkt daran: Die Lebenszeit die euch gerade geklaut habe bekommt ihr nie wieder ;P

Kommentare

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  1. GS-Veteran
    Die Erkennung von Musik in Videos wird vollautomatisiert in der YT-Audiobibliothek analysiert während das Video hochgeladen und encodiert wird. Das funktioniert nicht immer 100%ig und manchmal wird der Titel nicht richtig erkannt. Ich hab auf meinem Kanal keine Monetarisierung aktiviert, ist mir also völlig egal wer sich die Rechte für die in meinen Videos verwendete Musik sichert. Ich nutze gerne und sehr häufig Musik in meinen Videos, die ich auch auf YT finde. Dabei schaue ich aber vorher immer in die Audiobibliothek und prüfe, ob der Track in Deutschland freigegeben ist.
    Es ist auch schon vorgekommen das ein Video von mir nachträglich (nach einigen Monaten/Wochen der Veröffentlichung) plötzlich gesperrt wurde oder der Ton entfernt wurde. Da mache ich mir dann die Mühe und lösche das beanstandete Video, bearbeite es und entferne den beanstandeteten Audiotrack und lade es neu hoch. Hat bisher immer reibungslos geklappt.
  2. Jackhammer
    Da es um Mozart und Vivaldi ging, kann der einzige Anspruch nur darauf begründet sein, das mit seinem Orchester aufgenommen zu haben, allerdings gibt es tausende Aufzeichnungen von verschiedenen Quellen. Deswegen war ich halt so verwundert, dass überhaupt jemand auf die Idee kommt (egal ob automatisiert oder manuell), dass es genau diese eine Aufnahme wär die er gemacht hätte, zumal sich sowas gar nicht beweisen lässt.

    Deshalb geh ich auch davon aus, dass auch die Rechte der Klasssik-Musik bei Ubi liegen, weil das eine ähnliche Auftragsarbeit war, wie seinen Studios zu sagen, macht mal das Spiel. Das wurde ja auch nicht vom Vorstand persönlich programmiert, aber er hat die volle Kontrolle darüber.

    Und natürlich hat Ubi alle Rechte an the Crew und ich nur ne' Lizenz, aber auch ohne Lizenz, hätte ich das Recht die Videos nach Fair-Use zu veröffentlichen, da weder ein finanzieller, noch ein unterhaltsamer Aspekt im Vordergrund stehen oder überhaupt eine Rolle spielen.

    Erst durch die Monetarisierung durch (unbefugte) Dritte wird der Bildungscharakter des Werks in Frage gestellt.
  3. Ritter des Herbstes
    Mein Rechtsstand, kein Anspruch auf Richtigkeit, Urheberrecht ist nicht mein Fachgebiet.
    Das "Problem" hier ist halt, dass du eigentlich nicht von Ubisoft die Rechte zur Veröffentlichung hast, sondern zur Nutzung.
    Ist halt so, wie wenn du eine DvD kaufst und die dann im Bürgerhaus um die Ecke vor Fremden vorführst.
    Stand meiner Dinge ist ohne ausdrückliche Genehmigung erstmal von "Billigung" die Rede- war in der Anfangszeit der Letsplays jedenfalls so.
    Sprich, wenn dem Publisher nicht passt, was du von seinem Spiel zeigst, kann er dich striken.
    Mit der Musik in Spielen ist das ja nochmal ne andere Sache: Da liegen die Urheberrechte halt nicht beim Publisher, und er hat da auch folglich nicht großartig Handhabe drüber- der Rechteinhaber schon.
    Beispiel hierfür ist die Szene in Mafia 2, wo der Protagonist nach hause kommt. Der Abschnitt wird zwar mehrfach findbar sein, allerdings nicht mit der vom Spiel eingestellten Musik (Let it snow) untermalt.
    Die Zwangsmonetarisierung ist da ja ne neue Regelung- früher wurden solche Videos einfach gesperrt oder die Tonspur gekillt.
    Schattenseite an der Geschichte ist, dass damit gerne Schindluder getrieben wird.
    Ob die Kanäle, die die Zwangsmonetarisierung durchboxen wollen, immer die Rechte am Ton haben, steht halt auf einem anderen Blatt Papier. Das System ist halt automatisiert und geht wohl im Zweifel für den Ankläger aus- bis man halt als Angeklagter handelt.
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