Erbschaft und Erbschaftsteuererklärung

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Son_of_the_Suns, 7. August 2019.

  1. Son_of_the_Suns

    Son_of_the_Suns
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    Hallo,

    ich dachte, ich frage einfach mal hier. Im Netz finde ich leider widersprüchliche Information.

    Mein Schwiegervater ist verstorben. Erben sind meine Frau und ihr Bruder. Der Mann hatte nicht viel, war zuletzt auch jahrelang arbeitslos, aber ein bisschen was fällt als Erbe noch an. Sterbegeldversicherung, betriebliche Rentenversicherung (die auch im Todesfall zahlt), Einmalzahlung von der IG-Metall. Dazu Einrichtung der Wohnung, zwei fast neuwertige E-Bikes. Von der Überschreitung der Freibeträge sind wir, so wie ich das einschätze, weit entfernt. Liegt doch bei 400.000 für die Kinder, oder? Mich würde es stark wundern, wenn wir die 10.000 Euro überschreiten, oder auch nur die 5.000.

    Im Internet finde ich jetzt leider keine eindeutigen Informationen dazu, ob wir zur Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung verpflichtet sind. Die eine Website sagt ja, auch wenn man nicht über die Freibeträge kommt. Die andere Website sagt nein. Wie sieht das aus?

    Und wie werden Sachgegenstände in so einer Erbschaftsteuererklärung berechnet? Bei den ganzen Gegenständen ist das doch eine reine Frage der Schätzung, wie viel das wert ist. Wie bemisst man das?

    Dazu kommt, dass ja die Erben auch quasi den Mietvertrag von seiner Wohnung "Erben". Die Wohnung wird natürlich gekündigt, aber wir müssen sie möglicherweise zumindest teilweise renovieren. Falls wir Steuern zahlen müssten, können wir dann die Unkosten für die Renovierung steuermindernd angeben, oder würde das einfach so an uns hängen bleiben?


    Ich weiß, so viele Frage, aber diese Fragen lassen mir aktuell keine Ruhe, und ich dachte, dass vielleicht einer von euch so einen Fall schon mal hatte und sich auskennt. Das wichtigste wäre erstmal die erste Frage: Sind wir zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verpflichtet?


    Falls nein, sind wir dennoch zur Anzeige der Erbschaft beim Finanzamt verpflichtet? Wenn ja, welches Finanzamt? Das, was für den Erblasser zuständig war?
     
  2. UrbanForest

    UrbanForest
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    Ich kann nur einen Teil beantworten und das auch nur auf eines eng damit zusammenhängenden Themas, der Schenkung, beantworten:
    Als Erben seid ihr zur Mitteilung verpflichtet. Das ist formlos, kann zum Beispiel per Email erfolgen. Hier detaillierte Informationen dazu:
    https://www.finanztip.de/erbschaftsteuer-anzeigepflichten/

    Als ich vor etwa anderthalb Jahren einen größeren Betrag innerhalb der Freibeträge geschenkt bekam, habe ich beim Finanzamt angerufen und durch die Sachbearbeiterin eine kryptische Email des bearbeitendenden Bereichs genannt bekommen (viele Ziffern und dann ein @finanzamt oder sowas, also nichts was man im Internet findet) , an die ich die Info über die Schenkung gesendet habe. Mehr wars nicht, habe danach auch nichts von denen gehört.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2019
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  3. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p
    Du nennst denen eine Zahl (alles inklusive, den Wert schätzt du selbst), wenn denen das unplausibel erscheint, werden sie das prüfen. Bei Kleinsummen dürfte das idR einfach durchgewunken werden..
     
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  4. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Ich muss jede Schenkung von Verwandten dem Finanzamt melden? :ugly:

    Da gibts sicher Bagatellgrenzen oder? Oder gilt das wirklich nur beim Todesfall?
     
  5. Captain Tightpants "Gefällt mir"-Bot

    Captain Tightpants
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    #Gefängnislegal :ciao:.
     
  6. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p
    Also illegal? :ugly:
     
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  7. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Ich würde vermuten, dass Schenkungen im Rahmen des normalen Lebens ausgenommen sind. Also ein neues Auto zum 18 Geburtstag wird wohl sicher nicht zu melden sein, weil üblich.

    Bei Millionären vielleicht auch ne Yacht zum 18. :tdv:
     
  8. Veged immer Fünfter

    Veged
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    FDPler müsst man sein. :wahn:
    Ich hab nur nen Polo 86c bekommen....und es war der 19. :(
     
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  9. Rhaegar

    Rhaegar
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    Kommt auf das Auto an... Letztendlich wird es egal sein, solange du den Freibetrag nicht überschreitest. Du könntest aber ein Problem bekommen, wenn der Freibetrag am Ende durch eine vorher nicht gemeldete Schenkung innerhalb der 10-Jahresfrist überschritten wird.
     
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  10. Captain Tightpants "Gefällt mir"-Bot

    Captain Tightpants
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    Wie hoch ist denn der Freibetrag für Schenkungen?
     
  11. UrbanForest

    UrbanForest
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    Ein Auto wird eh eher am Finanzamt vorbeigehen, Überweisungen ab Höhe von 10.000 Euro aber werden z.B. in der Regel (oder sogar immer?) von Banken an das Finanzamt gemeldet. Sollte man schon proaktiv als z.B. Schenkung anmelden, alleine schon um lästige Nachfragen zu vermeiden.
     
  12. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Verstehe. Der Hunderter im Umschlag von Oma zu Weihnachten taucht ja auch nirgends auf. :D

    Wenn man Sorge hat, in die Nähe von Freigrenzen zu kommen, sollte man also Belege sichten.

    Aber 400k sind ja recht üppig.
     
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  13. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p

    Dafür musst du aber mittlerweile den Verkehrswert der Immobilie versteuern, früher den Beleihungswert (bei niedrigeren Freigrenzen).

    Als Einzel-Erbe kann man das schon mal knacken.. je nach Region.
     
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  14. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Ok, aber das ist ja dann recht eindeutig ein Fall fürs Finanzamt.
    Also halte ich fest: Wenn's nachweisbar ist müsste man es eigentlich melden, aber wenn man noch weit von den Freigrenzen entfernt ist, ists nicht schlimm.

    Wie ists mit Geld auf Gemeinschaftskonten? Ist die Hälfte meines Gehalts jetzt eine Schenkung an meine Frau?
     
  15. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p
    Ist das nicht durch den Status der Ehe gedeckt? :hmm:
     
  16. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Es gibt die Freigrenze von 500k für Erbe/Schenkung zwischen Eheleuten (bewohntes Haus wird aber teilweise nicht gezählt), also spielt das wohl schon mit rein...
     
  17. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
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    das muss "aus" heíßen nich "von" :p
    Aber doch nur, wenn man getrennt veranlagt ist, oder? Gehalt bzw. Steuerklasse 3 und dann so eine Freigrenze macht doch irgendwie keinen Sinn
     
  18. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Dont know... auch bei Zusammenveranlagung kann ja jeder noch eigenes Vermögen haben. Das Haus in dem wir leben gehört zB nur mir, weil es vor der Hochzeit gebaut wurde.
     
  19. UrbanForest

    UrbanForest
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    Hab gerade mal einen Artikel überflogen, klingt ziemlich kompliziert. Z. B. wenn bei Geschenken innerhalb der Ehe die Hälfte des Gegenwerts wieder dem Schenkenden zuzurechnen ist. :ugly:
     
  20. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Dann beschenkt man sich jedesmal auch selbst:jump: ist doch toll :D
     
  21. ColaFan Das Mentos in deiner Pepsi

    ColaFan
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    Du hast das Haus also auch komplett alleine finanziert?
     
  22. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Ok, das stimmt natürlich. Ein Teil wäre durch das Abzahlen des Kredits im Zugewinn. Aber war ja nur ein Beispiel.
     
  23. PayDay Bürger King

    PayDay
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    ich habe als enkel mal geerbt und habe keine steuererklärung dazu abgegeben. kam auch nie was nach. wenn man eine verpflichtung in der richtung nicht nachgeht, gehts nicht gleich in den bunker. es gibt dann nen netten brief mit ganz vielen rechtsbelehrungen und das man zu antworten hat. naja und dann antwortet man halt.

    als unmittelbare kinder ist der betrag glaub sogar 500.000€ steuerfrei, also pro kind, bzw erbe. bei 2 personen müßte er über ne mio kommen. und versteuert wird dann nur das, was drüber kommt.

    die erbschaftshöhe ist natürlich das vermögen, was der erbe letztenendes bekommt. eine renovierung einer mietsache sind genauso wie laufende finanzierungen oder schulden vorher natürlich abzuziehen.
    wahrscheinlich braucht ihr eh erst einmal nen erbschein (ohne wirds schwer an die konten des verstorbenen zu kommen). den gibts beim amtsgericht und die werden dann auch meldung beim finanzamt machen. das amtsgericht ist geil darauf zu wissen, wie hoch die erbmasse ist, da daraus die kosten errechnet werden. und somit bekommt das finanzamt übers hintzertürchen also mit, was ihr so gerbt habt. seid ihr über den freibetrag, werden die sich schon melden.

    wenn ihr nicht über 5-10000€ kommt, solltet ihr jetzt schnellstmöglichst klären, ob er nicht irgendwo noch schulden hat und ihr am ende schulden erbt. denn es gibt enge fristen zur ausschlagung einer erbschaft. sonst habt ihr automatisch die schulden an der backe.

    das haus gehört dem, wer auf den grundstück auf den es steht, im grundbuch eingetragen ist. wenn 2 personen 50:50 im grundbuch stehen, gehört jeden das haus zu 50%. es ist völlig unerheblich, wer die raten zahlt.
    sollte einer sterben, ist die erbmasse somit auch nur 50% des hauses/grundstückes.
     
  24. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Enkel, deren Eltern noch leben, haben 200k Freigrenze. Sofern es drunter war passt es ja im Grunde... bis halt auf die Meldung, die man eigentlich hätte machen müssen.
     
  25. PayDay Bürger King

    PayDay
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    enkel, dessen eltern noch leben, erben gar nichts von den großeltern (außer per testament). da meine mutter zum zeitpunkt der erbschaft verstorben war, sprang ich für sie ein.

    eine meldung ist nicht nötig, da das amtgericht bereits an das finanzamt weiterleitet. so sagte man uns (mir und meiner tante) das. kam auch nie was nach.
    wir lagen drastisch unter der maximalen freigrenze und die erbschaftsmenge lies sich absolut exakt bestimmen, da vorher alles verkauft wurde und am letzten tag dann das konto aufgelöst wurde.
     
  26. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Also doch :nixblick:

    Macht ja steuerlich für große Vermögen sicher Sinn, eine Generation zu überspringen.

    Dann ists wohl die höhere Freigrenze zwischen Eltern/Kindern.
     
  27. SolemnStatement

    SolemnStatement
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    Das man Schenkungen immer melden soll, war mir z. B. neu. Wir haben von unseren Eltern einmal einen fünfstelligen Betrag geschenkt bekommen. Den habe ich gar nicht gemeldet, sondern als gegeben hingenommen, weil er unter der Freigrenzen lag und der Steuerberater gesagt hat, dass dies OK wäre.

    Nun ja. Ist schon einige Jahre her und wir haben noch nix gehört. Von daher wird es wohl kein Beinbruch sein. :ugly:
     
  28. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
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    Wie auch. Weiß ja keiner:D

    Ich denke solche kleinen Beträge jucken keinen. Nur wenn man im Verdacht steht, in die Nähe oder über die Freigrenzen zu kommen, würde es vermutlich ernster werden. Man sollte dann im Zweifel nachweisen können, darunter geblieben zu sein.
     
  29. batgilla

    batgilla
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    Das ist sehr abhängig davon, in welchem Verhältnis die Person zu dir steht. Wenn du z.B. stirbst, weil dir die Prügel rausgeschmissen wurde, kannst du an deine Eltern bis 100T€ steuerfrei vererben. Willst du Haider aber Ihnen noch was zu Lebzeiten schenke, sind es nur 20T€ steuerfrei.

    Mich beruhigt ja, dass ich mir über das Thema erben keine Sorgen machen muss, beide Elternteile haben mir ins Gesicht gelacht, als ich nachgefragt habe ob ich das Erbe annehmen sollte, wenn es soweit ist. :topmodel:
     
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  30. Son_of_the_Suns

    Son_of_the_Suns
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    Jo, wir haben einen Termin bei der Bank, um das zu klären.
     
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