Artikel: Warum lässt die USK Pay2Win-Spiele zu?

Dieses Thema im Forum "Diskussionen zu Gamestar-Artikeln" wurde erstellt von Heiko Klinge, 6. September 2019.

  1. Olec GIB Technologie!

    Olec
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    In der Überschrift zum Artikel und auch im Artikel selbst verschwimmen irgendwie die Begriffe "P2W", "Lootbox" und "Glücksspiel". Hier sollte m.M.n. besser ausdifferenziert werden. Warum sollte die USK bspw. ein P2W-Spiel verbieten? Oder eines mit Lootboxen? Es sind Begriffe, die unterschiedliche Dinge beschreiben, die ihrerseits unterschiedlich schlecht sind oder als schlecht wahrgenommen werden. Die Kombination kann dann nochmal schlimmer sein. Für die USK relevant ist aber nur der Teil mit dem Glücksspiel.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2019
  2. Teralon

    Teralon
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    "In Deutschland gibt es für die Definition von Glücksspiel juristisch festgelegte Kriterien."

    Immer wieder die gleiche schwachsinnige Ausrede die völlig am Thema vorbei geht.

    ÄNDERT DIESE DEFINITION!!!
    Das ist Glückspiel! Nur weil das Gesetz dämlich vormuliert ist ändert das nichts an dieser Tatsache!

    Und @Gamestar
    Hört auf die Kommentare ständig ins Forum auszulagern. Das ist genau so wie Demonstrationen nur dort stattfinden zu lassen wo sie niemanden stören und damit 90% ihrer Wirkung verlieren.
    Nur ein Bruchteil der Nutzer und Interessierten an den Kommentaren schaut in das Forum hinein.
    Und das gilt ganz besonders für die kontroversen Themen, die viel Aufmerksamkeit erzeugen.
     
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  3. Agent.Smith

    Agent.Smith
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    Die USK konzentriert sich hier im zu stark auf die Unterschiede anstatt auf die Gemeinsamkeiten. Nur weil man kein echtes Geld gewinnen kann heißt das ja nicht, dass der der potentielle Gewinn für die Spieler keinen Wert hat. Im Gegenteil, es MUSS eine Wert geben, sonst würde ja niemand Lootboxen kaufen.
    Damit geht aber einher, dass die selben Gründe aus denen echtes Glücksspiel problematisch ist, bei Lootboxen nicht einfach ausgeschlossen werden können.

    Wenn es wirklich allein an der Gesetzeslage liegt - wovon ich nicht völlig überzeugt bin - dann hätten die Prüfgremien und insbesondere die Ständigen Vertreter die Möglichkeit, diesen Missstand zu beklagen und eine Gesetzesänderung zu bewerben. Aber das tun sie nicht. Das finde ich feige und schade.
     
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  4. i.z.

    i.z.
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    "Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt."

    "Simulierte Formen von Glücksspiel zeichnen sich - in Abgrenzung zu echtem Glücksspiel - dabei dadurch aus, dass die Nutzerinnen und Nutzer kein Echtgeld gewinnen können."

    In der Definition, wie sie die USK zitiert, lese ich aber rein gar nichts von "Echtgeld", sondern lediglich von einer "Gewinnchance". Die Abgrenzung zwischen "echtem" und "simuliertem Glücksspiel" leuchtet mir daher nicht ein.
     
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  5. Olec GIB Technologie!

    Olec
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    Das hat überhaupt nichts mit meiner Frage und der dahinterliegenden Aussage zu tun. Es gibt kein deutsche Gesetz zu P2W oder Lootboxen im allgemeinen. Es gibt ein Gesetz zum Glücksspiel.
     
  6. Noa3

    Noa3
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    Ist die USK eine firma?
    Ich würde gerne fragen, ob jemand weiß ob die USK zu einer Partei gehört?

    ähnlich wie Stiftung warentest zur SPD gehört?
     
  7. oldgamegood_newgamebad

    oldgamegood_newgamebad
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    Also oberflächlich betrachtet sieht das ganze schlicht und einfach nach Bestechung / Korruption / erfolgreiche Lobbyarbeit der großen Spieleentwickler aus.
    Wenn die USK ernsthaft glaubt, Spiele wie FIFA mit diesem Lootbox zeug sollten ab 0 Jahren freigegeben sein dann sind sie entweder dumm oder fahrlässig.
     
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  8. Olec GIB Technologie!

    Olec
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    Was Lootboxen sind ist doch überhaupt nicht fest definiert. Es gibt auch Lootboxen wo man nichts bezahlt, sondern die man einfach kriegt, weil man spielt. Lootbox ist eben nicht nur irgendwas digitales, das man nur gegen Echtgeld bekommt und dann eine Gewinnchance erhält, sondern auch das Ding, das man bei Nicht-MTA-Spielen am Ende eines Endgegnerkampfes bekommt. Lootboxen können auch gegen Echtgeld direkt oder indirekt erworben werden. Das ist aber weit ab von einer juristisch tauglichen Definition.
    Genau das werfe ich de GS an dieser Stelle auch vor: Es wird nicht genau formuliert und alles irgendwie vermischt.
     
  9. Olec GIB Technologie!

    Olec
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    Und das hat jetzt was mit ausdifferenzierte Sprache zu tun, damit man das Thema nicht unnötig verzerrt? Wenn mit Lootbox sowieso exakt das gemeint ist, was nach dem Gesetz verboten ist, braucht man auch gar nicht zu diskutieren.
     
  10. Agent.Smith

    Agent.Smith
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    Ich würde so weit gehen, dass auch bei kostenlosen Lootboxen evaluiert gehört, inwiefern die Belohnungsmechanik suchterzeugend ist und ab welchem Alter das wirklich unbedenklich ist. Aber die USK weigert sich ja konsequent darüber nachzudenken und beharrt auf der Abwesenheit von Geldgewinnen.... :(
     
  11. Olec GIB Technologie!

    Olec
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    Tja, wie dann nachfolgender Post zeigt: Eben nicht.
    "Lootbox" ist in erster Linie nur eine Box mit Loot drin. Aus dem Kontext mag sich das in einer spezifischen Diskussion anders darstellen, aber das kritisiere ich auch nicht, sondern den Artikel bei der GS.
     
  12. Jerreck spuckt beim Sprechen

    Jerreck
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    Spieler aus den Packs in Fifa kannst du auf dem Transfermarkt verkaufen und dir von dem Erlös deinen Wunschspieler kaufen.

    Ob die Karten einen echten Wert haben und welchen Stellenwert der für einen selbst hat, spielt aber bei der Beurteilung 'Glücksspiel oder nicht', keine Rolle. Hier geht es rein um den Vorgang, wie man die Karten kommt.
     
  13. dabba

    dabba
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    Die Gewinnchance bezieht auf die Chance, Geld oder wertvolle Güter zu gewinnen.

    Sonst wäre ja ein kommerzieller Brettspiel-Verleih auch ein Glücksspiel-Anbieter im rechtlichen Sinne. Schließlich muss man Geld bezahlen, um das Brettspiel spielen und evtl. gewinnen zu können.
     
  14. Olec GIB Technologie!

    Olec
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    Nein, müssten sie nicht, weil man auch da ausdifferenzieren könnte. Zumal ein Verbot nur das Ende vom Lied ist, es geht auch um Alterseinstufungen.
    Wenn ich nicht mehr Haus und Hof verspielen kann, dann braucht es also keine Suchtprävention mehr? Na dann brauchen die Hersteller ja nur kleine Limits einführen, die niemanden wirklich stören. So 50 € im Monat sollten für die meisten verkraftbar sein.
     
  15. i.z.

    i.z.
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    Nö. Der Brettspielverleih ist mit dem geliehenen Brettspiel nicht identisch.

    Dein Beispiel würde implizieren, dass man z.B. auch Google Stadia als Glücksspiel einstufen müsste, wenn sie Spiele mit Gambling-Mechaniken im Portfolio haben. Aber das fordert hier ja keiner; der Vergleich ist also Unsinn.
     
  16. dabba

    dabba
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    EA lässt keinen Zweifel daran, dass man für das Echtgeld, das man in FIFA steckt, keine echten Werte bekommt. Man bekommt kein Geld, man bekommt auch nichts, was man (offiziell) für echtes Geld verkaufen kann. Man bekommt zufällige Spiel-Elemente, ähnlich wie bei einem Ü-Ei oder beim Panini-Stickerpaket. Also ist es kein Glücksspiel.

    Ich finde diese Geldschneiderei auch teilweise fragwürdig. Aber die Lösung kann mMn. nicht sein, es hochkant als Glücksspiel zu interpretieren.
     
  17. i.z.

    i.z.
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    Wie gesagt: in der zitierten Definition steht nichts von Geldgewinnen oder sonstigen Werten. Es steht dort nur etwas über eine Gewinnchance. Mehr nicht. Und nur um diese Definition geht es mir.
     
  18. dabba

    dabba
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    Die Gesetzeslage scheint aber so etwas nun mal nicht abzubilden.

    Jan Böhmermann hat gestern ein Video über das Abklick-/Abzock-Spiel Coin Master gemacht.
    https://www.youtube.com/watch?v=hTeTjx4k9jQ
    tl;dw: Simuliertes Glücksspiel ist (immer noch) kein Teil der USK-Leitkriterien

    Man darf auch nicht vergessen: Glücksspiel hat in Deutschland eine gewisse Lobby: Allein die Gauselmann-Gruppe macht einen Jahresumsatz von 2,9 Mia. €. Zum Vergleich: UbiSoft macht "nur" 1,7 Mia. € Jahresumsatz.
     
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