Einspruch gegen Bußgeld

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von abelian grape, 12. Januar 2019.

  1. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
    Registriert seit:
    26. Mai 2001
    Beiträge:
    27.665
    Nur der Richter - kein Anwalt, keine Zeugen, keine Sachverständigen.

    Aus Interesse, was für Rechner nutzt ihr, welche für Zivilverfahren? Ich beziehe mich auf https://www.123recht.de/ratgeber/verkehrsrecht/Kosten-eines-Bußgeldverfahrens-__a93320.html

    Gerichtskosten 50€, ansonsten noch gegebenenfalls Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren.

    Bzw., wenn ich den Link richtig lese, kommen wirklich nur die 50€ Gerichtsgebühren auf mich zu - die Verwaltungsgebühren entfallen. Die Kosten in dem Link sind allerdings veraltet - die Mindestgebühr bei Verwaltung und Amtsgericht sind 25 und 50€ mittlerweile.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juli 2019
    Stachelpflanze gefällt das.
  2. ancalagon Alarmarzt Meier-Wohlfühl

    ancalagon
    Registriert seit:
    26. September 2001
    Beiträge:
    48.342
    Ort:
    das muss "aus" heíßen nich "von" :p

    Ich will jetzt keine 5 Seiten durchlesen, deshalb ggf doppelt: hattest du geblitzt.de angeschrieben?
     
  3. krunmarbi

    krunmarbi
    Registriert seit:
    29. Mai 2016
    Beiträge:
    723
    Scheint mir dumm gelaufen zu sein.

    Den Einspruch hätte man auch einfach auf die Handy-Geschichte beschränken können, wenn die Geschwindigkeitsübertretung unstreitig war.

    Dann wäre auch nur darüber verhandelt worden und dem Einspruch wäre vollständig stattgegeben worden.

    Vielleicht einfach nochmal den Anwalt fragen, wieso er sich dafür entschieden hat, den gesamten Bescheid anzugreifen. :nixblick:
     
  4. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
    Registriert seit:
    26. Mai 2001
    Beiträge:
    27.665
    Die hatte ich angeschrieben; die haben den Fall sich angeschaut, die Protokolle des Blitzers geholt und dann nach Prüfung sich dagegen entschieden, den Fall zu übernehmen. Ich weiß nicht genau, wie deren Finanzierungsmodell aussieht; aber vermutlich haben sie es deswegen getan, weil sie keinen Freispruch hätten rausholen können.

    Den Einspruch habe ich formuliert und da habe ich mich explizit auf das Handyvergehen bezogen und die Geschwindigkeitsübertretung eingestanden. Das wurde halt tateinheitlich behandelt, daher ließ sich das nicht trennen. Das war auch das, was der Anwalt mir gesagt hat. Der meinte sinngemäß: "Einen Freispruch können Sie nicht bekommen, denn sie sind ja zu schnell gefahren. Da sie keine Rechtsschutzversicherung haben, macht es auch wenig Sinn, wenn ich Sie vor Gericht vertrete, da Sie die Kosten nicht zurückbekommen." Auf meine Nachfrage, ob ich bei einer Ladung dann den Einspruch zurücknehmen sollte, meine er nur, dass ich das nicht tun, sondern einfach vor Gericht gehen und dem Richter das erklären solle.

    Insofern vertraue ich einfach mal darauf, dass das alles bestmöglich gelaufen ist.
     
  5. Lilias unfuckable

    Lilias
    Registriert seit:
    31. Dezember 2001
    Beiträge:
    8.672
    Ort:
    auswærts.
    Bulls. Du greifst mit dem Einspruch den Bußgeldbescheid als solchen an. Ob Du Dich zur Begründung gar nicht auslässt, "alle keine Ahnung!!!111" hinschmierst oder detailliert erläuterst, warum und/oder in welchen Punkten er Deiner Meinung nach falsch sei, spielt dabei erstmal keine Rolle (bei der Entscheidung der Behörde im Zwischenverfahren aber durchaus :ugly:). Für die Kostenfrage vor Gericht ist dann nur noch wichtig, ob es nen Freispruch/ Einstellung gibt oder nicht, bisschen schwanger ist nicht..
     
    abelian grape gefällt das.
  6. King of K!ngZ gesperrter Benutzer

    King of K!ngZ
    Registriert seit:
    21. Februar 2010
    Beiträge:
    5.220
    Thank you for your service
     
  7. PayDay Bürger King

    PayDay
    Registriert seit:
    20. März 2000
    Beiträge:
    14.522
    Ort:
    Itzehoe
    im grunde stinkt das aber so doch zum himmel. jemand behauptet einfach was ohne beweise und wenn du dich wehrst, darfst du trotzdem alles bezahlen (außer die strafe, weil du ja unschuldig warst), weil sie noch ne kleine mücke an pfurz mit drankleben.
    ich kann mir das beim besten willen nicht vorstellen, das man das nicht irgendwie trennen kann.

    wahrscheinlich ist es schiefgelaufen, weil du irgendwas im einspruch falsch gemacht hast.
     
  8. Gegenfrage. Weißt du wie ineffizient es wäre dür einen Bußgeldbescheid mehrere Verfahren zu eröffnen?
     
  9. krunmarbi

    krunmarbi
    Registriert seit:
    29. Mai 2016
    Beiträge:
    723
    Dann schau doch mal was Paragraph 67 Abs. 2 OwiG zur Frage der Beschränkbarkeit des Einspruchs in Owi-Sachen sagt.
     
  10. krunmarbi

    krunmarbi
    Registriert seit:
    29. Mai 2016
    Beiträge:
    723
    Bei beschränktem Einspruch gibt es nicht mehrere Verfahren, sondern nur ein einziges. Dieses beschäftigt sich nur noch mit dem Bescheid, soweit der Einspruch ihn erfasst. Im übrigen wird der Bescheid bestandskräftig.

    Ich gehe daher davon aus, dass abelian einen Einspruch gegen den gesamten Bescheid eingelegt hat.
    Weshalb man man einen Geschwindigkeitsverstoß nicht von Handy am Steuer trennen können sollte, erschließt sich mir jedenfalls nicht.
     
  11. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
    Registriert seit:
    26. Mai 2001
    Beiträge:
    27.665
    Jetzt wäre ein Anwalt in Sachen Verkehrsrecht hier langsam keine schlechte Sache. :ugly:

    https://www.iww.de/va/archiv/owi-re...escheid-nach-67-ff-owig-wissen-muessen-f31307
    Nach dem kann die Beschränkung auch später - also im Hauptverfahren - erfolgen und muss nicht schon während des Einspruchs stattfinden. Das deckt sich auch mit dem, was der Anwalt gesagt hatte und der wusste nichts davon, wie mein Einspruch genau aussah. Der wusste nur, dass ich zu schnell geblitzt wurde mit einem vermeintlichen Handy am Ohr und meinte dann auch gleich, dass ich deswegen nicht freigesprochen werden könne.
     
  12. MadMarty

    MadMarty
    Registriert seit:
    7. Juni 2000
    Beiträge:
    296
    Ort:
    Oberpfalz
    .... und keinen Punkt in Flensburg :groundi:
     
    abelian grape gefällt das.
  13. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
    Registriert seit:
    24. September 2004
    Beiträge:
    51.038
    Ort:
    pseudo-intälligentz gesegnet
    Das war doch letztens bei der Geschichte mit den unzulässigen Blitzern nicht anders. Der bestellte Gutachter stellt fest das die Blitzer zu bemängeln sind und derjenige nicht zu schnell gefahren ist. Wurde vom gericht auch bejaht, aber die Kosten wurden nicht erstattet
     
  14. Cas GTI Verbastler

    Cas
    Registriert seit:
    16. Dezember 2018
    Beiträge:
    13.727
    Mein RIG:
    CPU:
    i7-10700k
    Grafikkarte:
    XFX RX 5600XT THICC III PRO
    Motherboard:
    GIGABYTE Z490 UD
    RAM:
    16GB HyperX Predator
    Gehäuse:
    be quiet! Pure Base 500 white
    Maus und Tastatur:
    Razer Ornata Chroma & Roccat Kone XTD
    Monitor:
    Gigabyte M27F
    So ein Problem hab ich auch mit nem Blitzer am Wörthersee.
    Wir waren in einer fünfer Kolonne unterwegs allerdings ziemlich weit auseinander.
    Wir wurden alle 5 in ner angeblichen 50er Zone geblitzt, weil wir alle jeweils um die 70 gefahren sind.
    Glaube kaum, dass wir alle das Schild übersehen haben
     
  15. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
    Registriert seit:
    24. September 2004
    Beiträge:
    51.038
    Ort:
    pseudo-intälligentz gesegnet
    :fs:
     
    Goof gefällt das.
  16. Cas GTI Verbastler

    Cas
    Registriert seit:
    16. Dezember 2018
    Beiträge:
    13.727
    Mein RIG:
    CPU:
    i7-10700k
    Grafikkarte:
    XFX RX 5600XT THICC III PRO
    Motherboard:
    GIGABYTE Z490 UD
    RAM:
    16GB HyperX Predator
    Gehäuse:
    be quiet! Pure Base 500 white
    Maus und Tastatur:
    Razer Ornata Chroma & Roccat Kone XTD
    Monitor:
    Gigabyte M27F
    :Poeh:
     
  17. Lilias unfuckable

    Lilias
    Registriert seit:
    31. Dezember 2001
    Beiträge:
    8.672
    Ort:
    auswærts.
    Gesetz googeln reicht halt nicht immer, man sollte auch n bisschen Rechtsanwendung können - weisst schon, schau doch mal, was Rechtsprechung, Göhler& Co zur Frage der Beschränkbarkeit des Einspruchs in Owi-Sachen sagen..

    Du kannst den Einspruch bspw. problemlos auf die Rechtsfolge beschränken; wird bei Geldbuße + Fahrverbot gern gemacht. Du kannst ihn auch auf einen von mehreren Tatvorwürfen beschränken, wird bei tatmehrheitlichen Übertretungen gern gemacht. Du _kannst_ ihn selbst in einem Fall wie dem hier beschriebenen auch auf einen Teilvorgang von mehreren tateinheitlichen Vorwürfen beschränken - ist dann nur halt scheiße, weil unzulässig. :ugly: Wird daher bei Laien ignoriert und als vollumfänglicher Einspruch behandelt.

    Google this! (BGH reicht Dir, oder?) BGH, Beschl v 26.02.2013 KRB 20/12

    Und um Dir 'n bisschen Arbeit zu ersparen, noch ein Orginalzitat zum Thema Tateinheit bei Geschwindigkeit/ Telefonieren:

    So die amtliche Begründung im Hentschel/König/Dauer; siehe auch OLG Hamm NJW 2005, 2469, AG Bonn ZfS 2007, 473; OLG Saarbrücken VRS 110, 362 [TE m. § 24a StVG]; OLG Rostock VRS 107, 461-464), OLG Jena v 15.10.2009 - 1 Ss 230/09 - Fremdquellen nicht überprüft weil wegen kein Bock, all hail@juris.
     
    abelian grape gefällt das.
  18. PayDay Bürger King

    PayDay
    Registriert seit:
    20. März 2000
    Beiträge:
    14.522
    Ort:
    Itzehoe
    na das ist doch quatsch.
    ich fuhr früher ziemlich oft zu schnell. heute fahre ich fast überall mit abstandstempomat und stelle das tempolimit einfach ein oder folge anderen. wie schnell die meisten aber durch dörfer nageln habe ich mich selbst früher nicht getraut. also geschwindigkeit auf 100 aktiv, aber im dorf den vordermann einfach hinterher. nur bei 70 ist bei mir wirklich schluss mit lustig im leeren dorf. wenn ich wirklich 50-55 fahre, werde ich zum echten verkehrshindernis.
    am besten sind dann die 70ps gurken, die dann am ortsausgang dann mich als verkehrshindernis überholen wollen (obwohl ich nur nach vorschrift fahre...), während mein tempomat zügig auf 100 beschleunigt ^^
     
  19. krunmarbi

    krunmarbi
    Registriert seit:
    29. Mai 2016
    Beiträge:
    723

    Sorry, keine Lust die Wall of Text zuzüglich Hausaufgaben durchzulesen.

    In deinem letzten Post vertratest du noch die (grob falsche) These, dass die Beschränkung von Einsprüchen Bullshit (im Original "Bulls") sei und man Bescheide nur "als solche" angreifen könne. Aus dem Überfliegen deines neuen Posts lese ich zumindest heraus, dass du insofern dazu gelernt hast und die ursprüngliche These nicht aufrechterhalten möchtest. Genügt mir völlig und ich möchte auch keine weitere Diskussion darüber mit dir führen.

    PS: Ich bin Volljurist, weshalb ich mir durchaus zugestehe, "ein bisschen Rechtsanwendung" zu können.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Juli 2019
  20. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
    Registriert seit:
    7. Mai 2005
    Beiträge:
    67.494
    Ort:
    Essen
    Mein RIG:
    CPU:
    Ryzen R7 5800X3D
    Grafikkarte:
    XFX Speedster MERC 310 Radeon RX 7900 XT Black Edition
    Motherboard:
    Asus B 550 Strix F Wifi
    RAM:
    2x 32 GB Kingston FURY DIMM DDR4 3600
    Laufwerke:
    Viele SSD
    Soundkarte:
    Soundblaster Z
    Gehäuse:
    Raijintek Zofos Evo Silent
    Maus und Tastatur:
    Tastatur leuchtet
    Betriebssystem:
    Windows XI
    Monitor:
    Coolermaster TEMPEST GP27Q
    Geht eigentlich auch ein Lied oder ein Gedicht gegen einen Bußgeldbescheid?
     
  21. Lilias unfuckable

    Lilias
    Registriert seit:
    31. Dezember 2001
    Beiträge:
    8.672
    Ort:
    auswærts.
    "Ich kenn mich aus!!111" wirkt immer dann besonders überzeugend, wenn man gerade nochmal ordentlich Bullshit von sich gegeben hat :hoch: :ugly:

    Du behauptest, "den Einspruch hätte man auch einfach auf die Handy-Geschichte beschränken können, wenn die Geschwindigkeitsübertretung unstreitig war. Dann wäre auch nur darüber verhandelt worden und dem Einspruch wäre vollständig stattgegeben worden". Ich sag nein, das ist falsch. Du sagst doch, da guck doch, im OWIG steht, dass das geht! Ich erkläre Dir, warum es in einem Fall wie dem hier eben nicht geht. Du argumentierst, Du seist Vollpfosten. Ääh, Jurist.

    Sorry Boop, aber selbst mit nem 4er Examen sollte man sich 'n ganz klein wenig weniger dämlich aufführen; andererseits mag ich Leute wie Dich im Gerichtssaal ganz gern - auf der Gegenseite, versteht sich. Guess what..
    [​IMG]
     
  22. krunmarbi

    krunmarbi
    Registriert seit:
    29. Mai 2016
    Beiträge:
    723
    Hast wohl irgendwie keinen guten Tag heute, Lilias?

    Mir solls egal sein. Schönen Abend noch.
     
  23. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
    Registriert seit:
    24. September 2004
    Beiträge:
    51.038
    Ort:
    pseudo-intälligentz gesegnet
    Nur bei Vollmond. Posts dagegen sind immer gern gesehen
     
    Captain Tightpants gefällt das.
  24. legal Der Zufall und die Zeit Moderator

    legal
    Registriert seit:
    11. Februar 2001
    Beiträge:
    98.667
    Muss nicht sein. Sowas einfach lassen. Damit sich das beruhigt gibts 24 Stunden Threadsperre für dich.
     
  25. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
    Registriert seit:
    26. Mai 2001
    Beiträge:
    27.665
    Finales Update: Mittlerweile habe ich auch die Rechnung erhalten und es waren insgesamt 72€. Davon 15€ für die Geschwindigkeitsübertretung, 50€ Gerichtskosten und 7€ sonstige Bearbeitungsgebühren. Mit Beratungskosten für den Anwalt hat es mich also ungefähr so viel gekostet wie der ursprüngliche Bußgeldbescheid mit dem Handyverstoß.

    Also falls jemandem in Zukunft etwas Ähnliches passiert: Es kann sich auch finanziell durchaus lohnen vor Gericht zu gehen - davon sollte man sich nicht abschrecken lassen, wenn man im Recht ist, da die Kosten doch ziemlich überschaubar sind.
     
  26. drudge

    drudge
    Registriert seit:
    12. Dezember 2013
    Beiträge:
    7.370
    Erinnert mich an eine entfernt vbergleichebare Geschichte bei mir vor knapp 3 Jahren.

    Habe an einer Baustelle nicht richtig aufgepasst und einem von rechts kommenden PKW die Vorfahrt genommen. Als ich das aber bemerkte habe ich gebremst und bin mit der Frontschürze auf Höhe der Mittellinie zum stehen gekommen. Somit hatte der andere PKW qausi trotzdem freie fahrt. Der Depp aber hat mich dann einfach vorne gestriffen. Mein Verdacht war, dass er Kohle rausschlagen wollte. Ich habe dann versucht auf Teilschuld zu bestehen, da er einem stehendem Fahrzeug reingefahren ist und nicht ich ihm. Dazu hatte er Platz genug zum vorbei fahren.
    Als ich den Anspruch an seine versicherung gestellt habe, hat er mich angeklagt. Ich habe dann meine RSV in anspruch genommen und auf Teilschuld zurückgeklagt. Der Typ hat dann noch dummdreist vor gericht gelogen und gesagt, ich wäre ihm ins Auto gefahren, was aber schon anhand der Fotos und dem Schadensbild auszuschließen sei.

    Da der Richter aber erstmal entschieden hat, dass ich Vorfahrt mißachtet habe - was ja auch richtig ist - hat mir mein Anwalt davon abgeraten, weiter zu klagen. Wegend em Vorfahrtsverstoß komme ich um die Gerichtskosten nicht drum rum und bezgl der vermeintlichen Teilschuld des Gegners hätten erst noch Gutachten, Unfallnachstellung usw gemacht werden müssen - da war dann das Risiko zu groß, falls da am Ende nichts bei rauskommt.

    So ist es dann. Mans elber macht einen kleinen Fehler, aber kann sich dann nicht erwähren, wenn einem dabei noch zusätzlich Schaden verursacht wird.

    Klar, hätte ich besser aufgepasst, wäre es nie zu der Situation gekommen aber Fakt ist auch, wenn jemand in ein stehendes Auto fährt, bekommt er eine Teilschuld. Aber ich konnte es leider nicht ohne großen Aufwand (Gutachter) beweisen und da die Gerichtskosten so oder so nicht entfallen würden, eben wegen dem Vorfahrtsverstoß , war das Risiko zu groß, dass noch größere Kosten entstehen und meine RSV hat nicht mehr mitgespielt.
     
Top