Kann der Beifahrer auch haften?

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von mAcX, 9. Februar 2005.

  1. Boah was für eine scheiss Nacht gestern. Ich und ein Kumpel waren in ner Disco und sind so gegen 3uhr raus. Laut meinem Gefühl hatte ich 2 Promille aufwärts drin und war total fertig und müde. Der Heimweg hätte zu Fuss ne halbe Stunde gedauert aber nein so unfähig wie ich war bin ich bei meinem Kumpel mitgefahren ohne irgend eine Reaktion oder zu sagen lass uns lieber laufen....war einfach schon zuuu voll.
    Also sind wir dann los gefahren nachdem er zum Glück noch die Scheiben frei gekratzt hat. Des einizige was ich noch weiss ist ,dass er ein bissel Schlangenlinien gefahren ist und das er mich gefragt hat ob wir so nen Spastie der auch aus der Disco kam heimfahren. Ich hab dann so gemeint "Jaja mach mal... wir sind ja ein sozialamt",obwohl ich eigentlich nur heim wollte. Also gut , wir haben ihn dann mitgenommen und haben ihn heimgebracht. Der wollte doch tatsächlich 20km laufen....wenn wir den nicht mitgenommen hätten......:no:
    Danach sind wir dann wieder bzw. mein Freund Richtung heimwärts gefahren und da sahen wir dann ne Bullenstreife die etwa 200m vor uns fuhr. die bogen dann irgendwann links ab an einer Kreuzung und wir direkt hinterher weil wir Heim wollten. Am Kreisverkehr in unserer Ortschaft wo wir hin mussten haben die dann natürlich gewartet. Voller Panik sind wir dann am Kreisverkehr links abgebogen und er hat beim rausfahren natürlich des blinken vergessen :ciao:
    Also sind wir schnell wieder nach links abgebogen und dann wieder nach links und schwub die wub waren wir bei mir vor der Haustüre und die Bullen mit Blaulicht direkt hinter uns.................... Mein Freund durfte dann blasen und hatte 1,5 Promille :rolleyes: Zum Glück war ich wenigstens noch angeschnallt. Die Bullen haben dann meine Daten aufgenommen und meinen Kumpel gefilzt weil er unter anderem gemeint hat das er tonnenweise Koks dabei hat. Und eines hat mich gewundert, mein Kumpel wollte Rauchen und die Polizistin hat im zunächst erstmal die Kippe aus dem Mund gerissen, aber er konnte sie sich wieder zurückholen! Dürfen die sowas überhaupt?
    Das geilste war dann aber immernoch als der Bulle mich gefragt hat wo wir sind ich so in "Schönhausen"(Name gefaked aus Sicherheitsgründen:cool: ). Der dann, ich meine welche Strasse? Ich dann Bierstrasse(gefakter Name). Der dann, da wohnst du doch in der Nähe! Ich dann so, ja ich wohn sogar hier in der Strasse. Und der hat 2min davor meine Daten aufgenommen! Da frag ich mich doch ob die Polizei auch noch ganz nüchtern war -_-
    Naja jetzt komm ich mal zu meiner Frage die ich habe! :D
    Also kann mir als Beifahrer etwas passieren? Führerscheinentzug, Strafe bezahlen usw.
    Ich war Hackedicht und hab die halbe Fahrt lang geschlafen und angeschnallt war ich ja auch! Weil ich hab irgendwann mal von nem Freund gehört das der Beifahrer auch mithaftet in solchen Fällen und ich will auf keinen Fall zur Nachschulung :no:
    Also falls jemand einen Link zu einem passenden Paragraphen hat dann her damit.


    P.S:
    Falls der Text ein bisschen komisch verfasst ist kann ich au nichts dafür , da ich noch Restalkohol im Blut habe. ^^ Aber soweit ich noch lesen oder schreiben kann müsste er einen Sinn ergeben. :cool:
     
  2. pointed GSPB's Next Topmodel

    pointed
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    da wo der Pfeffer wächst!!
    afaik kann dir da nichts passieren, denn der fahrer is verantwortlich für die leute die er mitnimmt und wenn die scheiße bauen haftet er...
     
  3. Mister Fu Tom Bombadil des GSPB

    Mister Fu
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    Wie kann man nur so bescheuert sein?
    Ich hoffe, dass Dein Freund nie wieder im Leben ein Auto aus der Nähe sehen darf, ebenso wie Du. Unter Alkoholeinfluss zu fahren ist so unverantwortlich, dass mir echt die Worte fehlen....! :mad:
    Ich würde mich niemals in das Auto eines betrunkenen Kollegen setzen, und wenn ich 30 km laufen müsste... wenn es ganz übel ist, kann man immer noch Taxi fahren oder jemand anderen anrufen.
     
  4. Styrre Law west of the Pecos

    Styrre
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    Amen.
     
  5. dein kollege is min 1 jahr die pappe los und muss nach nem jahr jeden monat zum arzt und sich durchcheggn lassen das es kein alk mehr trinkt,dann muss es nen idiotentest machen und wenn er den besteht darf er so nach 25-26 monaten wieder autofahren und das heißt führerschein neumachen weil 24 montae nich gefahren....du wirst auch mit konsequenzen rechnen müssen vllt. sogar den führerschein abgeben kp was noch passiert

    das waren die worte meines fahrlehrers aus der gestrigen fahrstunde wo wir das thema grad hatten
     
  6. das stimmt nich....wenn du bei wem ins auto einsteigst musst du dich vergewissern das er nen führeschein hat und auch noch fahren darf ( wegen alkohol)
     
  7. @ Frage: Das mit dem Beifahrer ist mir neu!, Glaube nich, dass das geht! Brauchst nichts befürchten. (weiß es aber nich genau)

    @ dich und deinen Kollegen: Freut mich, das die Bullen euch gekriegt haben!!! Wer mit 1,5 Promille noch fährt stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die anderen Verkehrsteilnehmer dar!!! Wer so bekloppt bzw. idiotisch ist und mit sonem Alk-Pegel noch fährt, ist selber Schuld! Wie behindert muss man im Kopf sein bitteschön?? Bei ein-zwei Bierchen kann man sich das ja mal überlegen, aber nich wenn man 1,5 Promille hatte!
    sry für Moralapostel, aber das musste raus, bei so einem verantwortungslosen Verhalten muss das sein!
     
  8. pointed GSPB's Next Topmodel

    pointed
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    da wo der Pfeffer wächst!!
    hmm stimmt ja, hatte ich vergessen
     
  9. Da ist aber die Frage, ob das auch zählt, wenn er selber einen Vollrausch hatte !

    Bei Nüchternen gilt diese Regel, aber bei nem Betrunkenem ?
     
  10. Alex99

    Alex99
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    Pass ma in der Fahrschule besser auf ;), wäre ja noch schöner. Ihm passiert absolut nichts. Kann ja auch gar nicht, wäre ja noch schöner :p wenn man keine Leute mehr mitnehmen dürfte nur weil die keinen Führscheinmehr haben, bzw. besoffen sind. Das geht net ;).
     
  11. kann mir nich vorstellen das da ne ausnahme gemacht wird
     
  12. Son Schrott, er könnte genausogut gesagt haben, er hätte nichts getrunken und du hast ihm das geglaubt. Ein Sch**** kann dir passieren. Ich bin auch schonmal leicht angeheitert Autogefahren, aber das war nur nach 1 Bier und ich wollte heim zu meinem Schnucki. Aber das war falsch und ich rate auch jedem davon ab. Wenn sie mich erwischt hätte, hätte ich mienen Job schmeißen können... :rolleyes:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Februar 2005
  13. wenn du das sagst :rolleyes:
     
  14. Mister Fu Tom Bombadil des GSPB

    Mister Fu
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    Haben sie denn bei ihm auch Blut abgenommen? Wenn nicht, dann ist ja nirgendwo
    auf Papier festgehalten, dass er wirklich betrunken war; im Endeffekt könnte er also
    1000 Mal behaupten, dass er xy,z Promille hatte.
     
  15. Alex99

    Alex99
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    Immerhin hab ich mein Führerschein schon :p das zählt mehr als nen Fahrschüler :p, gut ich trinke eh nichts deswegen muss ich immer fahren ^^ ;) aber man gibt seinen Führerschein als Beifahre nicht ab, nur weil der Fahrer besoffen ist ;).
     
  16. Alex99

    Alex99
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    Hätten sie einen Unfall gebaut, dann hätte der Beifahrer was draufzahlen müssen, aber seinen Fleppen hätte er trotzdem nicht abgeben müssen ;).
     
  17. und ich hatte die stunde gestern erst....glaub auch nich das mein fahrlehrer scheiße erzählt, weil er müsste es wissen :D
     
  18. Mister Fu Tom Bombadil des GSPB

    Mister Fu
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    Bei Deinen Äußerungen soll man garnicht glauben, dass Du schon 18 sein sollst... :no:
    Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, dass ein Fahrschüler viel näher an der Theorie
    ist, wann mit wem etwas passieren kann? Mein Opa hat schon seit über 40 Jahren den
    Führerschein - der zählt ja wohl mal viel mehr als Du und kann sicherlich jede Theorie-
    prüfung locker besser bestehen... :rolleyes:
     
  19. *zustimm* :D
     
  20. Alex99

    Alex99
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    Wenn ich mich recht erinnern kann warst du eh nen Schleicher und nen Moralapostel :p und auf die hört man prinzipiell schonmal gar nicht :ugly::ugly:.

    Ich hab aber Quellen die meine Aussage bestätigen ;) ( siehe oben ). Also denke ich ma kann ich mich wohl eher auf die Beziehen als auf "Hatte gestern Fahrstunde ..."
     
  21. Alex99

    Alex99
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    Und noch eine:
    Wohl gemerkt, wäre er nüchtern nebenbei gefahren - dann hätte er den Fleppen verloren - da er aber auch alkoholisiert war ist es schnuppe ;).
     
  22. und wo steht das da bitte ?? das wenn du auch besoffen bist deinen führeischein nicht abgeben musst ?? :D
     
  23. Alex99

    Alex99
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    Das erkennt der geübte Leser an dem Sachverhalt das da explizit drinne steht:
    Ansonsten hätten nämlich drinne gestanden
    Ich würde sagen das Thema hätte sich erledigt ...
     
  24. Der andere Sachverhalt ist keineswegs ausgeschlossen, das ist kein Gesetzestext bzw. dessen Inhaltsangabe sondern ein Urteil.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Februar 2005
  25. Alex99

    Alex99
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    Diese Art der Textinterpretation lernt man in jedem Deutschunterricht :p.
    Und solange hier keine anderen Quellen kommen zählt diese Quelle und die wird 100% so ausgelegt.

    Wenn der andere Sachverhalt nicht ausgeschlossen wäre, dann stünde es in der Quelle. Der Threadstarter hätte Probleme bekommen hätte er den Wagen in alkoholisierten Zustand gelenkt. Was meint Ihr was los sein würde wenn ich mit meinen Kumpels auf Kneipentour fahre. Wir werden von den Bullen angehalten und alle 4 Mann ( ausser mir als Fahrer da ich nüchtern bin ) müssen den Fleppen abgeben? Ein bisschen logisch denken büdde.

    Das einzige Problem was der Threadstarter bekommen kann ist das sie nicht gecheckt haben ob er Alkohol intus hatte, wodurch er als nüchtern eingestuft werden würde womit wieder der Sachverhalt aus der Quelle greifen würde.
     
  26. Sir Twist Chosen of the Mighty Blub

    Sir Twist
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    Der der mit dem Joystick tanzt
    Das Prob.
    Zum Saufen ist immer Geld da aber für ein Taxi :aua:
     
  27. Siehe /edit.
    Wenn eine bestimmte Konstellation beschrieben wird, bedeutet das nicht, dass für andere automatisch etwas anderes gilt.
     
  28. :yes: stimm ich dir voll zu. So gehts ja nicht.

    Das mit dem Beifahrer wäre auch völliger Schwachsinn....
     
  29. Wenn Du besoffen fährst und Deine Beifahrer nehmen das offensichtlich billigend hin, tragen sie schon eine gewisse Mitschuld - v.a. wenn etwas passiert (schon mal daran gedacht?)

    Und andere Sachverhalte werden nunmal nicht immer ausgeschlossen.

    Vor einigen Jahren stand mal ein Gerichtsurteil in der Zeitung, dass man, wenn man im Schwimmbad ausrutscht, kein Schmerzensgeld kriegt.
    Das bedeutet doch wohl keinesfalls, dass man, wenn man außerhalb eines Schwimmbades irgendwo ausrutscht, auf jeden Fall welches bekommt, oder?
     
  30. Hmm dein Kumpel ist doppelt gearscht.

    1. Weil er selbst Alk im Blut hatte
    2. Weil er einen Beifahrer hatte der Alk im Blut hatte (bei uns in der Schweiz ist das jedenfalls so das man als beifahrer keinen besoffenen haben darf der muss hinten sitzen
     
  31. Alex99

    Alex99
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    Da sie aber selber besoffen sind ist ihr Urteilsvermögen eingeschränkt ergo sind sie nicht mehr voll Zurechnungsfähig ;). Schonmal daran gedacht ;)?

    Paradebeispiel für ein völlig Unsinniges Quote, klingt komisch - ist aber so.

    Wenn Schmerzensgeld im Schwimmbad ausgeschlossen wird ( wo afaik überalldrann steht "Im Beckenbereich nicht laufen") warum soll es dann überall garantiert sein das man da etwas bekommt? Etwas unlogisch und hat auch nichts mit dem Sachverhalt zu tun.

    So ich bin erstma wieder Mathepauken ....
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2005
  32. Hans Dampf in allen Gassen

    Hans Dampf
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    JackOfAllTrades geklaut
    nach einem Bier garantiert nicht
    :rolleyes:
     
  33. Sie schaden sich damit vor allem selbst.

    Wer sich zu einem Betrunkenen ins Auto setzt (und dies erkennen konnte, daß der Blau war), reduziert seine Schadenersatzansprüche bei einem durch den Fahrer verursachten Unfall je nach Richter um ein Drittel bis zur Hälfte!
     
  34. Der war doch Beifahrer.:rolleyes:
     
  35. Alex99

    Alex99
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    Und seine Frage war ob Ihm sein Fleppen deswegen weggenommen werden könnte ;).
     
  36. ich denke ,nö.Weil er ja nicht gefahren ist oder sonst nicht irgendwie aufgefallen ist.:nixblick:
     
  37. Pennywise

    Pennywise
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    30. Mai 2002
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    Beelzebub abgesegnete
    @mAcX
    Dir kann man nichts vorwerfen, außer abgrundtiefe Blödheit.
     
  38. ich weiß auch noch aus der fahrschule und jetzt aus den oben zitierten texten:

    wenn man als beifahrer (nüchtern) bei einem nicht-fahrtüchtigen fahrer mitfährt, trägt man mitschuld, da man den fahrer nicht dran gehindert hat gegen das gesetz zu verstoßen :teach:
    was allerdings ist, wenn man selbst besoffen ist, das hab ich auch noch nirgends gelesen oder gehört
    ich würde tippen (!) dass dann das gleiche gilt, da man betrunken ist und somit seine pflicht vernachlässigt, nachzuprüfen ob der fahrer fahren kann :nixblick:
     
  39. 1,5 promille - ach du meine güte....

    ich bin zwar mal angetrunken auto gefahren als noch die 0.8 promille grenze galt, da hatte ich eine flasche sekt verteilt am abend getrunken. hatte 0.65 promille beim blasen gehabt und bekam sonst nichts grosses. aber 1,5 promille lol, sorry aber da kann man doch nicht mehr laufen.....jedenfalls wird das ganze sehr teuer und unangenehm werden für deinen freund. das wird nicht nur bei einem bußgeld bleiben, sondern mit führerscheinentzug enden sowie wird sich die staatsanwaltschaft einschalten und es zu einer gerichtlichen verhandlung kommen. bei der heutigen 0.5 promille grenze rentiert sich so ein blödsinn aboslut nicht mehr, lasst die finger vom alkohol und fahrt immer nüchtern.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Februar 2005
  40. ...also im nomalfall is das so...der fahrer und mehrere leute im auto sind betrunken...die polizei holt euch raus und kontrolliert...stellt alkohol beim fahrer fest...danach kommen alle anderen dran die im auto sitzen und nen führerschein haben...da sie in dem moment mitverantwortlich sind...haben ja schliesslich auch den führerschein gemacht und wissen das das net geht betrunken zu fahren...!!!

    ...wenns bei dir nu net der fall is haste glück gehabt aber normal is das net...;)

    PS: kannst dein führerschein selbst dann verlieren wenn du seternhagel voll zu fuss auf der strasse rumfällst...dann musste allerdings auch schon arg dicht sein und andere verkehrsteinehmer behindern oder gefährden...

    mfg high
     
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