Nintendos Walk of Shame...

Dieses Thema im Forum "Spieleforum" wurde erstellt von Macro82, 13. August 2018.

  1. Agent.Smith

    Agent.Smith
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    Ich habe keine moralischen oder ethischen Bedenken, wenn Dinge die es anders nicht mehr gibt im Netz landen.
    Der Zweck des Urheberrechts ist es, Urhebern zu ermöglichen von ihrer Arbeit leben zu können.
    Der Zweck des Urheberrechts ist NICHT, die Archivierung des kulturellen Erbes zu verhindern, einfach nur des Prinzips wegen.
     
  2. Balthamel Kam, sah, siegte.

    Balthamel
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    Nein das Urheberrecht dient dazu, dass eigene Werk zu schützen damit niemand damit anstellen kann was er will.

    Deshalb ist die Diskussion hier eigentlich auch überflüssig. Wenn Nintendo das Recht an einem Spiel besitzt dann kann niemand dies nach Lust und Laune ins Netz stellen oder sonstwas damit machen. Wenn Nintendo nun dagegen vorgeht dann ist das deren Recht. Das kann ich nun total doof finden ändert aber nichts an der Tatsache.
     
  3. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Archivieren bedeutet NICHT das Zeug einfach zum Download ins Netz zu stellen
     
  4. Agent.Smith

    Agent.Smith
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    Das ist allenfalls ein Teil davon - einer der hier nicht zutrifft, da es nicht um Mods geht sondern um das zugänglich machen der Originale.

    Das geltende Recht ist keine Metrik dafür wie geltendes Recht sein sollte - und Diskussionen wie geltendes Recht sein sollte sind in einer Gesellschaft Tagesordnung.

    Wofür brauchen wir Wahlen und Regierungen, wenn das geltende Recht universell für alle Situationen bis in alle Ewigkeit anwendbar ist?
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. August 2018
  5. Agent.Smith

    Agent.Smith
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    Es ist funktional das Gleiche. Ob am Klingelschild nun Emuparadise steht oder Videospielemuseum macht keinen Unterschied.
     
  6. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    doch.

    Das Videospielemuseum vertreibt die teile nicht illegal. Archivieren bedeutet nicht "Jeder darf das runterladen" sondern "Wir haben das gesichert im Fall der Fälle existiert es noch... "
     
  7. Agent.Smith

    Agent.Smith
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    Weil es zuvor einen gesellschaftlichen Konsens gab, dass das nicht illegal ist, nicht weil das ein in Stein gemeißelt es Naturgesetz wäre.

    Der selbe Konsens (oder Dissens) muss auch hier, in Bezug auf Videospiele diskutiert werden können, ohne dass mit einer mit dem Totschlagargument "geltendes Recht ist so, also müssen wir nicht über Änderungen reden" daher kommt.
     
  8. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Hä? Irgendwelche Privatpersonen die Websites betreiben meinen einfach mal sagen zu können "Das ist "Abandonware" und das soll Konsens sein?

    Abandonware muss vom Rechteinhaber freigegeben werden. Ich wüsste nicht das Nintendo das irgendwo tat... oder EA, der Activision... oder Sid Meier... oder mein Onkel Hans - Jürgen... obwohl letzteren könnte ich Fragen, der hat sogar die Quellcodes noch für Pferderennen :ugly:

    Wenn ein Musiker einen Song freigibt zum Download, Remix, Upload, Covern etc dann ist das Abandonware. Oder wenn Richard Garriot sagt "hier Akalabeth mit Source und allem, macht damit was ihr wollt" das wäre Abandonware... aber nicht weil wer meint "oh das Spiel ist 15 Jahre alt..."
     
  9. Agent.Smith

    Agent.Smith
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    Klarstellung: das Bezog sich auf Museen. Der erste Absatz greift dein Beispiel auf. Der zweite Absatz argumentiert, dass der selbe Konsens auch im Bezug auf Videospiele hergestellt werden können muss, ohne "aber das Recht ist so und wir brauchen nicht darüber reden ob es anders sein sollte" Quatsch.

    Wie das geltende Recht aussieht weiß ich, das braucht mit keiner erklären. Dass ich das nicht gut finde darf ich hier trotzdem posten, oder?
     
  10. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Ein Museum hat das recht zur Archivierung selbst nach DMCA, auch das Videospielemuseum in Berlin darf das. Wo ist das Problem?

    Gut find ich das geltende Recht jetzt auch nicht (ich kenn die eBay Preise :ugly: ) aber ich finde eine Änderung auch schwer, was ist denn wenn dann der Rechteinhaber sich doch entschließt das Teil wieder anzubieten und jeder hat die Diskettenimages schon?
     
  11. Agent.Smith

    Agent.Smith
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    Die selbe Begründung, mit denen Museen das erlaubt wurde, trifft warum genau nicht auf Videospiele zu?

    Man muss ja nicht zwei Wochen nach Release hingehen und sagen "so, vorbei, jetzt ab ins Museum damit" :ugly:

    Eine vernünftige Zeitspanne wären IMO 30 Jahre. Gerade bei Videospielen, wo die technische Entwicklung so rasant ist.
     
  12. Macro82

    Macro82
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    2 TB ST2000LX001 Firecuda SSHD
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    https://whatculture.com/gaming/25-highly-valuable-games-might-actually?page=1

    wenn du überhaupt noch Kopien dafür bekommst.wie gesagt cartridges , CD´s und floppys und Konsolen sterben.
    und Sammler usw stehen da oft vor dem Problem wie man da auch noch Leuten die spiele den zeigen soll. :ugly:
    die packst auch du nicht einfach mal so aus. und benutzt sie :ugly:

    vor allem weil einige schon ein richtiges kleines vermögen kosten.einige sind sogar unbezahlbar oder schon verschwunden.
     
  13. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Die Ausnahme des DMCA ist doch genau FÜR Videospiele. So dürften die auch Kopierschutz übergehen


    Du stößt da aber auf das Problem das bestimmte Spiele aus der Zeitspanne wohl problemlos in den Verkauf gehen können, wir reden hier nicht über Sourcecode, oder Beatles Masterbänder die man ohne riesigen Aufwand gar nicht mehr abspielen kann. Ein Spiel ist problemlos zum laufen zu kriegen...

    Gehts jetzt um Spiele selbst oder auch noch die Verpackung? Sammlerpreise haben irgendwie auch nix mit der realität zu tun. Da kannst du ja gleich mit "ebay" kommen

    Infinity One dürfte deutlich rarer sein als Super Mario Brothers, trotzdem krieg ich für Infinity One höchstens ein gebrauchtes kaugummi :ugly:
    und Sammler usw stehen da oft vor dem Problem wie man da auch noch Leuten die spiele den zeigen soll. :ugly:
     
  14. Agent.Smith

    Agent.Smith
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    Lass es mich noch mal formulieren:
    "Die selbe Begründung, mit denen Museen das erlaubt wurde, trifft warum genau nicht auf das Verbreiten von Videospielen zu?

    Will sagen: es wurde ja offensichtlich anerkannt, dass der Erhalt des kulturellen Erbes ein legitimes Interesse darstellt. Da schließt sich die Frage an: ist die Gewinnabsicht von Unternehmen von so hohem gesellschaftlichem Wert, dass die Zugänglichmachung von historischen Videospielen auf wenige Museen beschränkt werden muss?

    Ich denke, damit habe ich auch deinen zweiten Absatz gleich mit beantwortet.
     
  15. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Verbreitung ist Sache der Rechteinhaber. Der Besitzer der Monalisa kann auch Nachdrucke davon untersagen
     
  16. Macro82

    Macro82
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    um beides .und die Verfügbarkeit wird nicht besser

    oder glaubt du das gewisse Sammler und Musen zb. einfach so die mal die 27 Tausend Dollar World championship Cartridge in ein altes Nintendo wuchten um die zu zeigen. :ugly:
    davon gibt es nur 24 stück.

    selbst die bedienen sich Emus und Roms oder Kopien.aka reproduction cartridge.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. August 2018
  17. Agent.Smith

    Agent.Smith
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    Jetzt sind wir wieder an dem Punkt "das Recht ist wie es ist und ob es anders sein sollte muss nicht diskutiert werden weil ist so".
     
  18. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Man könnte das so machen, nach 30 Jahren muss der Urheberrechtsschutz verlängert werden. Dann sind wir an dem Punkt das große Hersteller (und Copyrightholder) genau DAS tun werden. Die wissen was die haben.

    Dürfen die doch auch :nixblick:
     
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  19. Agent.Smith

    Agent.Smith
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    Das ist überhaupt eine gute Idee: ANspruch auf Urheberrecht registrieren. Besonders auch in der Musik, um zu verhindern, dass die Gema mit der Gema-Vermutung ungewollt Rechtsunsicherheit verursacht (darf ich das jetzt verbreiten oder sagt am Ende die Gema: "wir vertreten die Rechteinhaber, weil Gema-Vermutung"?)
     
  20. Husky666 Mit Schleife

    Husky666
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    Das kann die GEMA übrigens ziemlich gut. Ein Freund von mir bekam eine lustige GEMA Rechnung weil er bei einem Konzert seiner Band einen Titel einer anderen band coverte...

    Der Titel der anderen Band lief auf seinen Namen, der spielte seinen Song und sollte dafür GEMA Gebühr bezahlen weil die der Meinung waren das wäre eine Coverversion (Mit seiner aktuellen Band ist er nicht mehr bei den Schmarotzern...)

    Ich halte das mit der Verlängerung für die einzig gangbare Möglichkeit. Und wer es vergisst hat... Pech. Das würde einen anderen Freund freuen dann könnte der eine Neuauflage seines EIGENEN Debutalbum machen, was aktuell nicht geht da eine Bank die Rechte hält und nicht abgibt. Da wären die 30 jahre um...
     
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