Sex ohne Kondom=Vergewaltigung?

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Oi!Olli, 16. Januar 2017.

  1. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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  2. Silent Hunter Bambis Alptraum

    Silent Hunter
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    Tja, das ist mal wieder das perfekte Beispiel dafür, warum ein standardisiertes Beischlafeinvernehmnisformular alternativlos ist.
     
  3. han123

    han123
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    Wäre für mich eher schwere Körperverletzung oder? Spätestens dann, wenn sie HIV-verseucht ist :/
     
  4. das_opa Aushilfs Student

    das_opa
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    "sie"? Dann wäre es ja eher "selber Schuld"?
     
  5. Fried Hofsgärtner gesperrter Benutzer

    Fried Hofsgärtner
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    Ich denke es wäre nötig das Sexualstrafrecht zu überarbeiten um für solche Fälle eine neue Kategorie zu schaffen.

    Es ist definitiv nötig solche Fälle zu regeln, aber die Gleichsetzung einer gewalttätigen Vergewaltigung mit dem Entfernen des Kondoms ist rein von der Definition her vielleicht, je nach Fall, korrekt, aber die Konnotation des Begriffes ist definititiv problematisch.

    Gerade nach deutschem Recht ergeben sich da ziemlich blöde Fälle. Wenn eine Frau explizit sagt "nur mit Kondom", dann wäre es Vergewaltigung, da es gegen den erkennbaren Willen wäre. Wenn die Frau es nicht explizit erwähnt, weil der Mann das Kondom bereits dran hat und es wärenddessen auszieht, dann wäre es keine?

    Das ist Quatsch. Das Sexualstrafrecht passt nichtmehr in die heutige Gesellschaft.

    inb4: "Dann müssen wir halt die Gesellschaft wieder um 40 Jahre in die Vergangenheit katapultieren" :fs:
     
  6. poff Master Des Humors

    poff
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    Ich überlege meinen Vornamen in "Nein" zu ändern. Man muss sich schließlich juristisch absichern.
     
  7. Keine Ahnung, wie man das nennen soll. Das er bestraft gehört, wenn es nicht einvernehmlich war ist ganz klar.

    Btw habt ihr euch eigentlich gegen HPV-Viren geimpft?
     
  8. Yash KI-Flüsterer

    Yash
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    Bei einer HIV Infizierung liegt das sicherlich vor. Aber ansonsten ist der Begriff der Vergewaltigung sicherlich näher an der beschriebenen Situation als eine schwere Körperverletzung, da bei einer schweren Körperverletzung auch schwere körperliche Schäden entstehen.

    Ich denke die Definition einer Vergewaltigung trifft in dem Fall schon zu, auch wenn das natürlich qualitativ etwas anderes ist, als ein Opfer ins Gebüsch nieder zu schlagen und sich dann sexuall an der wehrlosen Person zu vergehen. Meiner Meinung müsste man evtl. auch zwischen verschiedenen Qualitätsstufen wie bei der Körperverletzung unterscheiden, also z.B. eine Vergewaltigung und schwere Vergewaltigung? Aber keine Ahnung, ich bin weder Jurist noch Betroffener.

    So oder so: Der Typ hat mMn eine milde Strafe bekommen. Ein Jahr Bewährung bei einer verurteilten Vergewaltigung ist schon vergleichsweise wenig.
     
  9. loras

    loras
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    Der Link ist bei mir irgendwie kaputt.
     
  10. Doktor Best

    Doktor Best
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    Würde ich so unterschreiben. Vom Härtegrad her würd ich das Vergehen eher mit sexueller Nötigung vergleichen als einer Vergewaltigung.

    Bei einer HIV Infizierung käme dann natürlich noch die gefährliche Körperverletzung hinzu.
     
  11. Puh, schwierige Fragestellung. Gab es so eine ähnliche Fragestellung nicht vor ner Weile im Zusammenhang mit einer Vergewaltigung nach Verabreichen von K.O.-Tropfen?

    Ich denke, das würde in dieselbe Kerbe schlagen. Einer betäubten Person wird zwar keine körperliche Gewalt angetan (gleichwohl Betäubung ein rechtswidriger Eingriff in die Gesundheit ist (?)), und zwar in dem Sinne, dass sie sich nicht physisch/verbal gegen die Vergewaltigung gewehrt hat (konnte sie ja nicht), aber vergewaltigt wurde sie trotzdem.

    In dem hier vorliegenden Fall sehe ich nicht unbedingt die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung. Ich würde argumentieren: Zu einvernehmlichem Beischlaf gehört die beiderseitige Zustimmung, dass geschnakselt wird UND die beiderseitige Zustimmung über die Modalitäten, die beim Schnakseln gelten sollen.
    Hätte sie sofort gemerkt, dass er das Gummi wegmacht, sich beschwert und er hätte daraufhin gewaltsam weiter gemacht, dann wäre es offensichtlich eine Vergewaltigung. Er hat es aber heimlich gemacht, um dasselbe "Ziel" zu erreichen, aber ohne den Stress einer körperlichen Auseinandersetzung. Das ist also schon eine andere Qualität des "Angriffs", aber in beiden Fällen wäre dasselbe Ziel erreicht worden, nämlich gegen den Willen der Frau das Gummi wegzulassen.

    Was mich n bisschen stutzig macht ist dennoch die Tatsache, dass es hier zu einer Verurteilung gekommen ist. Dafür hätte man dem Typen ja nachweisen müssen, dass er das Kondom absichtlich entfernt hat. Hätte er das verneint, stünde es doch Aussage gegen Aussage und somit in dubio pro reo. Es seidenn natürlich, er hat es zugegeben und/oder das Kondom nachm Entfernen weit weggeworfen, sodass man von einem "Unfall" nicht mehr ausgehen konnte...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Januar 2017
  12. poff Master Des Humors

    poff
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    /poffModusAus.

    Auch das Verabreichen von Betäubungsmitteln lässt sich als "Gewalt" interpretieren (ist ja schließlich egal welche körperlichen Funktionen du mit welchen Mitteln blockierst um das zu bekommen was du willst). Genauso wie das Ausnutzen von Hilflosigkeit (du blockierst das Opfer zwar nicht selbst, nutzt aber aus, dass etwas anderes das schon gemacht hat). Einschüchterung setzt eine psychische Form der Gewalt voraus.

    Entscheidend für "Gewalt" ist, dass du wesentliche Komponenten, die das Opfer zu Abwehr deines Vorhabens befähigen würde durch unilaterale Maßnahmen deinerseits außer Kraft setzt. Dazu zählt sowohl Sabotage der körperlichen Abwehrmöglichkeiten (z. B. Fesseln) als auch überhaupt die zur Möglichkeit zur Willensbildung ( K. O. Tropfen ).

    Bringst du das Opfer dazu, mit falschen Versprechungen freiwillig mitzumachen würde man das eher als Betrug oder Erschleichung verstehen als als gewaltsame Aneignung.
     
  13. aggressive sheep Mit Smiley. Ohne Cojones.

    aggressive sheep
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    Vergewaltigung ist in Deutschland ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung s. § 177 VI StGB Nr. 1.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2017
  14. Fried Hofsgärtner gesperrter Benutzer

    Fried Hofsgärtner
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    Wenn man Diebstahl und Raub als Vergleich heranzieht, sieht man was ich meine.
    Beidemale wurde "das Ziel", nämlich sich etwas anzueignen was einem nicht gehört, erreicht.
    Trotzdem unterscheiden wir explizit zwischen heimlich wegnehmen und sich mit Gewalt etwas nehmen.

    Hier würde ich das analog sehen und eine neue Kategorie aufmachen.

    Juristisch dürfte es schwer werden hier eine saubere Linie zwischen "ich überrasche meinen Partner mit etwas Neuem" und "Ich mache heimlich etwas weil ich weiß, der Partner mag es nicht" zu unterscheiden.

    Wobei das in der Realität dann eine eher untergeordnete Rolle spielen dürfte.
    In einer gesunden Beziehung regelt man ja auch nicht alles über den Anwalt. Selbst wenn es einem Partner unangenehm ist redet man darüber.
    Oder wenn man sich vom Partner 5€ für nen Döner borgt während er nicht zuhause ist. Da gibt es ja auch keine Anzeige wegen Diebstahl, obwohl der Tatbestand erfüllt wäre.



    Der Richter muss nicht jeder Aussage glauben. :nixblick:
     
  15. Ich meine mich daran zu erinnern, dass zumindest das deutsche Strafrecht diese Fragestellung schon differenziert beantwortet. Bin mir aber gerade nicht sicher, ob das dann nur hinterher bei der Festlegung des Strafmaßes relevant ist. Mir schwirrt da irgendwie im Hinterkopf herum, dass es als schwerwiegender angesehen wird, wenn der Täter seine Tat gegen den physischen Widerstand des (unbetäubten) Opfers umsetzt. Demgegenüber wird es als nicht so schwerwiegend (wobei das relativ ist) angesehen, wenn der Täter einer physischen Auseinandersetzung aus dem Weg gehen will, indem er das Opfer eben mit "sanften" Mitteln in einen Zustand versetzt, in dem es sich nicht wehren kann. Ersteres offenbart wohl ein außerordentlich hohes Maß an Gewaltbereitschaft, während letzteres eben das genaue Gegenteil offenbart.

    Aber wie gesagt, kann sein, dass ich mich grad voll irre. Es gilt IANAL :ugly:

    Den Grundsatz in dubio pro reo kann auch ein Richter nicht einfach Kraft eigener Arroganz in den Papierkorb werfen ;)

    Aussagen sind auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu prüfen. Dafür braucht es Indizien, Aussagen, Beweise oder sonstwas. Beispielsweise eben das Kondom, das vier Meter vom Bett entfernt in der Ecke liegt

    Wenn am Ende aber nur Aussage gegen Aussage steht, dann gilt eben in dubio pro reo.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. Januar 2017
  16. Fried Hofsgärtner gesperrter Benutzer

    Fried Hofsgärtner
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    Nein.

    http://dost-rechtsanwalt.de/spezial...hebung-am-strafgericht/aussage-gegen-aussage/
     
  17. Gut, es wird also auch die Aussage selbst auf ihren Wahrheitsgehalt hin geprüft und abgewogen. Mir kommt das trotzdem seltsam vor, denn es ist ja keine hochkomplexe Geschichte, bei der man sich großartig in Widersprüche verstricken kann.
    Nehmen wir mal an, das Kondom liegt noch im Bett. Wenn die Frau nun nicht gesehen hat, wie der Typ das Gummi abgenommen hat, dann wird sie ihm doch kaum glaubhaft unterstellen können, dass er das absichtlich gemacht hat. Ebenso müsste er doch schlicht und einfach nur sagen: "Ich habe nicht bemerkt, dass das Teil abgefallen ist" und schon hast du zwei Aussagen, die du unmöglich auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen kannst, sofern es nicht weitere Umstände gibt, die das eine oder andere belegen. Die muss es ja anscheinend gegeben haben, sonst wäre der Typ kaum verurteilt worden und ich würde aus reiner Neugier gerne wissen, welche es waren.
    Hat er wirklich das Gummi weggeworfen, oder wurde vor Gericht behandelt, dass sein Nickname bei Tinder z.B. Bareback_Pussysl4yer69 lautet? :ugly:
     
  18. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Du kannst auch als Dieb sagen, der Geldbeutel ist zufällig in meiner Hand gelandet, wird dir nur auch kein Richter glauben.
     
  19. Amoreli3 gesperrter Benutzer

    Amoreli3
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    Wenn es davon einen Videobeweis gibt, schon.
     
  20. loras

    loras
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    Dann hat das mit Glauben nichts mehr zu tun.
     
  21. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Schwierige und interessante Frage. Vom grundsätzlichen Schema hat der Mann ja etwas vorgetäuscht, um Sex mit einer Frau zu haben. Das ist ja generell nicht strafbar und ich fände es auch problematisch, wenn es generell eine "bedingte Einwilligung" gäbe.
    Allerdings ist das hier ja ein sehr konkreter Fall, in dem es um die Nutzung von Kondomen geht. Hier geht es in erster Linie um den berechtigten Schutz der Gesundheit oder das berechtigte Interesse der Verhinderung einer Schwangerschaft. Täuscht er absichtlich die Nutzung eines Kondomes nur vor und setzt sie damit einem erhöhten Risiko (Krankheit, Schwangerschaft) aus, als sie bereit ist einzugehen, dann hätte ich kein Problem damit, wenn das strafbar wäre (in Deutschland). Die Frage ist nur, unter welcher Kategorie. In Paragraph 177 StGB heißt es:

    Wenn die Frau nun klar geäußert hat, dass sie nur mit Kondom möchte, kann man das dann nicht so interpretieren, dass er gegen ihren erkennbaren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen hat? Oder bezieht sich das nur darauf, dass der Wille explizit gegen die zu dem Zeitpunkt vorliegende sexuelle Handlung geäußert werden muss?
     
  22. loras

    loras
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    Im Gesetz steht: "gegen erkennbaren Willen", eine Kommunikation findet in der Regel verbal und nonverbal statt, desweiteren ist es gerade bei ONS und dergleichen üblich Kondome zu verwenden. "Gegen erkennbaren Willen" kann somit je nach Kontext imho sehr vieles bedeuten.

    Insofern sehe ich da schon ein gerechtfertigtes Urteil.
     
  23. Alex86 Nick der Schlitzer McGurk

    Alex86
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    Ja hab auch so ne Folgerung im Kopf.

    Umgekehrt; wäre es denn Vergewaltigung des Mannes, wenn die Frau, anders als behauptet, kein Verhütungsmittel benutzt? (Pille, etc)
     
  24. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Das Urteil ist ja aus der Schweiz, wie da die Rechtslage ist, kann ich nicht beurteilen.

    Und dem Fettgedruckten stimme ich zu. Mich würde halt interessieren, wie weit das geht. Wenn man generell ein bedingtes Einverständnis bejaht, dann kann das relativ seltsame Blüten treiben. Wenn bspw. ein Mann sagen würde "Ich will nur mit dir schlafen, wenn du noch Jungfrau bist", sie ihn aber dahingehend anlügt... Wie gesagt, bei Kondomen erkenne ich ein berechtigteres Interesse; mich würde nur interessieren, wie das mit dem neu-formulierten Gesetzestext harmoniert.

    Gute Frage.
     
  25. The Doctor

    The Doctor
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  26. Alex86 Nick der Schlitzer McGurk

    Alex86
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    Weil... da gibts ja ein oder zwei Fälle. :ugly:
     
  27. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Ja, und die Argumentation ist recht ähnlich zu dem Kondomfall: Das Interesse am Mann kein Kind zu zeugen, ist ja auch mitunter ein sehr großes und sehr berechtigtes.
     
  28. Alex86 Nick der Schlitzer McGurk

    Alex86
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    Einen Schritt weiter; die Gesetzesgrundlage zur Bestimmung des Kindsunterhaltes beachtet die Umstände der Zeugung gar nicht oder?
    Von daher wärs wurscht ob der Vater einverstanden war oder nicht, zumindest für den Unterhalt.
     
  29. abelian grape Normalteiler

    abelian grape
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    Den Unterhalt des Kindes sollte das nicht tangieren. Das kann ja letztlich nichts dafür. Wäre dann die Frage, ob der Mann dann zivilrechtlich aussichtsreich auf Schadenersatz klagen könnte. :ugly:
     
  30. Alex86 Nick der Schlitzer McGurk

    Alex86
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    Müssten wir mal bei Boris "Samenraub" Becker nachfragen. :teach:
     
  31. Alex86 Nick der Schlitzer McGurk

    Alex86
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    Dann ist Sex ohne versprochenes Kondom aber auch keine Vergewaltigung, sofern keine Geschlechtskrankheiten vorliegen. :ugly:

    Der Grat auf dem wir uns hier bewegen ist wirklich dünner als ein Kondom. :wahn:
     
  32. Immortal technique

    Immortal technique
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    Müsste dann wohl ebenfalls eine Vergewaltigung sein.

    Ohne Kondom will ich keinen Sex -> Sex -> Vergewaltigung
    Ohne Pille will ich keinen Sex -> Sex -> ergo Vergewaltigung

    :ugly:
     
  33. Allquantor

    Allquantor
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    Kondom ist aber nicht nur Verhütungsmittel, sondern auch Schutz vor Krankheiten.

    Die Entsprechung zur weggelassenen Pille wäre, dass der Mann fälschlich behauptet, sterilisiert zu sein oder Vasalgel zu nutzen und der Sex nur unter dieser Prämisse zustande kommt.
     
  34. Oi!Olli Vollzeitskinhead

    Oi!Olli
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    Nein?

    Wenn jemand mit dir Sex hat, die Bedingungen bricht und dann weiter macht wäre das keine Vergewaltigung?
     
  35. poff Master Des Humors

    poff
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    Merkt das Opfer den Bruch der Bedingungen noch während des Aktes und gibt sichtlich Zeichen dass es abbrechen möchte?
     
  36. Allquantor

    Allquantor
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    Nein. Sonst wäre wohl ziemlich klar, dass es eine Vergewaltigung ist.
     
  37. poff Master Des Humors

    poff
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    Dann würde ich das ganze als Erschleichung, Betrug oder Körperverletzung einstufen aber nicht als Vergewaltigung.
     
  38. Rand al'Thor The Dragon Reborn Moderator

    Rand al'Thor
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    Die vorherige Übereinkunft ein Kondom zu verwenden vorausgesetzt handelt es sich in jedem Fall um eine Mißachtung der sexuellen Selbstbestimmung und damit sexuelle Nötigung. Ob nun explizit eine Vergewaltigung vorliegt hängt letztlich von der jeweiligen juristischen Definition im betreffenden Land ab.

    Der Einstufung als sexuelle Nötigung würde ich absolut zustimmen, beim Begriff Vergewaltigung zögere ich allerdings ein bißchen, weil mir etwas die Abstufung zur "echten" Vergewaltigung fehlt, bei der sich das Opfer der Gewalt, die ihm angetan wird, direkt bewusst ist oder nicht "nur" im Detail sondern grundlegend gegen dessen Willen verstoßen wird. Die psychologischen Folgen würde ich hier als noch gravierender einstufen und das sollte sich auch in der Schwere des Delikts vor Gericht widerspiegeln.

    Vielleicht müsste man für den vorliegenden Fall zwischen sexueller Nötigung (Sex mit Kondom vereinbart, Mann zieht Kondom währenddessen ab) und schwerer sexueller Nötigung, d.h. Vergewaltigung (Opfer trägt körperliche Folgen wie Krankheit oder Schwangerschaft davon) unterscheiden.

    Die gleichen Maßstäbe sollte dann natürlich auch im umgekehrten Fall gelten (Frau sagt sie sei auf der Pille, ist es aber nicht).

    Grundsätzlich aber ein wirklich schwieriges Thema...
     
  39. Aureon gesperrter Benutzer

    Aureon
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    Bei jedem der mal Herpes oder Warzen oder was weiß ich hatte ist es doch schon zu spät dazu oder.

    HPV Impfungen bringen doch nur Frauen etwas?
     
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