ShellShock: Nam '67 : Indiziert

Dieses Thema im Forum "Spieleforum" wurde erstellt von mehrtuerer, 20. September 2004.

  1. mehrtuerer

    mehrtuerer
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    http://www.gamestar.de/news/pc-spiele/action/20297/

    Öhm, ich dachte nach dem neuen Gesetz dürfen eingestufte Spiele nicht mehr indiziert werden?
    Selbst wenn es keine Einstufung hätte, wäre diese Indizierung überflüssig, da es automatisch als indiziert gelte.
    Steh' ich gerade auf den Schlauch oder ist da etwas nicht so, wie es sein soll?

    Sorry, falls es schon einen Thread dazu gibt, habe auf den ersten Blick keinen gefunden.
     
  2. Gut so. Hab schon leute kennen gelernt, die sich sowas nur kaufen, weil sie die Gewalt geil finden. Sowas gehört verboten.

    Spiele, die unter "Ab 18" eingestuft wurden, können nicht mehr indiziert werden, also geht das schon.
     
  3. chrisxpred ^_^

    chrisxpred
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    das spiel hatte doch ab 18, sprich keine jugendfreigabe oder?demnach kann mans doch nich indizieren??
     
  4. Find ich gut. Mit Gewalt werben....

    Nur interessieren würde es mich auch dass nach dem neuen Jugenschutzgesetz es doch noch indiziert wird.
     
  5. Das Spiel wurde glaube ich garnicht eingestuft, dh könnens indizieren ;)
     
  6. mehrtuerer

    mehrtuerer
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    Sowas entscheiden besser andere ;)

    Meiner Meinung nach, bezog sich diese Regelung generell auf eingestufte Spiele.
    Mag sein, dass dort mein Fehler liegt.
     
  7. mehrtuerer

    mehrtuerer
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    Aber sind nicht eingestufte Spiele nicht 'automatisch' indiziert?
     
  8. chrisxpred ^_^

    chrisxpred
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    doch, wurde "ab 18" eingestuft, darf es ohne einstufung überhaupt vertrieben werden?
     
  9. mehrtuerer

    mehrtuerer
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    Entscheidet euch mal ;)
    Alle Importversionen wurden nicht geprüft und dürfen trotzdem in Dtl. verkauft werden.
     
  10. richtig so, wurde auch langsam Zeit das dieses Schrott-Spiel aus dem Verkehr gezogen wird
     
  11. chrisxpred ^_^

    chrisxpred
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    bei uns im MM liegts mit nem roten"ab 18" siegel rum
     
  12. Nicht das ich wüsste.
    Er meint wohl das der Publisher dieses Spiel erst gar nicht der USK zum einstufen vorgelegt hat. Also wäre eine Indizierung wohl einfach für die BPjM.
     
  13. mehrtuerer

    mehrtuerer
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    Es geht mir aber nicht um subjektives Geblubber, sondern um die rechtliche Grundlage.
     
  14. Monger

    Monger
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    Nein. Ein nicht eingestuftes Spiel ist nicht eingestuft, und wie alle nicht eingestuften Medien darf es damit nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden.

    So wie ich das mitgekriegt habe gibt es keinen Unterschied zwischen einer ab18 Einstufung und einer nicht Einstufung, mit dem Unterschied halt dass bei Spielen ohne Einstufung eine Indizierung möglich (und dann auch wahrscheinlich) ist.
     
  15. mehrtuerer

    mehrtuerer
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    Dann habe ich wohl mal einen Text falsch interpretiert, sorry dafür.
    Aber wenn das Spiel bewiesenermaßen eine Einstufung hat, wie dann die Indizierung?
     
  16. Diabolo555 Paint it Black

    Diabolo555
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    Das war doch sowieso klar das das indiziert wird !
     
  17. grinder_1974

    grinder_1974
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    Wenn das Spiel eine Freigabe ab 18 bekommen hat, wie ist es denn dann jetzt möglich, eine Indizierung hinterherzuschieben?

    Ich war bis jetzt der Meinung, dass grade die Indizierung bei einer Freigabe ab 18 nicht mehr möglich wäre, abgesehen von Sonderfällen (z. B. Far Cry)! Oder liegt bei Shellshock Nam auch ein derartiger Fall vor?
     
  18. Also, die Suchfunktion auf www.usk.de findet zum Suchbegriff "Shellshock" nur dieses hier:
    ...aber kein "Shellshock Nam '67". Demnach haben sie's wohl gar nicht geprüft.
    (Oder die Datenbank ist nicht aktuell. ;) )
     
  19. Erbsenzaehler Good to go

    Erbsenzaehler
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    War ja nur ne Frage der Zeit! Afaik wurde das Spiel der USK nie vorgezeigt daswegen gibt es auch in unseren MM usw. nur die EV mit der Englischen "ab 18" Bezeichnung. Da das Spiel also kein USK Siegel hat konnte es imo zu recht von der BPJM indiziiert wurden! :D
    Hätte man das Spiel vorgelegt und es hätte "keine Jugendfreigabe" bekommen so hätte es auch nicht mehr auf dem Index landen können, da es aber nun doch auf dem Index steht darf das Spiel net mehr beworben werden und frei aushängen.
     
  20. grinder_1974

    grinder_1974
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    Habe grade noch mal die FAQ der Bundesprüfstelle durchgearbeitet und dort steht eindeutig, dass von der USK gekennzeichnete Produkte nicht in den Zuständigkeitsbereich der Prüfstelle fallen, also nicht iniziert werden können.

    Shellshock scheint also nicht von der USK geprüft worden zu sein.
     
  21. Mahlzeit!

    Vielleicht schaffen wir's ja mal, hier ein wenig Licht in den Dschungel von Halb- und Unwahrheiten zu bringen:

    Wenn die USK ein Spiel eingestuft hat, also eine entsprechendes Alterkennzeichen vergeben hat, kann die BPjM das Spiel nicht mehr indizieren. Das hat z.B. Doom 3 vor einer Indizierung gerettet.

    Doom hat die Alterseinstufung "keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG" erhalten. Das wird durch dieses Alterskennzeichen dargestellt: USK-Symbol "keine Jugendfreigabe"

    Shellshock Nam '67 wurde der USK vom Publisher Eidos jedoch nicht vorgelegt und hat somit auch keine Alterseinstufung und auch nicht das oben erwähnte Alterskennzeichen der USK erhalten.

    Auf der Packung ist lediglich das englische "ab 18" Symbol, welches sich als roter Kreis mit einer weißen "18" darstellt, zu sehen. Auf manchen Verpackungen wurde zudem noch der Aufkleber "keine Abgabe an Personen unter 18 Jahren" angebracht. Beide Kennzeichnungen sind jedoch nur Hinweise und keine in Deutschland gültigen rechtverbindlichen Einstufungen.

    Somit folgt für Shellshock Nam '67 - keine USK-Einstufung --> kein Schutz vor Indizierung --> Indizierung

    Greetings

    Gor-Sar
     
  22. Erbsenzaehler Good to go

    Erbsenzaehler
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    Alles das was ich bereits gesagt habe aber ein kleiner Fehler ist dir noch unterlaufen. Und zwar dürfen Spiele OHNE USK Siegel nur an Erwachsene verkauft werden auch wenn es sich um Kindersoftware á la Pipi Langstrumpf oder so handelt! :ugly:
     
  23. Mahlzeit!

    Hehe, das ist aber kein Fehler. Das habe ich nur ausgelassen. Sonst hätte heir keiner mehr was zu tun und wir hätten dann EOT. :D

    Greetings

    Gor-Sar
     
  24. Erbsenzaehler Good to go

    Erbsenzaehler
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    Das ist :ugly: ....

    Jo stimmt es steht nicht aber das hätte ja zu missverständnissen führen können! :D
     
  25. Jupp, aber der Satz das Spiele mit USK Siegel überhaupt nicht mehr indiziert werden können stimmt im nachhinein nicht. Wenn das Spiel im Laden anders ist, als es bei der USK Einstufung war können die von der BPjM bei einem eingereichten Antrag den Titel dennoch indizieren. War ja bei Far Cry so in der deutschen Version war der Ragdoll-Effekt wegeschnitten worden, denn man aber leicht mit ein paar Eingriffen wieder aktivieren konnte. Was letztendlich doch zu Indizierung geführt hat. Aber auch nur weil der Publisher zu dumm war.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. September 2004
  26. Mahlzeit!

    Und der Satz st doch richtig.

    Wenn der USK ein Spiel vorgelegt wird, erteilt sie im positiven Fall ein Alterskennzeichen für GENAU dieses Spiel. Sobald sich an dem Spiel ein Byte verändert, ist das erteilte Alterskennzeichen ungültig.

    So geschehen bei Far Cry. Die Version die Crytek in Umlauf gebracht, hat, unterschied sich von der von der USK gekennzeichneten.

    Somit konnte die BPjM das im Handel befindliche Spiel indizieren, da es keine USK Alterskennzeichnung hat. Diese galt ja nur für die der USK vorgelegte Version.

    Greetings

    Gor-Sar
     
  27. Monger

    Monger
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    Karlsruhe
    Völlig richtig, bis auf eine kleine Korinthenkackerei:
    Die Veränderung muss INHALTLICHER Art sein. Bei Far Cry war das halt dummerweise der Fall, weil überwindbares Ragdoll als eingeschaltetes Ragdoll gilt, während die vorgelegte Version Ragdoll in der Form nicht zulässt.

    Im Grunde ist die Inhaltsgleichheit sehr weit gefasst. Normalerweise verändert kein Patch den Inhalt dramatisch genug um eine Neubewertung zu rechtfertigen, selbst Addons kriegen da normalerweise keine andere Einstufung.
     
  28. Mahlzeit!

    Jegliche Veränderung an einer Version die ein Alterskennzeichen erhalten hat, hat zur Folge, dass das Spiel neu vorgelegt werden muss oder eben kein Alterskennzeichen erteilt bekommt. Da ist Crytek selber Schuld. Eher wohl idiotisch ...

    Ein Beispiel dafür, dass ein Patch den Inhalt eines Spieles sehr wohl dramatisch verändern kann, sind die sehr großen (AFAIR >80MB) Patches von Painkiller, die die deutsche Version sehr stark verändern. Durch Aktualisierung einer deutschen Version mit einem englischen Patch werden z.B. das Rag-Doll-Verhalten sowie rotes Blut in der deutschen Version freigeschaltet. IMHO also durchaus als "dramatisch", im Sinne vom Umfang der Änderungen, zu bezeichnen.

    Greetings

    Gor-Sar
     
  29. Ich möchte hier wirklich niemandem auf die Füsse treten oder rumflamen, aber meiner Meinung nach, ist Shellshock Nam '67 ein "Spiel", das es wie kaum ein anderes verdient hat, indiziert zu werden. Ich habe bis jetzt in den Foren praktisch niemanden gehört, der sagte, das ihn das Spielprinzip oder ähnliches interessiere. Lediglich von (völlig überzogener, unnötiger) Gewalt und wie "toll" diese umgesetzt sei, habe ich des öfteren gehört. Für mich ist diese Entscheidung genau richtig, wenn auch überfällig. - Wie gesagt, ich möchte niemandem zu Nahe treten, aber das ist mein Standpunkt zu diesem speziellen Titel - obschon ich auch manch andere Einstufung der BPjM kritisch hinterfrage.

    Gruß

    LeDoc
     
  30. Aphelion Vortex

    Aphelion Vortex
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    bla
    ein spiel ohne usk-einstufung ist doch ein gefundenes fressen für die. :muhaha:
     
  31. Ich persönlich finde, dass es zwar ein sehr brutales Spiel ist, aber dennoch, mal von der Thematik abgesehen ein spaßiges Spiel für zwischendurch ist! Mal so gesehen ist das doch das selbe in BF Vietnam: massenweise Vietcongs ummähen um Stützpunkte einzunehmen!
     
  32. mhmmm

    nunja ob man shellshocl nun gut oder besch... findet ist ja jedem selber überlassen nur das spiele überhaupt indiziert werden ist in meinen augen recht unverschämt ! die gründe sind wie ich finde sehr fragwürdig. ich bin jetzt 27 jahre alt kann also ganz gut für mich alleine entscheiden was ich sehen oder spielen möchte, trotzdem bekommen wir vorgeschrieben was wir zu tun oder zu lassen haben. da ja gerade über dieses spiel gesprochen wird mal folgendes : JEDES spiel hat in gewisser weiße mit unnötiger gewahlt zu tun. es kommt eben immer nur darauf an wie ich diese gewalt verpacke. macht jemad ein fanatsyspiel in dem monster zerstückelt werden interesiert es keinen menschen. geb ich einem spiel ne lustige geschichte aller mario ( auch hier wird gewalt angewendet ) interesiert es niemanden. wenn allerdings ein spiel auf den markt kommt in dem z.b. hakenkreutze zu sehen sind , oder menschen von dieser gewalt betroffen sind ist es auf einmal ein weltuntergang. dabei sehen wir eigendlich überall gewahlt in den nachrichten in filmen u.s.w. und wenn diejenigen die sich hier für die indizierung ausgesprochen haben erlich sind sehen sie im fernseher auch lieber actionfilme oder wollt ihr mir erklären das ihr euch lieber die lindenstr. reinschiebt? das recht seine persönlichkeit frei zu entfalten wird in deutschland ja soooooo groß geschrieben nur mit der umsetzung schauts net so doll aus. meiner meinung sollten mansche spiele genauso wie filme min frei ab 21 sein da man ab diesem alter selber entscheiden kann inwieweit man solche spiele haben möchte oder nicht.
     
  33. Mal wieder jemand, der (mit immerhin 27 Jahren) noch immer nicht weiß, was es mit Indizieren auf sich hat.
    Also: Wenn du mindestens 18 Jahre alt bist darfst du alles haben, was erlaubt ist. Z.B. auch böse indizierte Spiele ganz legal kaufen :eek:
    Nur wenns Verboten ist, darfst du das leider nicht mehr. Und verboten wird z.B. "Nazipropaganda" (also so Spiele wie KZ-Manager etc)
    Aber Indiziert =I= Verboten!
    Ergo wird dir nur /ganz klein wenig) eingeschränkt vorgeschrieben, was du tun oder lassen kannst.
     
  34. Fabian Siegismund

    Fabian Siegismund
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    Hehe, ich glaube, ich weiß, wer Gor-Sar ist und warum er sich auskennt. Wenn ich richtig liege, seid Ihr bei ihm in guten Händen, was Indizierungs-Gedöhns angeht. Da kann ich mich ja anderswo umschauen...

    Mahlzeit übrigens.
     
  35. 0pteron

    0pteron
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    Wenn USK ab 18 einer Indizierung entspricht, darf denn dann ein indiziertes Spiel auch bei MM verkauft bzw. ausgestellt werden?
    Falls nicht, dann wars ja dumm vom deutschen Vertrieb keine USK Einstufung vornehmen zu lassen.
     
  36. Monger

    Monger
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    Karlsruhe
    Nein, ein NICHT indiziertes Spiel entspricht einer ab18 Wertung, und die darf auch offen verkauft werden.

    Dumm würde ich das nicht nennen, die wussten wahrscheinlich schon ganz genau dass die USK wahrscheinlich keine Wertung vergeben würde.

    Indizierte Spiele dürfen zwar verkauft, aber nicht beworben werden. "Beworben" heißt aber auch schon, es im Regal stehen zu haben, immerhin stellt die Verpackung ja einen Verkaufsanreiz dar.

    Gerade für Großmärkte ist das ganz ungeschickt. Einzelhändler können ja noch mit dem Kunden sprechen und ihm etwas anbieten, aber im Saturn kann ja nicht dauernd einer rumrennen und die Leute fragen ob sie vielleicht indizierte Spiele kaufen wollen...

    Für die Großmärkte kommt eine Indizierung beinahe einem Verkaufsstop gleich. Zumindest lassen sich keine echten Gewinne mehr damit machen, und da lässt man oft besser das Spiel ganz aus den Lagern raus.
     
  37. Naja, ganz so schlimm muß ein Spiel ja gar nicht sein, um verboten zu werden.
    Das eine oder andere Hakenkreuz reicht dafür dummerweise schon aus, auch wenn's gar nicht als Propaganda gemeint ist.
     
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