[Steuern] Geringwertiges Wirtschaftsgüter (GWG)

Dieses Thema im Forum "Smalltalk" wurde erstellt von Zombus, 10. September 2014.

  1. Hallo zusammen,

    mich beschäftigt gerade Folgendes: Ich wollte mir ein GWG anschaffen und es dieses Jahr von der Steuer absetzen. Das Problem dabei ist, dass es den Grenzbetrag von 487,9 € (inkl. Steuern, bevor jemand meckert) übersteigt, ich allerdings einen Gutschein für die Bestellung einlösen würde, der den Betrag unter die Grenze senkt.

    Preisfrage: Was wird für die Wertermittlung des GWG herangezogen? Rechnungs- oder einzelne Produktkosten? Schlussendlich zahle ich am Ende auch nur das, was als Rechnungsbetrag ausgewiesen wurde.

    Bis zur nächsten Steuererklärung dauert es zwar noch eine geraume Weile, aber ich wüsste gerne, woran ich bin. Weiß jemand Rat? :)
     
  2. Xizor kann oft nicht so gut mit Bildern

    Xizor
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    Grundlage sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Das ist das was am Ende tatsächlich für das Gut bezahlt wird, Fracht, Verpackung, Transportversicherung usw. erhöhen sie, Skonto mindern sie (wenn in Anspruch genommen).

    Ob ein Gutschein jetzt die AHK senkt oder nur als Teilzahlung des Kaufpreises angesehen wird kann ich nicht sagen-> Steuerberater.
     
  3. Gut, danke, das hilft schon mal als Orientierung. :)
     
  4. Celi@927

    Celi@927
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    Hat jemand einen Steuerberater gerufen!? :fs:

    Ich stimme Xizor zu. Verbindlich kann ich es ohne Blick in die Fachliteratur nicht sagen; es dürfte auch von der Art des Gutscheins abhängen:

    Wenn Du einen Gutschein bei dem Unternehmen kaufst, z.B. MediaMarkt, hast Du einen Forderung gegenüber dem Unternehmen. Das Einlösen des Gutscheins wäre dann nur ein Zahlungsweg, würde die Anschaffungskosten nicht mindern.

    Wenn der Gutschein so etwas wie ein Rabattcoupon für ein bestimmtes Gerät ist, wäre es eine Minderung der Anschaffungskosten (Vereinbarte Minderung des Kaufpreises).
     
  5. RKO

    RKO
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    586
    Gutschein senkt die Anschaffungskosten. Ist sowas wie ein Rabatt. Wird also sofort abgezogen. Geht als GWG also durch. Bin mir da recht sicher
     
  6. Mr Wh!te Russian

    Mr Wh!te
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    Kommt wie oben schon erwähnt aber auf den Gutschein an. Rabattgutscheine senken die AK, da sie ja eine Anschaffungspreisminderung darstellen. Wertgutscheine müssten aber meiner Meinung nach schon zu den AK gezählt werden, da sie eine ganz normale Zahlungsmethode darstellen.

    § hab ich keine zur Hand, nur meine Meinung.
     
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