Laut einer Entscheidung des Landgerichts Mannheim verletzt Apple mit seinen iPhones und iPads ein GPRS-Patent von Motorola und darf deswegen diese Geräte in Deutschland nicht weiter vertreiben.
Zwar hat Apple rechtliche Schritte gegen den Beschluss angekündigt, doch an der Tatsache, dass die Apple-Produkte das Motorola-Patent verletzten, gibt es keinen Zweifel. Apple und Motorola hatten über ein Abkommen verhandelt, konnten sich jedoch nicht einigen, da Apple keine rückwirkenden Forderungen bezahlen wollte. Außerdem wollte Apple weiterhin gegen das Patent selbst vorgehen, sofern Motorola rückwirkende Forderungen stellen würde. Das sah das Gericht als für Motorola nicht hinnehmbar an.
Motorola kann nun das Verkaufsverbot vollstrecken lassen, sofern eine Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro hinterlegt wird, die bei einem Erfolg von Apple in einer höheren Instanz als Schadensersatz dienen können. Apple hatte hier erfolglos eine Hinterlegung von zwei Milliarden Euro gefordert.
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