Richterin Lucy Koh erklärte laut PCMag, dass eine Einstweilige Verfügung zu einem Verkaufsverbot nur in außergewöhnlichen Fällen in Frage käme, Apple jedoch nicht überzeugend darlegen konnte, warum Samsung-Produkte vom Markt genommen werden sollten.
Außerdem habe Samsung dem Gericht glaubhaft machen können, dass bei einem Verkaufsverbot ohnehin nicht Apple, sondern andere Smartphone-Hersteller profitieren würden. Für die Richterin ist auch das Argument, Samsung verletzte unter anderem das Design des iPads oder des iPhones, nicht überzeugend.
Die von Apple genannten Features wie beispielsweise ein Bildschirm, der einen Großteil der Vorderseite eines Smartphones belegt, seien kein Designmerkmal, sondern eher funktionsnotwendig. Damit ist der Fall aber noch nicht abgeschlossen, da die Hauptverhandlung erst am 30. Juli 2012 stattfindet.
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