Europäischen Regierungen ist die Verbreitung extremistischer Inhalte über soziale Netzwerke und Medienplattformen im Internet zunehmend ein Dorn im Auge. Während Deutschland dem mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz einen Riegel vorzuschieben versucht, schlug ein britischer Minister eine Sondersteuer vor – diese soll die Bekämpfung derartiger Beiträge durch staatliche Behörden finanzieren.
Sondersteuer für Facebook, Youtube und Co.
Wie Heise berichtet, äußerte der britische Staatsminister für Sicherheit, Ben Wallace, gegenüber der Times den Vorschlag, eine solche Steuer einzuführen, um die Kosten für die Beaufsichtigung von Plattformen wie Facebook und Youtube auf die Firmen selbst abzuwälzen.
Laut Wallace sorgen letztere dafür, dass das Internet sich zu einem »anarchischen, gewalttätigen Ort« entwickele. Der Staat bleibe auf den Kosten für die Deradikalisierung der Nutzer sitzen, die unter anderem durch die mangelnde Kooperation der Firmen bei der Offenlegung von Nutzerdaten mitverursacht würden.
Facebook und Youtube wehrten sich hingegen entschieden gegen die von Wallace erhobenen Vorwürfe. In einem Bericht der BBC heißt es dazu, Facebook habe erklärt, es sei falsch zu behaupten, dass die Firma Sicherheit zugunsten von Profit aufgebe.
Youtube betonte gegenüber der BBC, man wolle Teil der Lösung sein. Beide Firmen verwiesen außerdem auf die umfangreichen Maßnahmen zur Bekämpfung extremistischer Inhalte, die sie im Verlauf des vergangen Jahres unternommen hatten.
Erfolgsaussichten unklar
In einer Analyse von Wallaces Vorschlag konstatierte die BBC, dass der Erfolg einer derartigen Sondersteuer für Facebook, Youtube und Co. vollkommen unklar sei. Die Gewinnspanne der Tech-Giganten sei so groß, erklärte BBC-Korrespondentin Emma Vardy, dass eine Steuer vermutlich nicht unmittelbar zu weiteren Maßnahmen seitens der Firmen führen werde.
Darüber hinaus verwies Vardy auf die vielen kleineren Seiten wie Wordpress-Blogs, die wesentlich geringfügiger gegen extremistische Inhalte gefeit sind. Die großen Firmen, die in den USA verortet sind, liegen überdies außerhalb der Reichweite britischer Jurisdiktion – ein Problem, durch das Maßnahmen wie eine Sondersteuer komplett im Sande verlaufen könnten.
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