Auch Haftstrafen bis zu drei Jahren oder Geldbußen bis zu 300.000 Euro sieht das Gesetz vor, das in seiner ursprünglichen Form vom Verfassungsgericht in Frankreich gestoppt wurde.
Es sah vor, dass die sogenannte Hadopi-Behörde die Sperrungen vornehmen sollte. Nach der Verfassungsbeschwerde der Opposition ist nun ein Gericht dafür zuständig, die Strafen auszusprechen.
Die Befürworter des Gesetzes in Frankreich wie Senator Michel Thiollière gehen davon aus, dass nach den ersten beiden Warnungen 95 Prozent der Betroffenen keine illegalen Downloads mehr vornehmen und somit nur recht wenige Sanktionen ausgesprochen werden müssen.
Frankreich - 3-Strikes-Gesetz gilt seit 1. Januar
In Frankreich gilt seit dem 1. Januar das umstrittene Gesetz, das bei Urheberrechtsverletzungen Internet-Nutzern den Zugang bis zu einem Jahr lang sperren kann.
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