Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in einer Entscheidung vom 27. Februar 2009 die Vorratsdatenspeicherung als "ungültig" bezeichnet. Sie verstoße gegen das Grundrecht auf Datenschutz und sei in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der einzelne Bürger könne dadurch selbst bei legalem Verhalten durch ein Gefühl der Überwachung und durch das Missbrauchsrisiko eingeschüchtert werden. Auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sei nicht gewahrt und die Richtlinie zur Datenspeicherung auf Vorrat damit ungültig. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat das Urteil auf seiner Seite veröffentlicht.
Gericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für "ungültig" - In einer Demokratie nicht notwendig
Die Vorratsdatenspeicherung greift in Grundrechte ein.
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