Die in Googles Datenbrille Glass integrierte Kamera spaltet weiter die Gemüter. Während Datenschützer und auch der US-amerikanische Kongress Bedenken haben, bewirbt Google die Möglichkeiten der Brille. Nun haben die Datenschützer einen Punktsieg errungen: Google untersagt zumindest vorläufig Gesichtserkennungs-Apps für Glass.
So heißt es in den Entwickler-Regeln, dass die Kamera oder das Mikrofon nicht zur Identifizierung von Personen genutzt werden dürfen. Identifiziert darf maximal der Träger selbst werden. Apps die gegen diese Auflage verstoße, werden von Google derzeit nicht zugelassen. Auch darf das Display nicht abgeschaltet werden während die Kamera läuft - so dass andere Personen die Möglichkeit haben zu erkennen, dass sie gerade aufgenommen werden.
Zu Testzwecken vor dem Release der Datenbrille im Jahr 2014 sind entsprechende Apps noch erlaubt, anschließend jedoch untersagt Google den Vertrieb solcher Anwendungen. Ob die Änderungen ausreichen, um dem Kongress die Bedenken bezüglich Google Glass zu nehmen wird sich am 14. Juni zeigen. An diesem Tage tritt Google-CEO Larry Page vor den US-amerikanischen Kongress um dessen Bedenken bezüglich Glass auszuräumen.
Bei Google Glass handelt es sich um einen vor dem rechten Auge positionierten Bildschirm, auf dem Informationen eingeblendet werden können sowie um eine ebenfalls integrierte Kamera mitsamt Mikrofon. Ein Akku betreibt Glass mit Strom. Da Google Glass einen Brillenrahmen nutzt, spricht das Unternehmen von einer Datenbrille. Glass soll in Zukunft sowohl Navigationshinweise anzeigen, Nachrichten abrufen und darstellen, Augmented-Reality-Anwendungen bieten und so beispielsweise weitere Informationen über ein Bauwerk anzeigen sowie Fotos und Videos aufnehmen. Eben diese Foto- und Videofunktionen sind aber nun in den Fokus der Datenschützer geraten. Die Befürchtung: Glass-Nutzer - in den USA teilsweise bereits vorverurteilend »Glassholes« genannt - könnten heimliche Aufzeichnungen ohne Einverständnis anfertigen.
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