Wie Digital Trends meldet, hat CBS Interactive, zu denen auch die Webseite CNET gehört, auf einen entsprechenden Antrag vor Gericht reagiert. In dem Antrag behaupten die Musiker und der Betreiber der Webseite FilmOn, dass CNET und die dazugehörige Webseite Download.com ihr gesamtes Geschäftsmodell darauf ausgerichtet hätten, P2P- und Filesharing-Software anzubieten. CBS sei such dabei bewusst, dass diese Software hauptsächlich für Urheberrechtsverletzungen verwendet werden, ignoriere das aber, um daran zu verdienen.
CBS argumentiert nun, dass ein Verbot der Berichterstattung oder des Aufnehmens von P2P-Software in den Index von Download.com die Arbeit der Künstler nicht schützen würde. Die P2P-Software, zu wäre auch anderweitig zu finden, beispielsweise über Google, und das öffentliche Interesse an korrekter Information über diese Technik und deren legaler Nutzen würden bei einem Verbot beschädigt.
BitTorrent sei nicht auf das Verbreiten von Audio- oder Video-Daten ausgelegt, sondern ein neutrales Protokoll für den schnellen Datentransfer. Außerdem weise man Besucher der eigenen Webseiten ausdrücklich darauf hin, entsprechende Software nicht für illegale Zwecke einzusetzen. P2P sei nicht auf illegales Filesharing beschränkt, sondern eine Technik, die Rechner von Nutzern direkt verbindet und beispielsweise auch bei Skype eingesetzt werde. Außerdem könnten die Antragsteller keinerlei Belege für tatsächliche Schäden vorweisen, die den Antrag begründen könnten.
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