Wie der Spiegel meldet, hat de Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von der Deutschen Telekom eine Unterlassungserklärung eingefordert, in der sich das Unternehmen verpflichtet, keine drastischen Drosslungen mehr vorzunehmen.
Da die Telekom diese Erklärung aber nicht unterschrieben hat, wollen die Verbraucherschützer nun vor Gericht ziehen. Auf diese Weise soll ein Grundsatzurteil erreicht werden. Die starke Kritik an den Plänen hatte die Telekom bislang nur dazu bewogen, die geplante Drosselung nicht mehr auf 384 KBit/s, sondern auf 2 MBit/s festzulegen.
Das eigentliche Problem wird dadurch aber nicht gelöst, da die Telekom eigene Dienste wie Entertain nicht auf das Datenvolumen anrechnen will. Damit wäre nach Ansicht vieler Kritik die Netzneutralität verletzt. Mit dieser Problematik beschäftigen sich nun sowohl die Bundesnetzagentur als auch das Bundeskartellamt, während das Bundeswirtschaftsministerium an einer Verordnung zur Netzneutralität arbeitet.
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