Der Europäische Gerichtshof hat in einem Verfahren zwischen dem Kabennetzbetreiber UPC Austria und dem Filmstudio Constantin sowie der Produktionsgesellschaft Wega im Fall Kino.tv ein Urteil gefällt, das weitreichende Folgen haben dürfte. Laut dem Urteil können Provider dazu gezwungen werden, Internetsperren für bestimmte Webseiten einzurichten, da der Provider »ein Vermittler sei, dessen Dienste zur Verletzung eines Urheberrechts genutzt werden«.
Der Schutz der Rechteinhaber müsse auch vorbeugend gewährleistet werden, auch wenn keine direkte Geschäftsbeziehung zwischen dem Provider und der betroffenen Webseite bestehe. Das EU-Recht müsse allerdings vor der Anordnung einer solchen Sperre genau beachtet werden. Das bedeutet, dass der Provider für jeden Einzelfall genaue Anweisungen erhalten müsse und diese die Kunden nicht »unnötig« an ihrem Recht hindern, auf Informationen zuzugreifen.
Außerdem müssten die angeordneten Maßnahmen den unerlaubten Zugriff auf geschützte Inhalte verhindern oder zumindest erschweren, so dass Internet-Nutzer »ernsthaft davon abgehalten werden«, über die betroffene Webseite auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zuzugreifen. Wie genau dabei letztlich vorgegangen werden soll, sei eine Angelegenheit der nationalen Behörden und Gerichten. Die Befürworter von Internetsperren, die in vielen Ländern längst als gescheitert gelten, dürften nun wieder Rückenwind erhalten.
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