Kinox.to - Vodafone zur Sperrung verpflichtet, legt gegen Urteil Berufung ein

Constantin Film hat eine Einstweilige Verfügung gegen Vodafone erwirkt. Demzufolge muss der Provider die Seite Kinox.to sperren. Vodafone hat gegen die Entscheidung mittlerweile Berufung eingelegt.

Nutzer von Kabel Deutschland Internetzugängen können zumindest vorerst nicht mehr auf die Webseite kinox.to zugreifen. Nutzer von Kabel Deutschland Internetzugängen können zumindest vorerst nicht mehr auf die Webseite kinox.to zugreifen.

Update (15.03.2018): Vodafone hat gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts München Berufung eingelegt. Wie Heise berichtet, argumentiert Vodafone, dass die Frima als Accessprovider »nach geltendem Recht [...] nicht verpflichtet werden kann, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen«. Es fehle an der entsprechenden, ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für eine derartige Sperrung, die außerdem die Rechte der Kunden beschneide.

Vodafone selbst sieht in der Sperrung, die leicht umgangen werden kann, ohnehin kein sinnvolles und effektives Mittel, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Stattdessen bestehe, so der Provider, eine generelle Gefahr, das auch Inhalte gesperrt würden, die urheberrechtlich unbedenklich seien.

Originalmeldung (13.02.2018): Kunden von Vodafone Deutschland, die über das von Kabel Deutschland gestellte Kabelnetz ins Internet gehen, können künftig die Webseite kinox.to nicht mehr nutzen. Vor dem Landgericht München erstritt das Unternehmen Constantin Film per einstweiliger Verfügung eine Sperrung der Webseite.

Betroffene Nutzer werden derzeit auf eine Vodafone-Webseite weitergeleitet, die auf die Sperrung »aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs« verweist. Gegenüber Golem bestätigte der Provider, dass Vodafone wegen einer »von Constantin Film erwirkten einstweiligen Verfügung [...] aufgefordert [ist], die Angebote des Portals Kinox für seine Internetkunden der Vodafone Kabel Deutschland zu sperren«.

Sperrung von Kinox.to per DNS-Blocking

Genaue Details zu den Rechtsgründen hinter der Klage seitens Constantin Film gibt es derzeit noch nicht. Allerdings beruft sich das Unternehmen offenbar auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. April 2017. Demzufolge handeln Nutzer von Streaming-Angeboten aus illegalen Quellen rechtswidrig. Zwar nahmen die Richter in dem Urteil primär auf einen externen Medienplayer Bezug, allerdings hatte der Medienanwalt Christian Solmecke damals bereits auf die mögliche Relevanz des Urteils für Webseiten wie kinox.to verwiesen.

Allerdings erfolgt die Sperrung von kinox.to offenbar lediglich über DNS-Blocking und lässt sich daher leicht aushebeln. Auch wenn Abmahnwellen für Nutzer des Streamingdienstes nicht zu befürchten sind, raten wir Vodafone-Kunden aber trotzdem davon ab - schließlich bleibt das Streaming über kinox.to weiterhin höchstwahrscheinlich rechtswidrig.

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