Musikindustrie verklagt Autohersteller - Wegen Funktion zum Kopieren von CDs

Die Alliance of Artists and Recording Companies hat Klage gegen die Autohersteller Ford und General Motors eingereicht.

Auch im Ford Taurus lassen sich über die "Jukebox" Musik-CDs kopieren. Auch im Ford Taurus lassen sich über die "Jukebox" Musik-CDs kopieren.

Wie Torrentfreak meldet, hat die Alliance of Artists and Recording Companies (AARC) in den USA die Autohersteller Ford und General Motors sowie deren Technikpartner Clarion und Denso verklagt. Grund ist eine Funktion, die in den Fahrzeugen beider Hersteller schon seit mehreren Jahren angeboten wird. Sowohl die »Jukebox« von Ford als auch das »Hard Drive Device« von General Motors ermöglichen es dem Besitzer des Fahrzeugs, eine Musik-CD einzulegen und auf eine interne Festplatte zu speichern.

Die AARC vertritt große Labels und 300.000 Künstler und ist der Ansicht, dass diese Geräte aufgrund eines Gesetzes aus dem Jahr 1992 gebührenpflichtig sind. Da die beiden Fahrzeughersteller aber bislang keinerlei Gebühren abführen, verletzt die CD-Kopierfunktion daher laut der AARC das Urheberrecht. Auf Zahlungsaufforderungen hätten die beiden Hersteller aber schlicht nicht reagiert. Der Verband fordert aus diesem Grund nun nicht nur Schadensersatz und eine Strafe, sondern will zudem auch den Verkauf der betroffenen Geräte in weiteren Fahrzeugen verhindern.

Allerdings scheint die Rechtslage laut Torrentfreak nicht wirklich klar zu sein, da der 1992 erlassene Audio Home Recording Act auf viele Ausnahmen vorsieht, vor allem für die private Nutzung und für Geräte, die nur einen Teil eines größeren darstellen. Dies könnte auf Audio-Geräte in einem Fahrzeug zutreffen.

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