Wie der AK Vorratsdatenspeicherung meldet, sieht schon der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, dass alle Internetverbindungen in Deutschland ohne jeglichen Verdacht für sieben Tage gespeichert werden.
Damit wäre jeder Aufruf einer Webseite, das Einloggen bei Facebook und E-Mail-Diensten, das Schreiben von Kommentaren und auch Downloads nachverfolgbar. Diese Daten sollen außerdem ohne Gerichtsbeschluss sogar für Delikte wie Beleidigung oder Filesharing verwendet werden können.
Das Bundesinnenministerium möchte jedoch in einem eigenen Entwurf zusätzlich auch alle anderen Verbindungen wie E-Mails, Telefongespräche im Fest- und Mobilnetz, SMS und auch die Nutzung von Anonymisierungsdienste ebenfalls verdachtslos gleich für sechs Monate speichern.
Hier sollen die Daten sogar für »gewichtige Ordnungswidrigkeiten« genutzt werden dürfen. Selbst wenn keine Straftat vorliegt, sollen die Daten »zur Abwehr von Gefahren« von den Behörden und den Geheimdiensten abgerufen werden dürfen – auch hier ohne Gerichtsbeschluss. Für den AK Vorratsdatenspeicherung verstoßen beide Entwürfe der Ministerien gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Vorratsdatenspeicherung - Gesetzentwürfe enthalten umfangreiche Speicherung & Nutzung der Daten
Ein neuer Gesetzentwurf geht weit über das hinaus, was selbst die EU in Sachen Vorratsdatenspeicherung von Deutschland fordert.
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