Update: Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hat nun auch noch eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf soziale Medien gefordert und dafür die Vorfälle in Hamburg und Köln genannt. Er forderte, »dass wir uns mit digitaler Spurensicherung in Hinblick auf Textkommunikation nochmal intensiv auseinandersetzen.«
Seiner Ansicht nach würde eine Überwachung sozialer Medien wie beispielsweise WhatsApp »beim Ermitteln und Verhindern derartiger Straftaten« helfen.
Quelle: Bayrischer Rundfunk
Originalmeldung: Es hat nicht sehr lange gedauert, wie bis die im Vorfeld der Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung gemachten Aussagen zur Nutzung der Daten nicht mehr gelten sollen. Laut dem im Oktober 2015 beschlossenen Gesetzes sollen die Strafverfolgungsbehörden nur dann Zugriff erhalten, wenn sie gegen besonders schwere Straftaten vorgehen. Einen Zugriff in Vorfeld zur Überwachung sollte es nicht geben.
Doch nach den Vorfällen an Silvester in Köln will die CDU diese Befugnisse nun ausweiten und dafür sorgen, dass auch Verfassungschutzbehörden die Daten verwenden dürfen. Außerdem setzt sich die CDU »mit Nachdruck für die wirksame Überwachung auch verschlüsselter Kommunikation (sogenannte "Quellen-TKÜ) ein und wollen den Verfassungsschutzbehörden die Befugnis zur "Online-Durchsuchung" zur Vorbeugung vor terroristischen Aktivitäten geben.«
Dabei handelt es sich um nichts anderes als den Einsatz einer früher als »Bundestrojaner« bekannten Software, die auf Rechnern von zu überwachenden Personen installiert wird. Damit lässt sich Kommunikation überwachen, noch bevor sie verschlüsselt verschickt wird oder nach dem Empfang entschlüsselte Informationen mitlesen. Als Grund für beide Maßnahmen nennt die CDU in ihrer Erklärung die Vorbeugung gegen terroristische Aktivitäten. Die CSU hatte vor einigen Wochen bereits ein Gesetz angekündigt, dass dem bayrischen Landesamt für Verfassungsschutz Zugriff auf die Vorratsdaten geben soll. Die Begründung von Bayerns Innenminister Herrman dazu lautete: »Es kann nicht sein, dass unsere Nachrichtendienste weniger wissen als Polizei und Strafverfolgungsbehörden.«
Bislang ist nicht klar, ob die SPD diese Forderungen der CDU mittragen wird. Immerhin hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die aktuell gültige Regelung damit begründet, dass nur Strafverfolgungsbehörden in bestimmten Fällen und nur mit richterlicher Genehmigung Zugriff erhalten sollen. Zuvor hatte er allerdings auch behauptet, es werde keine neue Vorratsdatenspeicherung geben.
Quelle: CDU.de (PDF)
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