Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil über die Vorratsdatenspeicherung ein Urteil gefällt, dass in seiner Härte von vielen so nicht erwartet worden war. Das Gesetz verstößt in seiner vorliegenden Form gegen Artikel 10.1 des Grundgesetzes, das das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis schützt. Alle bisher aufgrund des Gesetzes gespeicherten Daten sind umgehend zu löschen.
Laut Bundesverfassungsgericht müssen für eine Speicherung derartiger Daten hohe Ansprüche an die gesetzlichen Regelungen, die Kontrolle durch Datenschutz-Beauftragte und an die Sicherheit gestellt werden. Außerdem sei dann für den Zugriff auf solche Daten ein Verdacht auf eine schwere Straftat notwendig mit konkreten Anhaltspunkten für eine solche Tat.
Ein effektiver Rechtsschutz für Betroffene und ein Richtervorhalt für die Abfrage seien ebenfalls unabdingbar. Nur innerhalb dieses Rahmens habe der Gesetzgeber Spielraum. Außerdem gehe das deutsche Gesetz über die durch die EU vorgeschriebenen Regelungen hinaus.
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