Internet-Provider in Frankreich müssen auf Anordnung der Bundespolizei innerhalb von 24 Stunden bestimmte Webseiten sperren, ohne das dafür eine richterliche Anordnung notwendig ist. Nun wurde diese Möglichkeit auch auf Webseite mit »terroristischen Inhalten« ausgeweitet. Hintergrund ist allerdings nicht, wie man vermuten könnte, der Anschlag auf die Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo, da an der entsprechenden Verordnung schon seit dem Juli 2014 gearbeitet wurde.
Bislang waren Gesetze zu Internetsperren in Frankreich nur gegen Abbildungen von Kindesmissbrauch oder gegen illegales Glücksspiel erlassen worden. Die neue Verordnung weitet dem Umfang aus. Die Bürgerrechtler von La Quadrature waren schon gegen diese Gesetze eingetreten, da ohne richterliche Prüfung staatliche Zensur durch die Hintertür ermöglicht werde. Die im Jahr 2010 verabschiedeten Gesetze wurden damals von den Sozialisten stark kritisiert, die zu diesem Zeitpunkt noch in der Opposition waren. Vier Jahre später weiten die nun regierenden Sozialisten diese Gesetze allerdings aus, statt sie abzuschaffen. Damit, so die Bürgerrechtler, werde die Zensur des Internets etabliert und erneut eine richterliche Prüfung umgangen.
Das sei »ein Verrat an der Gewaltentrennung und eine Einschränkung der erste Freiheit in jeder Demokratie - die Redefreiheit.« Außerdem sei das Blockieren von Webseiten einfach zu umgehen, gefährde aber auch vollkommen legale Inhalte. »Diese Maßnahme erzeugt nur die Illusion, dass der Staat zum Wohle unserer Sicherheit handelt, während sie einen Schritt weiter geht, um fundamentale Rechte online zu unterminieren«. Die Bürgerrechtler von La Quadrature wollen nun wieder vor das Conseil d'Etat ziehen, das höchste Gericht in Frankreich für solche Angelegenheiten.
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