In der Türkei werden Internetdienste wie Twitter oder YouTube immer wieder gesperrt, weil dort beispielsweise Inhalte zu sehen sind, die angeblich Mustafa Kemal Ataturk beleidigen, den Gründer der heutigen Türkei. Im Jahr 2007 wurde YouTube auf Anordnung der türkischen Regierung deswegen komplett gesperrt. Erst 2008, nachdem die entsprechenden Videos zumindest an den ursprünglichen Stellen entfernt worden waren, wurde die Sperre wieder aufgehoben. Auch von Mai 2008 bis Oktober 2010 war YouTube wegen solcher Videos gesperrt und diese Vorgehensweise der türkischen Regierung setzt sich bis heute fort.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat nun im Fall der Sperren von 2008 bis 2010 entschieden, dass diese ohne rechtliche Grundlage erfolgten, da die Gesetze in der Türkei solche generellen Sperren gar nicht erlaubt hätten. Außerdem hätten die Sperren »das Recht zum Empfang und zur Verbreitung von Informationen verletzt« und seien so ein Eingriff in die Informationsfreiheit der türkischen Bürger.
Laut dem EGMR ist das ein Verstoß gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und damit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. YouTube wird von den Richtern sogar bescheinigt, für die Gesellschaft eine wichtige Funktion zu haben und beispielsweise Bürgerjournalismus zu ermöglichen. Geklagt hatte übrigens nicht YouTube selbst, sondern die drei türkischen Rechtsexperten und Jura-Dozenten Serkan Cengiz, Yaman Akdeniz und Kerem Altiparmak.
Wie sich das Urteil auf die künftige Praxis der türkischen Regierung auswirken wird, bleibt abzuwarten. Zuletzt waren auch Sperren ausgesprochen worden, weil auf Twitter und YouTube Tonbandaufnahmen veröffentlicht worden waren, die dem damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan Korruption vorwarfen.
Quelle: EMGR
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