Mobile Geräte - Grenzkontrollen sollen Copyright schützen

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), welches zwischen den USA, Canada und der EU ausgehandelt wird, verwandelt die Sicherheitskontrollen an Grenzen und Flughäfen in eine Suche nach Copyright-Verletzungen.

Während in den USA die Sicherheitsbehörden an den Grenzen bereits Laptops bis zu sieben Tage lang beschlagnahmen und deren Inhalt kopieren dürfen und in Großbritannien die Suche nach Pornografie erlaubt ist, sieht ein neues Abkommen extremere Schritte vor. Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), welches ohne große öffentliche Aufmerksamkeit zwischen den USA, Canada und der EU ausgehandelt wird, verwandelt die Sicherheitskontrollen an Grenzen und Flughäfen in eine Suche nach Copyright-Verletzungen. Die Sicherheitsbehörden würden laut einem vorliegenden Entwurf (PDF) dazu berechtigt, jedes elektronische Gerät nach "Verletzungen" der Urheberrechts durchsuchen und selbst zu entscheiden, ob so ein Verstoss vorliegt. Ohne Vorliegen einer Beschwerde bzw. Anzeige durch Rechteinhaber und ohne Anwesenheit eines Anwalts für den Beschuldigten könnten die Behörden dann weitere Schritte vornehmen. Diese beinhalten die Beschlagnahme oder Zerstörung "verdächtiger" Geräte. Wie ein Zollbeamter entscheiden soll, ob ein MP3 auf einem iPod, ein Film oder ein CD-Image auf einem Laptop rechtmässig ist, bleibt unklar.

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