Wie Tom’s Hardware unter Bezug auf ein Urteil des Amtsgerichtes in Führt meldet, können Kunden ihren Vertrag mit einem Internet-Provider außerordentlich kündigen, wenn dieser nicht die versprochene DSL-Bandbreit liefern kann. Im konkreten Fall hatte der Kunde einen Vertrag über einen Zugang mit 6.000 Kbit/s bestellt, die Verbindung konnte jedoch nur 3.000 Kbit/s liefern.
Laut Provider sollte sich dies auch in absehbarer Zukunft am Wohnort des Kunden nicht ändern. Die Kündigung des Vertrages seitens des Kunden ist laut dem Urteil rechtmäßig, da Klauseln in den AGB des Providers, die geringere als die im Vertrag genannten Geschwindigkeiten zulassen, unwirksam sind und den Kunden benachteiligen.
Internet - Zu langsames DSL ist Kündigungsgrund
Wenn ein Provider eine langsamere Verbindung zur Verfügung stellt als im Vertrag vereinbart, ist dies laut Amtsgericht Fürth ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Daran ändern auch AGB-Klauseln nichts.
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