Der Beschuldigte hatte per Laptop ein ungeschütztes WLAN für den Zugang ins Internet verwendet, was nach Ansicht der Staatsanwaltschaft einen Verstoß gegen Telekommunikations- und Datenschutzgesetze darstellt.
Nachdem das Amtsgericht Wuppertal die Eröffnung eines Verfahrens im August 2010 abgelehnt hatte, wandte sich die Staatsanwaltschaft an das Landgericht. Doch auch die 5. große Strafkammer des LG Wuppertal sieht laut Freie Presse kein strafbares Verhalten des Beschuldigten. Der Besitzer des WLAN-Routers ist aufgrund seiner Flatrate keinerlei Schaden entstanden.
Durch das Einwählen in das Funknetz würden auch keine personenbezogenen Daten des WLAN-Besitzers abgerufen oder Nachrichten abgehört. Straftaten wie das Abfangen oder Ausspähen von Daten, Erschleichen von Leistungen oder Computerbetrug lägen ebenfalls nicht vor. Damit hat schloss sich das Landgericht der Ansicht des Amtsgerichtes Wuppertal an.
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