In der Begründung schreibt Stefan Meiners, der Einreicher der Petition, dass man laut aktueller Rechtsprechung dazu verpflichtet sei, seine drahtlosen Netzwerke gegen Zugriffe von Dritten zu sichern, da man ansonsten als »Mitstörer« für die Aktivitäten Dritter verantwortlich gemacht werden könnte.
Obwohl dem Gesetzgeber bekannt sei, dass die verfügbaren Methoden erfolgreich angegriffen wurden, drohten jedem Besitzer, der »sein WLAN im Sinne einer sozial gerechten Gesellschaft teilt«, eventuell Klagen. Missbrauch offener WLANs sei statistisch wenig relevant, außerdem sei es ungerecht, wenn gewerbliche Dienstanbieter nicht haften müssten, private kostenlose Anbieter jedoch schon.
Würde das Betreiben offener WLANs erlaubt, so würde dies den Betrieb unnötiger WLANs in enger Nachbarschaft verringern, der Informantenschutz der Presse durch anonyme Zugänge gestärkt und auch die Möglichkeit der eigenen Meinungsäußerung verbessert. Die Petition hat aktuell knapp 3.500 Unterzeichner und läuft noch bis 24. Februar 2011.
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