Der Branchenverband BITKOM, in dem Hersteller und Importeure von PCs zusammengeschlossen sind, und die Zentrale für private Überspielungsrechte (ZPÜ) haben sich nach dreijährigen Verhandlungen auf eine Vergütung auf PCs geeinigt. Dabei wurde auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof berücksichtigt, laut der Rechner in Unternehmen anders behandelt werden müssen als private PCs.
Die Einigung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2011 und sieht bis zum 31.12.2015 verschiedene Abgaben pro Gerät vor. Für PCs und Notebooks, die für Verbraucher gedacht sind, werden jeweils 13,19 Euro an Abgaben fällig, gewerblich genutzte Rechner sind mit 4 Euro günstiger. Mitglieder des BITKOM erhalten darauf 20 Prozent Rabatt. Tablets werden von den neuen Bestimmungen noch nicht erfasst.
Während die ZPÜ in ihrer Pressemitteilung den Gesetzgeber auffordert, Hersteller per Gesetz dazu zu verpflichten, dass auch während langwieriger Verhandlungen Gelder an die Urheber und Leistungsschutzberechtigten fließen, kritisiert der BITKOM in seiner Stellungnahme die Abgaben als grundsätzlich nicht gerechtfertigt. Das bestehende System sei ein anachronistisches Modell und für die digitale Welt vollständig ungeeignet. Trotzdem habe man sich geeinigt, damit für die nächsten Jahre für Verbraucher und Unternehmen Rechtssicherheit besteht. Die Urheber erhalten nun rückwirkend rund 240 Millionen Euro, ab 2014 rund 70 Millionen Euro pro Jahr.
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