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Filesharing - Bettlägerige Rentnerin ohne PC soll Abmahnung zahlen

Das Amtsgericht München hat ein umstrittenes Urteil in Sachen Abmahnkosten bei Filesharing gefällt.

Von Georg Wieselsberger |

Datum: 22.12.2011; 15:29 Uhr


Filesharing : Eine bettlägerige Rentnerin wurde vom Amtsgericht München am 23. November 2011 zur Zahlung von 651,80 Euro Abmahnkosten verurteilt. Wie wbs-law meldet, besaß die Berlinerin jedoch zur Tatzeit weder einen Computer, der sechs Monate zuvor verkauft worden war, noch einen WLAN-Router oder gar eine E-Mail-Adresse. Lediglich ein Telefon war vorhanden.

Allerdings nutzte die Rentnerin ein kombiniertes Internet- und Telefonangebot eines Providers, das zwar ebenfalls schon längst gekündigt, aber wegen einer Zwei-Jahres-Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen war. Auf den Internetanschluss hatte aber keine weitere Person Zugriff. Dennoch hatten die Rechteinhaber über eine beauftragte Firma eine der Angeklagten zugeordnete IP ermittelt, unter der ein Hooligan-Film im Internet per Filesharing angeboten wurde.

Das reichte dem Gericht zur Verurteilung aus, da die Rentnerin »die tatsächliche Vermutung ihrer Verantwortlichkeit« nicht entkräften konnte. Zwar sei kein Schadensersatz begründet, doch die Abmahnkosten zu tragen, da man davon ausgehen könne, der Film sei über den Internetanschluss der Rentnerin erhältlich gewesen.

Für die Anwälte von wbs-law widerspricht das Urteil Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, da eine reine Vermutung in solchen Fällen eindeutig nicht für eine Verurteilung ausreichend sei. Die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes München ist noch nicht abgelaufen.

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Avatar Alex.94
Alex.94
#1 | 22. Dez 2011, 15:35
Unglaublich...
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Avatar Senekha
Senekha
#2 | 22. Dez 2011, 15:37
Immer wieder toll die deutsche Rechtssprechung...
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Avatar dwagner
dwagner
#3 | 22. Dez 2011, 15:39
Zitat von Senekha:
Immer wieder toll die deutsche Rechtssprechung...



nicht nur schauss euch die österreichenn an sind genau so böld.
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Avatar Colinger
Colinger
#4 | 22. Dez 2011, 15:40
Wie kann man sowas einem nur antuhen? Wahrscheinlich denken die leute "Dummheit schützt vor Strafe nicht" ich hoffe einfach mal das sie langsam schön in der Kritik kommen für dieses verhalten und vorgehen.
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Avatar NekatorFail
NekatorFail
#5 | 22. Dez 2011, 15:40
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Avatar j0k3r
j0k3r
#6 | 22. Dez 2011, 15:40
Das ist mal wirklich in schlechter Witz ...
Der deutsche Rechtsstaat wie er leibt und lebt.

Ne bettlägrige Rentnerin wird verurteilt und irgendwelche Politiker die Geld ohne Ende veruntreuen kommen mit ner Kaution von paar Tausend Euro davon ... oder Kinderschänder werden, wenn überhaupt zu n paar Jahren verknackt.
Massenmörder werden als unzurechnungsfähig erklärt und statt eingesperrt in die Klapse und danach wieder auf die Menschheit losgelassen -.-

Ich versteh das Rechtssystem dieser Welt nicht ... kanns mir jmd. erklären?!
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Avatar Viper
Viper
#7 | 22. Dez 2011, 15:40
Unfassbar
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Avatar hopsbum
hopsbum
#8 | 22. Dez 2011, 15:42
Natürlich kommt keiner der Richter darauf, das es unwahrscheinlich ist, dass eine Rentnerin einen Hooligan-film hochlädt^^
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Avatar newcyzz
newcyzz
#9 | 22. Dez 2011, 15:43
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Avatar Leon-1982
Leon-1982
#10 | 22. Dez 2011, 15:44
Zitat von newcyzz:
Dieser Kommentar wurde ausgeblendet, da mir zu dumm ist.


Und du spinnst entweder oder bist nicht ganz dicht.
Natürlich ist der Fall eine Frechheit, aber man muss auch nicht den ganzen Tag auf eine Möglichkeit warten den Asi in sich zu entfesseln.

Edit: Sorry falls ihr seinen original Beitrag lesen wollt, aber ich möchte den hier nicht verewigen, das ist er schlichtweg nicht wert.
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