Google Drive - Bedingungen räumen Google Rechte an Nutzerdaten ein

Seit gestern gibt es auch von Google mit Google Drive einen Cloud-Speicherdienst, der gegen Microsofts SkyDrive und Dropbox antritt.

Google Drive bietet kostenlosen Cloud-Speicherplatz mit einer Kapazität von 5 GByte und soll damit in Konkurrenz zu den etablierten Angeboten wie SkyDrive von Microsoft oder Dropbox treten. Mehr Speicherplatz ist wie bei den anderen Angeboten gegen Aufpreis erhältlich. Allerdings unterscheidet sich Google Drive in einem Punkt deutlich: Google will sich durch die Nutzungsbedingungen weitgehende Rechte an den von Nutzern abgespeicherten Daten einräumen.

Bei Konkurrent Dropbox heißt es in den Bedingungen beispielsweise »Sie bleiben alleiniger Eigentümer Ihres Materials. Wir stellen keinerlei inhaber- oder eigentumsrechtliche Ansprüche auf dieses Material. Mit Ausnahme der für das Betreiben der Services notwendigen eingeschränkten Rechte erhalten wir durch die vorliegenden Bedingungen keine Rechte an Ihrem Material oder Urheberrechte«.

Microsoft erklärt in den Bedingungen von SkyDrive: »Ihre Inhalte bleiben Ihre Inhalte. Mit Ausnahme der Materialien, die wir an Sie lizensieren, erheben wir keinen Anspruch auf das Eigentum an den Inhalten, die Sie über einen Service hochladen oder bereitstellen… Sie nehmen zur Kenntnis und berechtigen Microsoft dazu, dass Microsoft möglicherweise die von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte in dem für die Bereitstellung des Services erforderlichen Umfang innerhalb des Services verwendet, ändert, kopiert, vertreibt und veröffentlicht, jedoch nur, um den Vertrag mit Ihnen zu erfüllen«.

Bei Google Drive liest sich der entsprechende Abschnitt: »Wenn Sie Inhalte in unsere Dienste hochladen oder auf andere Art und Weise in diese einstellen, räumen Sie Google (und denen, mit denen wir zusammenarbeiten) das Recht ein, diese Inhalte weltweit zu verwenden, zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, abgeleitete Werke daraus zu erstellen (einschließlich solcher, die aus Übersetzungen, Anpassungen oder anderen Änderungen resultieren, die wir vornehmen, damit Ihre Inhalte besser in unseren Diensten funktionieren), zu kommunizieren, zu veröffentlichen, öffentlich aufzuführen, öffentlich anzuzeigen und zu verteilen. Diese von Ihnen im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte dienen ausschließlich zur Durchführung, Förderung und Verbesserung unserer Dienste sowie zur Entwicklung neuer Dienste. Diese Rechtseinräumung bleibt auch dann bestehen, wenn Sie unsere Dienste nicht mehr verwenden«.

Damit sorgt Google wieder einmal für Kritik. Kein anderer Speicherdienst möchte auch »denen, mit denen wir zusammenarbeiten« Rechte an Nutzerdaten einräumen oder gar davon abgeleitete Werke erstellen dürfen. Google selbst sieht darin laut New York Times aber kein Problem, es handle sich um ganz normale Bedingungen wie bei anderen Google Diensten auch. Mehrere Unternehmen, darunter auch die New York Times selbst, haben ihren Angestellten geraten, Google Drive bis zu einer Klarstellung nicht zu verwenden.

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