Das FBI hatte in Deutschland ein Rechtshilfeersuchen gestellt, um auch hierzulande mit dem Filehoster Megaupload im Zusammenhang stehende Vermögenswerte beschlagnahmen zu können. Das Landgericht Frankfurt am Main hat laut einem nun veröffentlichten Beschluss entschieden, dass dieses Ersuchen unbegründet ist.
Das FBI habe nicht ausreichend belegen können, dass Megaupload als Dienstanbieter strafrechtlich für den Upload urheberrechtlich geschützter Daten verantwortlich sei. Laut dem Gericht ist ein Filehoster grundsätzlich nicht für Uploads verantwortlich, es sei denn er habe von Urheberrechtsverstößen »aktive« und »positive« Kenntnis. Dazu reiche es aber nicht aus, wenn es nur »möglich oder überwiegend wahrscheinlich« sei, dass solche Daten gespeichert werden.
Eine Pflicht auf Überwachung der Daten oder der aktiven Suche nach rechtswidrigen Tätigkeiten bestehe auch nicht. Da sonst keine Angaben gemacht wurden, die eine Strafbarkeit belegen, sei das Rechtshilfeersuchen des FBI auf Vermögensabschöpfung unbegründet.
Megaupload - Rechtshilfeersuchen des FBI in Deutschland abgewiesen
Das Vorgehen der USA gegen den Filehoster Megaupload hat auch in Deutschland einen Rückschlag erlitten, da dem Filehoster Laut LG Frankfurt keine Strafbarkeit anzulasten ist.
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