Megaupload - Veröffentlichte Dokumente zeigen »tragische Copyright-Komödie«

Die auf gerichtliche Anordnung veröffentlichten Anträge und Durchsuchungsbeschlüsse gegen Megaupload sorgen für neue Kritik an den US-Behörden.

Kyle Goodwin, ein Kunde von Megaupload, der dort nur legitime Daten gespeichert hatte, hat über seine Anwälte erreicht, dass die Anträge und die daraufhin erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse gegen Megaupload veröffentlicht werden müssen. Die zwar teilweise geschwärzten Dokumente zeigen laut Torrentfreak, dass das US-Justizministerium in den Anträgen den Eindruck erweckte, es gäbe keinerlei legale Nutzung des Filehosters Megaupload. Dabei verwenden die Behörden sogar statt des korrekten Namens des Filehosters die Bezeichnung »Mega-Verschwörung«.

Der Richter, der den Anträgen zustimmte, hatte anscheinend keinerlei Hinweise darauf, dass davon auch vollkommen legale Daten und unschuldige Nutzer betroffen sein könnten. Laut Kim Dotcom wurden rund 50 Prozent aller hochgeladenen Daten bei Megaupload niemals heruntergeladen und dienten offensichtlich nur als Cloud-Speicherplatz. Das FBI nennt als wichtigen Punkt auch, dass ein Undercover-Agent in der Lage gewesen sei, problemlos urheberrechtlich geschütztes Material hochzuladen, anzusehen und herunterzuladen - ein Punkt, der aber laut dem Bericht unter anderem auch auf YouTube zutreffen würde.

Außerdem wirft Dotcom dem FBI absichtliche Täuschung des Richters vor. So habe das FBI im Jahr 2010 in einem Fall um Hilfe gebeten, bei dem es um 39 illegal hochgeladene Filme ging. Megaupload habe die gewünschten Informationen herausgegeben und dem Wunsch des FBI entsprochen, die Ermittlungen geheim zu halten. Die Dateien seien daher auch nicht gelöscht worden und das FBI habe nie darum gebeten. Dieser Fall wurde aber in dem Antrag auf Beschlagnahme der Megaupload-Domain als Grund aufgeführt, da die Daten nicht gelöscht worden seien. Es gäbe noch viele weitere ähnliche Punkte, so Dotcom, der den Fall als »tragische Copyright-Komödie« bezeichnete, in deren Mittelpunkt er sich befinde.

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