Handy-Überwachung - Bundesrat genehmigt leichten Datenzugriff für Polizei

Der Bundesrat hat einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes zugestimmt, die den Zugriff auf Provider-Bestandsdaten auch ohne konkrete Gründe erlaubt.

Die Änderung des Gesetzes betrifft die sogenannten Bestandsdaten von Kunden bei Providern, beispielsweise Name und Adresse, aber auch Rufnummer, die Gerätenummer des Handys und sogar PIN oder die Daten für den Zugriff auf die Mailbox oder E-Mail-Konten. Diese Daten können Polizeibehörden laut dem Entwurf bei Providern mit mehr als 100.000 Kunden ohne richterliche Anordnung und ohne die betroffenen Kunden darüber informieren zu müssen, abrufen. Das kann auch über automatische Systeme geschehen.

Der Bundesrat hat sich lediglich gegen das von der Bundesregierung ebenfalls geforderte und weltfremde Verbot von anonymen Prepaid-Karten und anonymen E-Mail-Adressen ausgesprochen. Kritik an der Regelung kam schon vor der Zustimmung des Bundesrates beispielsweise vom Deutschen Journalisten-Verband. Wenn künftig Polizei und Zoll »unter völlig unbestimmten Voraussetzungen... auf Mailbox-PINs und Log-in-Daten für E-Mail-Konten zugreifen« könnten, sie es Journalisten nicht mehr möglich, ihrer Pflicht zum Schutz von Informanten nachzukommen. Auch die Piratenpartei bezeichnete die Zustimmung des Bundesrates als »weiteren Schritt Richtung Überwachungsstaat«.

Noch muss das neue Gesetz aber den Bundestag passieren, da die alte, verfassungswidrige Version laut Bundesverfassungsgericht ausnahmsweise noch bis Juni 2013 angewendet werden darf. Ob die neue Fassung den Ansprüchen des Grundgesetzes besser entspricht, darf aber bezweifelt werden, da im Urteil vom Januar 2012 ausdrücklich die notwendige Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen gefordert wurde.

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