Der zu Microsoft gehörende Dienst Skype räumt sich mit der Einführung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum 29. März 2014 weitergehende Rechte zum Umgang mit Nutzerdaten ein. So werden beispielsweise »Nachrichten werden im Allgemeinen so lange von Skype gespeichert, bis Sie eine Nachricht oder Ihr Nachrichtenprotokoll gelöscht haben, sofern nichts anderes gesetzlich erforderlich oder gestattet ist«. Der offizielle Grund dafür ist, dass Nutzer auf diese Weise »geräteübergreifend Nachrichten synchronisieren und ansehen können«.
Die gespeicherten Daten durchsucht der Dienst allerdings auch, denn »Skype behält sich das Recht vor, die Inhalte, die in oder über die Software, Produkte und Skype-Websites eingegeben werden, zur Durchsetzung der vorliegenden Bedingungen zu überprüfen.« Welche Folgen das haben kann, nennt beschreibt der Dienst in den neuen AGB, denn Skype kann »in eigenem Ermessen Sofortnachrichten, SMS, Videos, Medien oder andere Kommunikationen blockieren oder deren Zustellung auf sonstige Weise verhindern«.
Zwar gab es ähnliche Bestimmungen bisher auch schon, doch bisher wies Skype in den aktuellen AGB darauf hin, dass jeder Nutzer selbst für seine Inhalte verantwortlich sei und es daher auch möglich wäre, eventuell anstößige Inhalten ausgesetzt zu werden, auch wenn diese ohnehin nicht erlaubt waren. Diese Hinweise fehlen in den neuen AGB. Skype verbietet aber beispielsweise „Darstellungen von Nacktheit« oder "Brutalität". Wie Heise meldet, ist unklar, wie Skype die Einhaltung dieser Vorschriften ohne Verletzung der Rechte und Privatsphäre der Nutzer kontrollieren möchte. Sicher sind Nutzer von Videochats aber ohnehin nicht, wie der aktuelle Bericht über die Webchat-Überwachung durch den GCHQ belegt. Skype-Nutzer, die die neuen AGB nicht akzeptieren wollen, müssen anscheinend ihr Konto kündigen, ansonsten gelten die neuen Bestimmungen ab dem 29. März.
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