Das schon in Deutschland sehr umstrittene »Leistungsschutzrecht« wird von einem nun beschlossenen Gesetz in Spanien noch bei weitem übertroffen. Dieses sieht vor, dass selbst für kleinste Zitate und sogar Verlinkungen auf urheberrechtlich geschützte Inhalte eine Abgabe fällig wird. Dieses Gesetz soll laut der spanischen Regierung vor allem Journalisten und Fotografen besser schützen, schießt aber laut Kritikern weit über das Ziel hinaus und nütze stattdessen nur den großen Verlagen des Landes.
So sollen beispielsweise auch Universitäten pauschal fünf Euro pro Student bezahlen, auch wenn nur Inhalte mit einer Creative-Commons-Lizenz betroffen sind, bei denen die Verbreitung unter Berücksichtigung der jeweiligen Einschränkungen kostenlos erlaubt ist und die Urheber daher auch kein finanzielles Entgeld erwarten oder erhalten. Ein Verstoß gegen das neue Gesetz hat zudem recht drastische Strafen von bis zu 300.000 Euro oder bis zu sechs Jahren Haft zur Folge.
Während die spanischen Zeitungsverlage über die neue Regelung jubeln, ist sie für den Verband IAB, der die digitale Werbeindustrie des Landes vertritt, ein Beleg dafür, dass die Regierung die komplexe Situation im Internet nicht verstehe und für eine unnötige Kriminalisierung mit unverhältnismäßigen Strafen sorge. Außerdem könne das Gesetz dazu führen, dass viele Webseiten einfach auf ausländische Anbieter ausweichen.
Wie das deutsche Leistungsschutzrecht wird auch das Gesetz in Spanien vor allem als Angriff gegen Google gesehen, soll aber wohl auch auf die starke Verbreitung illegal kopierter Inhalte in Spanien einwirken. In wie in Deutschland werden sich wohl bald Gerichte damit befassen müssen, um die tatsächlichen Folgen dieser Regelung zu bestimmen oder sie gar zu Fall zu bringen.
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