2 Jahre Haft für »Internet-Trolle« - Britische Regierung will Internet-Gesetze verschärfen

»Internet-Trolle« sollen in Großbritannien bald mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können.

Großbritannien will Online-Bedrohungen härter bestrafen und damit abschrecken. Großbritannien will Online-Bedrohungen härter bestrafen und damit abschrecken.

In Großbritannien gibt es bereits seit 10 Jahren den »Malicious Communications Act,«, der Internet-Nutzern, die andere online sexuell belästigen, ausfallend beleidigen oder bedrohen, bis zu sechs Jahren Haft androht. Doch laut dem britischen Justizministerin Chris Grayling soll diese Strafe mindestens vervierfacht werden, damit wirklich eine abschreckende Wirkung erzielt wird. Grund für diese Entscheidung der britischen Regierung sind mehrere Fälle in Großbritannien, bei denen unter anderem ein Model mit Vergewaltigung bedroht wurde. Die betroffene Frau bezeichnete die Drohungen ihr gegenüber sogar als »Online-Terrorismus«.

»Niemand würde so ein widerwärtiges Verhalten erlauben, wenn es Angesicht zu Angesicht geschehen würde, also sollte dafür auch kein Platz in sozialen Medien sein. Darum sind wir entschlossen, die aktuelle Höchststrafe von sechs Monaten zu vervierfachen«, so Grayling laut einer Meldung der BBC. Mit der Gesetzesänderung wolle sich die Regierung dem »bellenden Cyber-Mob« entgegenstellen und klarmachen, dass so ein Verhalten das Risiko von »zwei Jahren hinter Gittern« mit sich bringt. Das Gesetz soll außerdem auch auf das Veröffentlichen intimer Bildes aus Rache (Revenge Porn) ausgeweitet werden und ebenfalls eine Strafe von zwei Jahren vorsehen.

Bisher können Online-Bedrohungen in Großbritannien aufgrund der geringen Strafe nur vor einem Magistrates' Court (Amtsgericht) behandelt werden. Nach der Verschärfung wären dann die Crown Courts zuständig, die auch Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung behandeln. Dort werden dann ein Richter und eine 12-köpfige Jury aus britischen Bürgern über den Fall entscheiden. Die Behörden erhalten außerdem mehr Zeit für Ermittlungen.

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