Kabel Deutschland - Filesharing-Drossel auf 100 kbit/s nun bei allen Kunden

Schon seit 2012 gibt es in den Verträgen mit Kabel Deutschland eine Drossel-Klausel, die nun auch auf Altkunden ausgeweitet wird.

Kabel Deutschland baut die Filesharing-Drossel auf 100 kbit/s in seine neuen AGB ein. Kabel Deutschland baut die Filesharing-Drossel auf 100 kbit/s in seine neuen AGB ein.

Kabel Deutschland, die vor einiger Zeit von Vodafone übernommen wurden, hatten schon im Jahr 2012 eine Vertragsklausel für Kundenverträge eingeführt, die eine Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit bei Filesharing auf 100 kBit/s vorsieht. Diese Klausel greift allerdings nur dann, wenn an einem Tag 10 GByte an Datenvolumen erreicht werden. Das Surfen im Web oder das Streamen von Filmen soll aber mit voller Geschwindigkeit weiterlaufen. Nun wird Kabel Deutschland diese Klausel durch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für Altkunden einführen.

Gegenüber Golem erklärte ein Sprecher, dass dies notwendig sei, um die Qualität des eigenen Dienstes aufrecht erhalten zu können. Bislang zumindest greift Kabel Deutschland laut eigener Aussage ohnehin erst bei einem täglichen Datenvolumen von 60 GByte ein und auch im Internet gibt es viele Berichte von Nutzern, die mehr als 10 GByte pro Tag heruntergeladen haben, ohne das danach wirklich gedrosselt wurde. Eine derartige Drossel könnte bei rigorosem Durchsetzen allerdings auch für viele Spieler ein Problem werden, sofern Kabel Deutschland beispielsweise Angebote wie Steam, Xbox Live oder das Playstation Network als »Filesharing« ansieht. Immerhin sind Spiele-Downloads oder Day-One-Patches inzwischen oft mehr als 10 GByte groß und werden manchmal sogar per P2P verteilt.

Außerdem scheint Kabel Deutschland nicht sehr daran gelegen zu sein, deutlich auf die Einführung der Drosselung für Altkunden hinzuweisen. Das Übersichtsblatt mit den »wesentlichen Änderungen« erwähnt diese nicht, sondern nennt nur »dauerhafte Serververbindungen«, für die der Internetzugang nicht verwendet werden darf. Im kompletten Text der AGB ist die Drosselung - für Altkunden sicher eine wesentliche Änderung - aber dann enthalten.

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